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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CW3-9020
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                           112 D
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                 66,60 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                       1100 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2330 mm

Verwendungsbereich



Fahrzeughersteller oder Marke    :   Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
B8, B81, 4G, 4G1                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     120 Nm
                                M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
8R, 8R1                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
                                M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000646-A0-021-01~AU-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ:                           B8
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195   Audi A5                   245/30R20                         A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio, 5-türer)  T90)E26)

                                          255/30R20
                                          E26)

                                          265/30R20

                                          275/30R20
                                          A01)K62)
 245                  Audi A5             245/30R20                       A02) bis A10)
                      (Cabrio, 5-türer)   T90)E26)
 260                  Audi S5
                                          255/30R20
                                          E26)

                                          265/30R20

                                          275/30R20
                                          A01)K62)
e1*2001/116*0430*19   1245/1240 (1320)                                    5/112/66,5



Typ:                         B81
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 199   Audi A5                 245/30R20                           A02) bis A10)
              (5-türer)               T90)E26)

                                          255/30R20
                                          E26)

                                          265/30R20

                                          275/30R20
                                          A01)K62)
 245                  Audi A5             245/30R20                       A02) bis A10)
                      (5-türer)           E26)T90)

                                          255/30R20
                                          E26)

                                          265/30R20

                                          275/30R20
                                          A01)K62)
e13*2007/46*1084*03   12051200 (1280)                                     5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ:                          B8
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 195   Audi A4,                 245/30R20                         A01)bis A10)
              Audi A4 quattro          E26)K01)K64)T90)                  K04)
              (Limousine, Kombi)
                                       255/30R20
                                       E26)K01)K28)K64)
 245          Audi S4 quattro          245/30R20 M+S                     A01)bis A10)
              (Limousine, Kombi)       E26)K01)K64)T90)                  K04)

                                              255/30R20
                                              E26)K01)K28)K64)
e1*2001/116*0430*19   1215/1160 (1240) Lim.                              5/112/66,5
                      1215/1225(1300)-Kom



Typ:                          B81
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 199   Audi A4,                 245/30R20                         A01)bis A10)
              Audi A4 quattro          E26)K01)K64)T90)                  K04)
              (Kombi)
                                       255/30R20
                                       E26)K01)K28)K64)
 245          Audi S4 quattro          245/30R20 M+S                     A01)bis A10)
              (Kombi)                  E26)K01)K64)T90)                  K04)

                                              255/30R20
                                              E26)K01)K28)K64)
e13*2007/46*1084*03   1215/1250(1300)-Kom                                5/112/66,5



Typ:                         8R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0473*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 199  Audi Q5                 235/45R20                          A02) bis A10)
                                      E24)

                                              245/45R20
                                              E24)

                                              255/40R20
                                              A01)E24)K03)K04)
e1*2001/116*0473*07   1280/1320 (1420)                                   5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ:                         8R1
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 199  Audi Q5                 235/45R20                          A02) bis A10)
                                      E24)

                                         245/45R20
                                         E24)

                                         255/40R20
                                         A01)E24)K03)K04)
e13*2007/46*1083*04   1280/1320 (1420)                                   5/112/66,5



Typ:                          8R
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155          Audi Q5 Quattro          235/45R20                         A02) bis A10)
                                       E24)

                                         245/45R20
                                         E24)

                                         255/40R20
                                         A01)E24)K03)K04)
e1*2001/116*0497*00   1180/1255 (1335)                                   5/112/66,5



Typ:                         4G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0436*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150 bis 180  Audi A7                 245/35R20                          A02) bis A10)
                                      E24)

                                         255/35R20
                                         E24)

                                         265/35R20
                                         A01)K63)

                                         275/35R20
                                         A01)K63)
e1*2007/46*0436*03    1215/1255 (1335)                                   5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     5/7                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ:                         4G1
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150 bis 180  Audi A7                 245/35R20                         A02) bis A10)
                                      E26)

                                         255/35R20
                                         E26)

                                         265/35R20
                                         A01)K63)

                                         275/35R20
                                         A01)K63)
e13*2007/46*1147*01   1215/1255 (1335)                                  5/112/66,5




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.


RA-000646-A0-021-01~AU-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
     bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1300 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
     bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung
     erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
     Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.


RA-000646-A0-021-01~AU-5-112-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


K62) An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich über der Radmitte
     nachzuarbeiten, bzw. eng an das Radhausblech anzulegen.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
       eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
       der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 28.11.2011




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