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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                25
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      CW3-8519
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                 112 D
Radgröße:                                                    8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                             55 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         112 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       66,60 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast:                                              960 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2330 mm



Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : DaimlerChrysler (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                        Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
164, 164G, 166, 204, 204K, 251 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                            150 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 33mm

Typ:                         251
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140 bis 285  R-Klasse                255/50R19                                A02) bis A10)
                                      A01)K04)

                                           275/45R19
                                           A01)K03)K04)
e1*2001/116*0341*14   1400/1700/1800                                           5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                25
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         164
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140 bis 285  ML-Klasse               255/50R19                                   A01) bis A10)B51)
                                                                                  K03)K04)
                                          275/45R19
e1*2001/116*0315*17E   1470/1600                                                  5/112/66,5



Typ:                         164G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 285  GL-Klasse               265/55R19 M+S                               A02) bis A10)E26)

                                          265/55R19
                                          E75)

                                          275/50R19

                                          275/55R19
e1*2001/116*0340*13    1550/1800/2000                                             5/112/66,5



Typ:                           204
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 225    C-Klasse, Limousine      225/35R19                                 A02) bis A10)
                                        T88)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          Vorderachse          Hinterachse
                                          225/35R19            255/30R19          A02) bis A10)
                                          T88)                                    V00)

e1*2001/116*0431*20    1135/1165(1265)                                            5/112/66,5


Typ:                          204
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 225    C-Klasse Coupe          225/35R19                                  A02) bis A10)
               (ab Genehmigungs Nr.    T88)
              e1*2001/116*0431*19)
                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
                                       Vorderachse            Hinterachse
                                       225/35R19              255/30R19           A02) bis A10)
                                       T88)                                       V00)

e1*2001/116*0431*20    1075/1100(1185)                                            5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                25
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                           204K
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
 88 bis 200    C-Klasse, Kombi          225/35R19            255/30R19          A02) bis A10)
                                        T88)                                    V00)
e1*2001/116*0457*11   1160/1230 (1320)                                          5/112/66,5


Typ:                         166
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150 bis 190   M-Klasse               255/50R19                                 A02) bis A10)E17a)
                                      A94)

                                          265/50R19
                                          A01)K03)

                                          275/45R19
e1*2007/46*0598*00                                                              5/112/66,5



Auflagen und Hinweise


A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


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Anlage-Nr. :                25
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A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B51) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen (z.B. ML63 AMG) mit folgender Bremsanlage :
     - Vorderachse: Bremssattel mit bel. Bremsscheibe Ø390x36 mm
     - Hinterachse : Bremssattel mit bel. Bremsscheibe Ø365x26 mm

E17a)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 20-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
     bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1876 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
     bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung
     erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
     Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000645-A0-021-25~DB-5-112-66-ET55.docx
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K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E75) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 275/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 25 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 01.12.2011




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