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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                23a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              CW3-8519
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                         130 P
Radgröße:                                            8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                     53 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 130 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                               71,58 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        ohne Ring
geprüfte Radlast:                                      960 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2330 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller            : Porsche

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
9PA                           Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                   160 Nm
                              Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                              Schaftlänge 36 mm
92A, 92AN, 92AH, 92AHN        Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                  160 Nm
                              Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                              Schaftlänge 34 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                23a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519



Typ:                             9PA
ABE / EG-Genehmigung:            e13*2001/116*0089*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 368, 397 Cayenne,                 255/50R19 M+S                     A02) bis A10)B26)
                 Cayenne Diesel,                                            E54)
                 Cayenne S,               255/50R19
                 Cayenne Turbo            E51)

                                          275/45R19

e13*2001/116*0089*13E   1490/1700(1800)                                     5/130/71.5


Typ:                         92A
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 397  Cayenne                 255/50R19                             A02) bis A10)
                                      A93)E56)

                                          255/55R19
                                          A93)

                                          265/50R19
                                          A93)

                                          275/45R19

                                          275/50R19
                                          A01)K04)
e13*2007/46*1085*04     1400/1535(1675)                                     5/130/71.5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                23a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         92AN
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 397  Cayenne                 255/50R19                         A02) bis A10)
                                      A93)E56)

                                        255/55R19
                                        A93)

                                        265/50R19
                                        A93)

                                        275/45R19

                                        275/50R19
                                        A01)K04)
e13*2007/46*1106*04   1400/1535(1675)                                   5/130/71.5



Typ:                         92AH
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1107*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 245          Cayenne S Hybrid        255/50R19                         A02) bis A10)
                                      A93)E56)

                                        255/55R19
                                        A93)

                                        265/50R19
                                        A93)

                                        275/45R19

                                        275/50R19
                                        A01)K04)
e13*2007/46*1107*02   1375/1600(1735)                                   5/130/71.5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                23a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         92AHN
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1108*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 245          Cayenne S Hybrid        255/50R19                         A02) bis A10)
                                      A93)E56)

                                        255/55R19
                                        A93)

                                        265/50R19
                                        A93)

                                        275/45R19

                                        275/50R19
                                        A01)K04)
e13*2007/46*1108*01   1375/1600(1735)                                   5/130/71.5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.



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Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                23a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B26) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake

E51) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 275/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße
     295/35R21 ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E56) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 265/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Die Anlage Nr. 23a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 01.12.2011




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