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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 39
               Seite :                      1 / 18
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     CW3-9020
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                  112
               Radausführungskennz.:                                           112
               Radgröße:                                                    9Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            20 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 48487*07




               Mittenlochdurchmesser:                                       66,60 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         1100 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2403 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5255-0      140 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5255-0     160 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm           5253       150 Nm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm           5253       160 Nm
               BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm           5284       180 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 39
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                            e1*2001/116*0430*..
               B81                           e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 180   Audi A4 Allroad         235/35R20                            A01) bis A10)
                             (Baureihe B8)                                                BF1) E79b) K04) K69) K70)
                                                     245/35R20
                                                     K03)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                           e1*2001/116*0447*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               331           Audi RS4 Avant         265/30R20                             A02) bis A10)
                             (Baureihe B9, ab EG-                                         BF1) E84a)
                             Genehmigungs-Nr.       275/30R20
§22 48487*07




                             e1*2001/116*0447*11) A01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                            e1*2001/116*0430*..
               B81                           e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245   Audi A5                 245/30R20                            A02) bis A10)
                             (5-türer, Coupe,        T90)                                 BF1) E82)
                             Cabrio, Baureihe 8F und
                             8T)                     255/30R20
                                                     A01) GCF) K03) K62)

                                                     265/30R20
                                                     A01) G4X) K01) K04) K62) K63)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                            e1*2001/116*0430*..
               B81                           e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               245 bis 260   Audi S5                 245/30R20                            A02) bis A10)
                             (5-türer, Coupe,        T90)                                 BF1) E82)
                             Cabrio, Baureihe 8F und
                             8T)                     255/30R20
                                                     A01) GCF) K03) K62)

                                                     265/30R20
                                                     A01) G4X) K01) K04) K62) K63)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 39
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                            e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 210    Audi A5                 235/30R20                            A01) bis A10)
                             (5-türer, Coupe,        M00) T88)                            BF1) E82a) K03) K04)
                             Baureihe F5)
                                                     245/30R20
                                                     T90)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                            e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260   Audi S5                 245/30R20                            A01) bis A10)
                             (5-türer, Coupe,                                             BF1) E82a) K03) K04) T90)
                             Baureihe F5)
§22 48487*07




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                            e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210   Audi A5                  245/30R20                           A01) bis A10)
                             (Cabriolet, Baureihe F5)                                     BF1) E82a) K03) K04) T90)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 39
               Seite :                      4 / 18
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                            e1*2001/116*0447*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               331           Audi RS5                235/35R20                            A02) bis A10)
                             (5-türer, Coupe,        A93a)                                BF1) E83)
                             Baureihe F5)
                                                     235/35R20 M+S
                                                     A93a)

                                                     245/30R20
                                                     A93) T90)

                                                     245/30R20 M+S
                                                     A93) T90)

                                                     245/35R20
                                                     GF4)
§22 48487*07




                                                     245/35R20 M+S
                                                     GF4)

                                                     255/30R20
                                                     A93)

                                                     255/30R20 M+S
                                                     A93)

                                                     265/30R20
                                                     A93a)

                                                     275/30R20
                                                     A01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                          e1*2007/46*0436*..
               4G1                         e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245   Audi A6               235/35R20                              A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)                                           BF1) E54) K01) K04) K13)
                                                                                          K22) K25) K28) K71) K73)
                                                                                          N245) T92)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 39
               Seite :                      5 / 18
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                          e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 195   Audi A6               235/40R20                              A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,    N245)                                  BF1) E21) K01) K02)
                             Frontantrieb)
                                                   255/35R20


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                           e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 250   Audi A6                235/40R20                             A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,     N245) T96)                            A11) BF1) E21) E54) K01) K02)
                             Allradantrieb)
                                                    255/35R20
§22 48487*07




                                                    T97)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                          e1*2007/46*0544*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               412           Audi RS6 Avant        245/40R20 M+S                          A02) bis A10)
                                                   A93a)                                  BF2)

                                                    255/35R20 M+S
                                                    A01) A93a) G01)

                                                    255/40R20 M+S
                                                    A01) G01)

                                                    265/35R20 M+S

                                                    275/35R20 M+S


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                          e1*2007/46*0436*..
               4G1                         e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 245   Audi A7, A7 Sportback 245/35R20                              A01) bis A10)
                                                   A93) N255)                             BF1) K63)

                                                    255/35R20
                                                    A93a) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 39
               Seite :                      6 / 18
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                          e1*2007/46*0436*..
               4G1                         e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               309 bis 331   Audi S7, S7 Sportback 255/35R20                              A01) bis A10)
                                                                                          A93a) BF1) K01) K04) K63)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                          e1*2007/46*1801*..
               F2                          e1*2007/46*1840*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 250   Audi A7 Sportback     235/40R20                              A02) bis A10)
                                                   N245)                                  BF1) E21)

                                                    245/40R20
                                                    A01) K04) N255)
§22 48487*07




                                                    255/40R20
                                                    A01) K04)

                                                    265/35R20
                                                    A01) K03) K04)

                                                    275/35R20
                                                    A01) K01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                          e1*2007/46*0284*..
               4H                          e1*2007/46*0398*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 368   Audi A8, A8L          235/45R20                              A01) bis A10)
                                                   K72) N245)                             BF3) E44) EB3)

                                                    245/40R20
                                                    K04) N255)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 39
               Seite :                      7 / 18
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F8                          e1*2007/46*1751*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 338   Audi A8, A8 L         235/45R20                              A01) bis A10)
                                                   K04) N245)                             A11) BF4) E44) EB2)

                                                    245/40R20
                                                    K03) K04) N255)

                                                    255/40R20
                                                    K01) K04) N265)

                                                    265/35R20
                                                    K01) K04)

                                                    265/40R20
                                                    K01) K04)
§22 48487*07




                                                    275/35R20
                                                    K01) K02)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                           e1*2001/116*0473*..
               8R                           e1*2001/116*0497*..
               8R1                          e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200   Audi Q5                235/45R20                             A01) bis A10)
                             (ohne                                                        BF4) EF0) K01) K04)
                             Serienverbreiterung)   245/45R20

                                                    255/45R20

                                                    265/40R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 39
               Seite :                      8 / 18
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                           e1*2001/116*0473*..
               8R                           e1*2001/116*0497*..
               8R1                          e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200   Audi Q5                235/45R20                             A02) bis A10)
                             (mit                                                         BF4) EF0)
                             Serienverbreiterung)   245/45R20
                                                    A01) K01) K04)

                                                    255/45R20
                                                    A01) K01) K04)

                                                    265/40R20
                                                    A01) K01) K04)
§22 48487*07




               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                           e1*2001/116*0473*..
               8R1                          e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               230 bis 260   Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/45R20 M+S                          A02) bis A10)
                             (mit                                                         BF4)
                             Serienverbreiterung)   245/45R20 M+S
                                                    A01) K01) K04)

                                                    255/45R20
                                                    A01) K01) K04)

                                                    265/40R20
                                                    A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 39
               Seite :                      9 / 18
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                            e1*2007/46*1550*..
               FY                            e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210   Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20                              A01) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungs- K04)                                   A11) BF4) E44) K01)
                             Flaps vorne u. hinten)
                                                     245/45R20
                                                     K04)

                                                     255/45R20
                                                     K02)

                                                     265/40R20
                                                     K02)

                                                     265/45R20
                                                     K02)
§22 48487*07




                                                     275/40R20
                                                     K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                            e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260   Audi SQ5, SQ5           255/45R20                            A01) bis A10)
                             Sportback                                                    BF4) K01) K02)
                             (ohne Verbreiterungs- 265/40R20
                             Flaps vorne u. hinten)
                                                     265/45R20

                                                     275/40R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 39
               Seite :                      10 / 18
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                            e1*2007/46*1550*..
               FY                            e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210   Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20                              A01) bis A10)
                             (mit Verbreiterungs-    K04)                                 A11) BF4) E44) K01)
                             Flaps vorne u. hinten)
                                                     245/45R20
                                                     K04)

                                                     255/45R20
                                                     K02)

                                                     265/40R20
                                                     K02)

                                                     265/45R20
                                                     K02)
§22 48487*07




                                                     275/40R20
                                                     K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                            e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260   Audi SQ5, SQ5           255/45R20                            A01) bis A10)
                             Sportback                                                    BF4) K01) K02)
                             (mit Verbreiterungs-    265/40R20
                             Flaps vorne u. hinten)
                                                     265/45R20

                                                     275/40R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 39
               Seite :                      11 / 18
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                           e1*2001/116*0350*..
               4L                           e1*2001/116*0367*..
               4L1                          e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 250   Audi Q7                255/45R20                             A02) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungs- N265)                                  BF5) E78a)
                             Flaps)
                                                    255/45R20 M+S

                                                     265/45R20
                                                     N275)

                                                     265/45R20 M+S

                                                     275/45R20
                                                     N285)
§22 48487*07




                                                     275/45R20 M+S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                            e1*2001/116*0350*..
               4L                            e1*2001/116*0367*..
               4L1                           e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 250   Audi Q7                 255/45R20                            A02) bis A10)
                             (mit Verbreiterungs-    N265)                                BF5) E78a)
                             Flaps)
                                                     255/45R20 M+S

                                                     265/45R20
                                                     N275)

                                                     265/45R20 M+S

                                                     275/45R20
                                                     N285)

                                                     275/45R20 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 39
               Seite :                      12 / 18
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                           e1*2001/116*0350*..
               4L1                          e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               320 bis 373   Audi SQ7               255/45R20 M+S                         A02) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungs-                                        BF5) E78a) EB1)
                             Flaps)                 265/45R20 M+S

                                                     275/45R20 M+S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                            e1*2001/116*0350*..
               4L1                           e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               320 bis 373   Audi SQ7                255/45R20 M+S                        A02) bis A10)
§22 48487*07




                             (mit Verbreiterungs-                                         BF5) E78a) EB1)
                             Flaps)                  265/45R20 M+S

                                                     275/45R20 M+S


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                          e1*2001/116*0350*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170 bis 250   Audi Q8               265/50R20                              A02) bis A10)
                                                   A93) N275)                             A11) BF5)

                                                     275/45R20
                                                     A93) N285)

                                                     275/50R20
                                                     A93a) N285)

                                                     285/45R20
                                                     A93)

                                                     285/50R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 39
               Seite :                      13 / 18
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                          e1*2001/116*0350*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               320 bis 373   Audi SQ8              265/50R20 M+S                             A02) bis A10)
                                                   A93)                                      BF5) EB1)

                                                     275/45R20 M+S
                                                     A93)

                                                     275/50R20 M+S
                                                     A93a)

                                                     285/45R20 M+S
                                                     A93)

                                                     285/50R20 M+S
§22 48487*07




               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 39
               Seite :                      14 / 18
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
§22 48487*07




               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5284
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 39
               Seite :                      15 / 18
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020



               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
                     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

               E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                     • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen

               E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen

               E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen
§22 48487*07




               E83)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5):
                      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*10

               E84a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0447*11
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2' stehen

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø420x40 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø420x40 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 6NU mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø370x30 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Ate 4HK Audi-Emblem mit belüfteter Scheibe Ø345,5x34 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
                      nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G4X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19, 265/30R20
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 39
               Seite :                      16 / 18
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020



               GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
                    255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                    Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GF4)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R20 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
§22 48487*07




                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K62)   An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich über der Radmitte nachzuarbeiten, bzw. eng
                      an das Radhausblech anzulegen.

               K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte eng an
                      das Blechradhaus anzulegen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 39
               Seite :                      17 / 18
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020



               K69)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
                      • die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der umgelegten
                        Radhauskante zu kürzen.

               K70)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° vor der Radmitte ein Streifen
                        von 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
                      • die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist im oben genannten Bereich um
                        5 mm zu kürzen.

               K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an das
                      Blechradhaus anzulegen.

               K72)   An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der Radmitte)
                      samt den Kunststoffspangen zu entfernen.
§22 48487*07




               K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im
                      oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter
                      die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
                      des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
                      Reifenherstellers nachzuweisen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 39
               Seite :                      18 / 18
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 48487*07




               Die Anlage 39 mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.03.2024