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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 43
               Seite :                      1 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        CW3-9020
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                            Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                     120
               Radausführungskennz.:                                              120
               Radgröße:                                                       9Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                               30 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           120 mm
               Lochzahl:                                                           5
§22 48487*07




               Mittenlochdurchmesser:                                         72,50 mm
               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                  ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                            1100 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2403 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                          Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                    moment
               BF1       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 5276        140 Nm
               BF2       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm 5248         120 Nm
               BF3       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm 5284         140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 43
               Seite :                      2 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               3L                           e1*2007/46*0314*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 151    BMW 3er, 3er xDrive    235/30R20                             A01) bis A10)
                             (Limousine, ab EG-     M00) T88)                             A11) BF1) E66a) K01) K02) K82)
                             Genehmigungs-Nr.
                             e1*2007/46*0314*05,    245/30R20
                             mit kleinsten          T90)
                             Serienreifen 205/..)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               3L                           e1*2007/46*0314*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 265    BMW 3er, 3er xDrive    245/30R20                             A01) bis A10)
                             (Limousine, ab EG-                                           A11) BF1) E66a) K01) K02)
                             Genehmigungs-Nr.                                             K82) T90)
§22 48487*07




                             e1*2007/46*0314*05,
                             mit kleinsten
                             Serienreifen 225/.. )

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               3K                           e1*2007/46*0315*..
               3K-N1                        e24*2007/46*0022*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 151    BMW 3er, 3er xDrive    245/30R20                             A01) bis A10)
                             (Kombi, ab EG-                                               BF1) E66b) K01) K02) K82) T90)
                             Genehmigungs-Nr.
                             e1*2007/46*0315*06
                             bzw.
                             e24*2007/46*0022*03,
                             mit kleinsten
                             Serienreifen 205/..)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               3K                           e1*2007/46*0315*..
               3K-N1                        e24*2007/46*0022*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 265    BMW 3er, 3er xDrive    245/30R20                             A01) bis A10)
                             (Kombi, ab EG-                                               BF1) E66b) K01) K02) K82)
                             Genehmigungs-Nr.                                             N255) T90)
                             e1*2007/46*0315*06
                             bzw.
                             e24*2007/46*0022*03,
                             mit kleinsten
                             Serienreifen 225/..)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 43
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               3K-N1                       e24*2007/46*0022*..
               3-V                         e1*2007/46*0559*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 265   BMW 3er Gran Turismo 235/35R20                                  A01) bis A10)
                                                   N245) T92)                                BF1) K04)

                                                    245/35R20
                                                    K03) N255)

                                                    255/35R20
                                                    K01) K27) K76)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                                                         K02) K28)           BF1) V00)
§22 48487*07




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               560X                        e1*2001/116*0322*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               145 bis 200   BMW 5er XDrive        245/30R20                                 A01) bis A10)
                                                   T90)                                      BF2) K01) K04)

                                                    255/30R20
                                                    T92)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5L                           e1*2007/46*0363*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 240   BMW 5er, BMW 5er       245/35R20                                A01) bis A10)
                             xDrive                 K03)                                     BF1)
                             (Limousine, außer
                             550i und M550D)        255/35R20
                                                    K01) K04)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                                     K03)                K04)                BF1) V00)
                                                     245/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                                     K03)                K04)                BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 43
               Seite :                      4 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5L                           e1*2007/46*0363*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               280 bis 330   BMW 5er, BMW 5er         245/35R20                               A01) bis A10)
                             xDrive                   K03) N255)                              BF1)
                             (Limousine, nur 550i und
                             M550D)                   255/35R20
                                                      K01) K04) N265)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
                                                      245/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                                      K03)                K04)                BF1) V00)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5K                           e1*2007/46*0455*..
§22 48487*07




               K-N1                         e1*2007/46*0508*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 240   BMW 5er, BMW 5er       245/35R20                                 A01) bis A10)
                             xDrive                 K03) T95)                                 BF1)
                             (Kombi, außer 550i
                             und M550D)             255/35R20
                                                    K01) K04)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
                                                      235/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                                      K03)                K04)                BF1) V00)
                                                      245/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                                      K03)                K04)                BF1) V00)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5K                           e1*2007/46*0455*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               280 bis 330   BMW 5er, BMW 5er       255/35R20                                 A01) bis A10)
                             xDrive                                                           BF1) K01) K04)
                             (Kombi, nur 550i und    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                             M550D)                  vorne               hinten
                                                     245/35R20           275/30R20            A01) bis A10)
                                                     K03)                K04)                 BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 43
               Seite :                      5 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               GT                          e1*2007/46*0215*..
               K-N1                        e1*2007/46*0508*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 330   BMW 5er GT            245/40R20                                 A02) bis A10)
                                                   N255)                                     A94) BF1) E19a)

                                                     245/40R20 M+S

                                                     255/40R20
                                                     A01) G01) N265)

                                                     265/35R20
                                                     A01) K01) K04) N275)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
§22 48487*07




                                                     245/40R20           275/35R20           A01) bis A10)
                                                                         A94) K04)           BF1) E19a) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               6C                            e1*2007/46*0562*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               230 bis 235   BMW 6er                 235/35R20                               A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio,         A94) T92)                               BF1) E19a)
                             Grand Coupe;
                             Ausführungen mit        245/30R20
                             kleinsten Serienreifen  A01) A94) K01) T90)
                             225/..)
                                                     245/35R20
                                                     A01) K01)

                                                     255/30R20
                                                     A01) A94a) K01) K04) T92)

                                                     255/35R20
                                                     A01) K01) K04)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     245/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                                     K01)                K04)                BF1) E19a) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 43
               Seite :                      6 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               6C                            e1*2007/46*0562*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               300 bis 330   BMW 6er                 245/35R20                               A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio,                                                 BF1) E19a) EB3) K01)
                             Grand Coupe.            255/30R20
                             Ausführungen mit        A94a) K04) T92)
                             kleinsten Serienreifen
                             245/..)                 255/35R20
                                                     G01) K04)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     245/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                                     K01)                K04)                BF1) E19a) EB3) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 48487*07




               M3                          e1*2007/46*0377*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               272 bis 302   BMW M2, M2            235/30R20 M+S                             A02) bis A10)
                             Competition                                                     A94) B80) BF1) M00)
                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    235/30R20 M+S       255/30R20 M+S        A01) bis A10)
                                                    M00)                K04)                 B80) BF1) V00)
                                                    245/30R20 M+S       265/30R20 M+S        A01) bis A10)
                                                                        K04)                 B80) BF1) V00)
                                                    255/30R20 M+S       275/30R20 M+S        A01) bis A10)
                                                                        K02)                 B80) BF1) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               M3                          e1*2007/46*0377*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               317 bis 331   BMW M4                255/30R20 M+S                             A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio)       A94)                                      BF1)

                                                     265/30R20 M+S
                                                     A94a)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     255/30R20 M+S       275/30R20 M+S       A01) bis A10)
                                                                         K04)                BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 43
               Seite :                      7 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               M5/M6                       e1*2007/46*0361*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               412 bis 441   BMW M5                255/35R20 M+S                              A02) bis A10)
                             (nur                                                             A94) BF1) E67)
                             Fahrzeugausführungen
                             ab EG-Genehmigungs-
                             Nr.
                             e1*2007/46*0361*02)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               X1                          e1*2007/46*0275*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 190    BMW X1                245/30R20                                  A01) bis A10)
                                                                                              BF2) K03) K04)
§22 48487*07




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               X83                         e1*2001/116*0249*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210   BMW X3                245/35R20                                  A01) bis A10)
                                                                                              BF3) K01) K02)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X3                            e1*2007/46*0512*..
               X-N1                          e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210   BMW X3, X4               245/35R20                               A01) bis A10)
                             (kleinste Serienradgröße K03) K04)                               BF1)
                             17Zoll)
                                                      245/40R20
                                                      K03) K04)

                                                      255/35R20
                                                      K01) K04)

                                                      265/35R20
                                                      K01) K04)

                                                      275/35R20
                                                      K01) K02) K80)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
                                                      245/40R20           275/35R20           A01) bis A10)
                                                      K03)                K02) K80)           BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 43
               Seite :                      8 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X3                            e1*2007/46*0512*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225 bis 265   BMW X3, X4               245/35R20                               A01) bis A10)
                             (kleinste Serienradgröße K03) K04)                               BF1)
                             18Zoll)
                                                      245/40R20
                                                      K03) K04)

                                                      255/35R20
                                                      K01) K04)

                                                      265/35R20
                                                      K01) K04)

                                                      275/35R20
                                                      K01) K02) K80)
§22 48487*07




                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
                                                      245/40R20           275/35R20           A01) bis A10)
                                                      K03)                K02) K80)           BF1) V00)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 43
               Seite :                      9 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
§22 48487*07




                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               B80)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 1 eine Bremsscheibe mit einem
                      Durchmesser von 380mm verbaut ist.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5276
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5248
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5284
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

               E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
                     • Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 43
               Seite :                      10 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020



               E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
                     • Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
                     • Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

               E67)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen BMW M5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0361*02

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: mit Scheibe Ø374x36 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW BMW 44/24 mit belüfteter Scheibe Ø345x24 mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
§22 48487*07




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K76)   An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich von der
                      Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen und klebend zu
                      befestigen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 43
               Seite :                      11 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich von Tür-
                        Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
                      • die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten Radhauskante zu
                        kürzen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante zu klemmen.

               K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor
                        Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das äußere
                        Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
                      • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden
                        und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
                      des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
                      Reifenherstellers nachzuweisen.
§22 48487*07




               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 43
               Seite :                      12 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 43 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.03.2024
§22 48487*07