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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                34
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 CW3-8519
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            120 RS
Radgröße:                                               8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,6 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      960 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   LAND-ROVER

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5                        140 Nm
BF2         Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5                        143 Nm
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Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                34
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LA                             e11*2001/116*0233*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 220     Land-Rover Discovery 3 235/55R19                          A02) bis A10)
                (außer                  T105)                             BF1) E45)
                beschußgeschützte
                Ausführung)             255/50R19
                                        A01) K03)

                                        255/55R19
                                        A01) K03)

                                        265/50R19
                                        A01) K03)

                                        275/50R19
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LA                             e11*2001/116*0233*..
LA                             e11*2007/46*0135*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 276     Land-Rover Discovery 4 255/55R19                          A02) bis A10)
                (außer                                                    BF1) E45)
                beschußgeschützte       265/50R19
                Ausführung)             A01) K04)

                                        275/50R19
                                        A01) K01) K04)
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Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                34
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LR                             e11*2007/46*3784*..
LR                             e11*2007/46*4189*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 250     Land-Rover Discovery 5 235/65R19                          A02) bis A10)
                                        A94) ER2) N245)                   BF1) EF0)

                                        235/65R19 M+S
                                        A94) ER2)

                                        255/55R19
                                        A94)

                                        255/60R19
                                        A94) ER2)

                                        265/55R19
                                        A94a) ER4)

                                        275/50R19

                                        275/55R19
                                        ER3)

                                        285/55R19
                                        A01) ER1) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LM                            e11*98/14*0185*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 375     Range Rover            255/55R19                          A01) bis A10)
                (außer                 K03)                               BF1) E45) EF0)
                beschußgeschützte
                Ausführungen)          265/50R19
                                       K01)

                                        275/50R19
                                        K01) K40)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                34
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LG                            e11*2007/46*0649*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 280     Range Rover            235/65R19                         A02) bis A10)
                                       ER2)                              A94) BF1) E45) EB1) EF0)

                                        255/55R19

                                        255/60R19
                                        ER2)

                                        265/55R19
                                        ER4)

                                        275/50R19
                                        A01) K03)

                                        275/55R19
                                        A01) ER3) K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                            e11*2007/46*0909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 280     Range Rover Sport      235/65R19                         A02) bis A10)
                                       ER2)                              BF2) EB2) EF0)

                                        255/55R19

                                        255/60R19
                                        ER2)

                                        265/55R19
                                        ER4)

                                        275/50R19

                                        275/55R19
                                        ER3)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 143 Nm

E45)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.
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EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Brembo Land Rover mit belüfteter Scheibe
          Ø380x34 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW Land Rover MNNK 43R mit belüfteter
          Scheibe Ø365x25 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Brembo mit belüfteter Scheibe Ø380x34 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW MMNKA 43L mit belüfteter Scheibe
          Ø365x25 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1850 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1860 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1870 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1890 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                34
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


K40)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • im Bereich von 45° hinter Radmitte bis Türoberkante ist das Dichtungskederband von den
          Radhausausschnittkanten zu entfernen
       • im oben genannten Bereich ist die Radhausausschnittkante umzulegen
       • im Bereich von Türoberkante bis seitlicher Beplankung sind die Radhausausschnittkanten
          umzulegen
       • im Bereich von 45° hinter Radmitte bis zur seitlichen Beplankung ist der
          Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Kante zu klemmen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 34 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.12.2018