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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 41
               Seite :                      1 / 14
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        CW3-9020
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                            Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                     120
               Radausführungskennz.:                                              120
               Radgröße:                                                       9Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                               25 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           120 mm
               Lochzahl:                                                           5
§22 48487*07




               Mittenlochdurchmesser:                                         72,50 mm
               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                  ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                            1100 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2403 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                          Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                    moment
               BF1       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 5276        140 Nm
               BF2       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm 5284         140 Nm
               BF3       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm 5248         120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 41
               Seite :                      2 / 14
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               3K-N1                       e24*2007/46*0022*..
               3-V                         e1*2007/46*0559*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 265   BMW 3er Gran Turismo 235/35R20                                   A01) bis A10)
                                                   K04) N245) T92)                            BF1) K01)

                                                      245/35R20
                                                      K04) N255)

                                                      255/35R20
                                                      K02) K11) K27) K28) K76)

                                                      275/30R20
                                                      K02) K28)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
§22 48487*07




                                                      vorne               hinten
                                                      235/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                                      K01)                K02) K28)           BF1) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                              e1*2007/46*0316*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 110   BMW 4er, 4er xDrive       245/30R20                              A01) bis A10)
                             (Cabrio, Coupe 2-                                                BF1) K01) K04) K82) T90)
                             türig, Grand Coupe 4-
                             türig, mit kleinsten
                             Serienreifen 205/..)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                              e1*2007/46*0316*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 265   BMW 4er, 4er xDrive       245/30R20                              A01) bis A10)
                             (Cabrio, Coupe 2-         N255)                                  BF1) K01) K04) K82) T90)
                             türig, Grand Coupe 4-
                             türig, mit kleinsten      245/30R20 M+S
                             Serienreifen 225/..)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 41
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5L                           e1*2007/46*0363*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 240   BMW 5er, BMW 5er       245/35R20                                 A01) bis A10)
                             xDrive                 K04)                                      BF1) K01)
                             (Limousine, außer
                             550i und M550D)        255/35R20
                                                    K04) K28) K76)

                                                      275/30R20
                                                      K02) K28)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
                                                      235/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                                      K03)                K02) K28)           BF1) V00)
                                                      245/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
§22 48487*07




                                                      K01)                K02) K28)           BF1) V00)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5L                           e1*2007/46*0363*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               280 bis 330   BMW 5er, BMW 5er         245/35R20                               A01) bis A10)
                             xDrive                   K04) N255)                              BF1) K01)
                             (Limousine, nur 550i und
                             M550D)                   255/35R20
                                                      K04) K28) K76) N265)

                                                      275/30R20
                                                      K02) K28)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
                                                      245/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                                      K01)                K02) K28)           BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 41
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5K                           e1*2007/46*0455*..
               K-N1                         e1*2007/46*0508*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 240   BMW 5er, BMW 5er       245/35R20                                A01) bis A10)
                             xDrive                 K04) T95)                                BF1) K01)
                             (Kombi, außer 550i
                             und M550D)             255/35R20
                                                    K04) K28) K76)

                                                    275/30R20
                                                    K02) K28)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                                     K03)                K02) K28)           BF1) V00)
§22 48487*07




                                                     245/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                                     K01)                K02) K28)           BF1) V00)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5K                           e1*2007/46*0455*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               280 bis 330   BMW 5er, BMW 5er       255/35R20                                A01) bis A10)
                             xDrive                 K04) K76)                                BF1) K01) K28)
                             (Kombi, nur 550i und
                             M550D)                 275/30R20
                                                    K02)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     245/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                                     K01)                K02) K28)           BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 41
               Seite :                      5 / 14
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               GT                          e1*2007/46*0215*..
               K-N1                        e1*2007/46*0508*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 330   BMW 5er GT            245/40R20                                A01) bis A10)
                                                   N255)                                    A94) BF1) E19a) K04)

                                                    245/40R20 M+S

                                                    255/40R20
                                                    G01) K01) N265)

                                                    265/35R20
                                                    K01) N275)

                                                    275/35R20
                                                    K01)
§22 48487*07




                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    245/40R20           275/35R20           A01) bis A10)
                                                                        A94) K04)           BF1) E19a) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 41
               Seite :                      6 / 14
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               6C                            e1*2007/46*0562*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               230 bis 235   BMW 6er                 235/35R20                               A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio,         K04) T92)                               BF1) E19a) K01)
                             Grand Coupe;
                             Ausführungen mit        245/30R20
                             kleinsten Serienreifen  A94a) K04) T90)
                             225/..)
                                                     245/35R20
                                                     K04)

                                                     255/30R20
                                                     K04) T92)

                                                     255/35R20
                                                     K04) K83)
§22 48487*07




                                                     265/30R20
                                                     K02) K83)

                                                     275/30R20
                                                     K02) K28) K83)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     245/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                                     K01)                K02) K28) K83)      BF1) E19a) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 41
               Seite :                      7 / 14
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               6C                            e1*2007/46*0562*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               300 bis 330   BMW 6er                 245/35R20                               A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio,         K04)                                    BF1) E19a) EB1) K01)
                             Grand Coupe.
                             Ausführungen mit        255/30R20
                             kleinsten Serienreifen  K04) T92)
                             245/..)
                                                     255/35R20
                                                     G01) K04) K83)

                                                     265/30R20
                                                     K02) K83)

                                                     275/30R20
                                                     K02) K28) K83)
§22 48487*07




                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     245/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                                     K01)                K02) K28) K83)      BF1) E19a) EB1) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               765                         e1*2001/116*0172*.., e1*98/14*0172*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 327   BMW 7er               235/40R20                                 A02) bis A10)
                                                   N245)                                     A94) BF2)

                                                     245/35R20
                                                     T95)

                                                     245/40R20

                                                     255/35R20

                                                     255/40R20

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/40R20           265/35R20           A02) bis A10)
                                                     N245)               A94)                BF2) V00)
                                                     245/40R20           275/35R20           A02) bis A10)
                                                                                             BF2) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 41
               Seite :                      8 / 14
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               701                          e1*2001/116*0490*..
               7L                           e1*2007/46*0276*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 400   BMW 7er, BMW 7er       245/40R20                                A02) bis A10)
                             xDrive                                                          BF1) E50) E70) EB2) EB3)
                             (Baureihe F01)         255/35R20
                                                    A01) K03) K04) T97)

                                                    265/35R20
                                                    A01) K03) K04)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     245/40R20           275/35R20           A01) bis A10)
                                                                         K04)                BF1) E50) E70) EB2) EB3) V00)
§22 48487*07




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               M3                          e1*2007/46*0377*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               317 bis 331   BMW M4                255/30R20 M+S                             A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio)       A94a)                                     BF1)

                                                    265/30R20 M+S
                                                    A01) K01) K04)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     255/30R20 M+S       275/30R20 M+S       A01) bis A10)
                                                                         K02)                BF1) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               M5/M6                       e1*2007/46*0361*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               412 bis 441   BMW M5                255/35R20 M+S                             A01) bis A10)
                             (nur                                                            A94) BF1) E67) K01)
                             Fahrzeugausführungen
                             ab EG-Genehmigungs-
                             Nr.
                             e1*2007/46*0361*02)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               X1                          e1*2007/46*0275*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 190    BMW X1                245/30R20                                 A01) bis A10)
                                                                                             BF3) K01) K04) K78)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 41
               Seite :                      9 / 14
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               X83                         e1*2001/116*0249*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210   BMW X3                245/35R20                                  A01) bis A10)
                                                                                              BF2) K01) K02)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X3                            e1*2007/46*0512*..
               X-N1                          e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210   BMW X3, X4               245/35R20                               A01) bis A10)
                             (kleinste Serienradgröße K04)                                    BF1) K01)
                             17Zoll)
                                                      245/40R20
                                                      K04) K80)
§22 48487*07




                                                      255/35R20
                                                      K02)

                                                      265/35R20
                                                      K02) K80)

                                                      275/35R20
                                                      K02) K80)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
                                                      245/40R20           275/35R20           A01) bis A10)
                                                      K01)                K02) K80)           BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 41
               Seite :                      10 / 14
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X3                            e1*2007/46*0512*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225 bis 265   BMW X3, X4               245/35R20                               A01) bis A10)
                             (kleinste Serienradgröße K04)                                    BF1) K01)
                             18Zoll)
                                                      245/40R20
                                                      K04) K80)

                                                      255/35R20
                                                      K02)

                                                      265/35R20
                                                      K02) K80)

                                                      275/35R20
                                                      K02) K80)
§22 48487*07




                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
                                                      245/40R20           275/35R20           A01) bis A10)
                                                      K01)                K02) K80)           BF1) V00)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 41
               Seite :                      11 / 14
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
§22 48487*07




                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5276
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5284
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5248
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

               E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

               E67)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen BMW M5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0361*02

               E70)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
                      • Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
                      • Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 41
               Seite :                      12 / 14
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: mit Scheibe Ø374x36 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW BMW 44/24 mit belüfteter Scheibe Ø345x24 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: mit Scheibe
                      • Achse 2: mit Scheibe

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: mit Scheibe
                      • Achse 2: mit Scheibe

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
§22 48487*07




                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K11)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende
                      Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 41
               Seite :                      13 / 14
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               K76)   An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich von der
                      Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen und klebend zu
                      befestigen.

               K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 5
                        mm zu kürzen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
                        gekürzte Radhauskante hinaus ragt.

               K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich von Tür-
                        Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
                      • die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten Radhauskante zu
                        kürzen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante zu klemmen.

               K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor
§22 48487*07




                        Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das äußere
                        Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
                      • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden
                        und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

               K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungslasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10mm zu kürzen,
                      • die Befestigungsschraube ist um 5mm nach hinten zu versetzen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist eng ans Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 41
               Seite :                      14 / 14
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 41 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
§22 48487*07




               CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.03.2024