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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     1 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 CW3-9020
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                     Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             112 D
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,6 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1100 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm       5255-0      140 Nm
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm       5255-0      120 Nm
BF3         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm         5253        150 Nm
BF4         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm         5253        160 Nm
BF5         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm         5284        140 Nm
BF6         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm         5284        180 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     2 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                             e1*2001/116*0430*..
B81                            e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199      Audi A4, A4 quattro     235/30R20                         A01) bis A10)
                (Baureihe B8,           M00) N245) T88)                   BF1) E79) ER1) K01) K04) K64)
                Limousine, Kombi,
                außer S4)               245/30R20
                                        K28) T90)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                            e1*2001/116*0430*..
B81                           e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
200 bis 245     Audi A4, S4            245/30R20                          A01) bis A10)
                (Baureihe B8,                                             BF1) E79) K01) K04) K28) K64)
                Limousine, Kombi)                                         T90)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                             e1*2001/116*0430*..
B81                            e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 200      Audi A4, A4 quattro     235/30R20                         A02) bis A10)
                (Baureihe B9,           M00) T88)                         BF1) E79a)
                Limousine, Kombi)
                                        245/30R20
                                        A01) K04) K28) K71) T90)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                            e1*2001/116*0430*..
B81                           e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S4                245/30R20                          A01) bis A10)
                (Baureihe B9,                                             BF1) E79a) K04) K28) K71) T90)
                Limousine, Kombi )
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Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     3 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A5                   245/30R20                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio, ER1) T90)                          BF1) E82)
                Baureihe 8F und 8T)
                                          255/30R20
                                          GCF)

                                         265/30R20
                                         G4X)

                                         275/30R20
                                         A01) G4W) K62)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 bis 260     Audi S5                   245/30R20                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio, ER1) T90)                          BF1) E82)
                Baureihe 8F und 8T)
                                          255/30R20
                                          GCF)

                                         265/30R20
                                         G4X)

                                         275/30R20
                                         A01) G4W) K62)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi A5                   235/30R20                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe M00) T88)                         BF1) E82a)
                F5)
                                          245/30R20
                                          T90)

                                         255/30R20


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S5                   245/30R20                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe                                   BF1) E82a)
                F5)                       255/30R20
                                          G4X)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     4 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 210     Audi A5                  245/30R20                            A02) bis A10)
                (Cabriolet, Baureihe F5) ER1) T90)                            BF1) E82a)

                                         255/30R20


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S5                  255/30R20                            A02) bis A10)
                (Cabriolet, Baureihe F5)                                      BF1) E82a) G4X)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A6                 235/35R20                             A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      ER1) N245) T92)                       BF1) E54)

                                         245/35R20
                                         A01) K13) K22) K73) N255)

                                         255/35R20
                                         A01) K13) K22) K25) K28) K71) K73)

                                         265/30R20
                                         T94)

                                         275/30R20
                                         A01) K03) K04) K13) K22) K25)
                                         K28) K71) K73)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331     Audi S6                 255/35R20                             A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      A01) K13) K22) K25) K28) K71) K73)    BF1)

                                         265/30R20
                                         T94)

                                         275/30R20
                                         A01) K03) K04) K13) K22) K25)
                                         K28) K71) K73)
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Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     5 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                             e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 180     Audi A6                 235/40R20                            A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,      A93a) ER1) N245)                     BF1) E21)
                Frontantrieb)
                                        245/40R20
                                        A01) K03) K04) N255)

                                        255/35R20
                                        A01) A93) K01) K04)

                                        255/40R20
                                        A01) K01) K04)

                                        265/35R20
                                        A01) A93a) K01) K04)

                                        275/35R20
                                        A01) K01) K02)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        245/40R20          275/35R20          A01) bis A10)
                                        K03)               K02)               BF1) E21) N255) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                             e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250     Audi A6                 235/40R20                            A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,      A93a) ER1) N245)                     BF1) E21)
                Allradantrieb)
                                        245/40R20
                                        A01) K03) K04) N255)

                                        255/35R20
                                        A01) A93) K01) K04)

                                        255/40R20
                                        A01) K01) K04)

                                        265/35R20
                                        A01) A93a) K01) K04)

                                        275/35R20
                                        A01) K01) K02)
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Nr. :                       RA-000646-E0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback   245/35R20                            A02) bis A10)
                                        N255)                                BF1)

                                        255/35R20

                                        265/35R20
                                        A01) K63)

                                        275/30R20

                                        275/35R20
                                        A01) GCD) K63)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        245/35R20          275/30R20          A02) bis A10)
                                                                              BF1) N255) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331     Audi S7, S7 Sportback   255/35R20                            A02) bis A10)
                                                                             BF1)
                                        265/35R20
                                        A01) K63)

                                        275/30R20

                                        275/35R20
                                        A01) K63)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                            e1*2007/46*0544*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
412 bis 445     Audi RS7, RS7 Sportback 275/35R20                            A02) bis A10)
                                                                             BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                2
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                            e1*2007/46*0284*..
4H                            e1*2007/46*0398*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368     Audi A8, A8L           245/40R20                            A02) bis A10)
                                       N255)                                BF3) E44) EB1)

                                        255/40R20

                                        265/40R20
                                        A01) K72)

                                        275/35R20

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        235/45R20          265/40R20          A02) bis A10)
                                                                              BF3) E44) EB1) ER1) N245) V00)
                                        245/40R20          275/35R20          A02) bis A10)
                                                                              BF3) E44) EB1) N255) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                            e1*2007/46*0284*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
382             Audi S8                255/40R20                            A02) bis A10)
                                       N265)                                BF3)

                                        265/35R20

                                        265/40R20
                                        A01) K72)

                                        275/35R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                            e1*2007/46*1751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 250     Audi A8, A8 L          245/40R20                            A02) bis A10)
                                       N255)                                A93a) BF4)

                                        255/40R20

                                        265/35R20

                                        265/40R20

                                        275/35R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     8 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                              e1*2001/116*0473*..
8R                              e1*2001/116*0497*..
8R1                             e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                  235/45R20                          A02) bis A10)
                (ohne                    ER1)                               A94) BF5) EF0)
                Serienverbreiterung)
                                         245/45R20

                                         255/45R20
                                         A01) K03) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                              e1*2001/116*0473*..
8R                              e1*2001/116*0497*..
8R1                             e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                   235/45R20                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) ER1)                              A94) BF5) EF0)

                                         245/45R20

                                         255/45R20


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                              e1*2001/116*0473*..
8R1                             e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 260     Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 245/45R20 M+S                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                   A94) BF5)
                                          255/45R20
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Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     9 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                              e1*2007/46*1550*..
FY                              e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5                  235/45R20                          A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-    A94) ER1)                          BF5) E44)
                Flaps vorne u. hinten)
                                         245/45R20
                                         A94)

                                         255/45R20
                                         A01) A94) K03) K04)

                                         265/40R20
                                         A01) A94) K01) K04)

                                         275/40R20
                                         A01) A94a) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                              e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi SQ5                 255/45R20                          A01) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-    A94) K03)                          BF5) K04)
                Flaps vorne u. hinten)
                                         265/40R20
                                         A94) K01)

                                         275/40R20
                                         A94a) K01)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
FY                               e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5                   235/45R20                         A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-      A94) ER1)                         BF5) E44)
                Flaps vorne u. hinten)
                                          245/45R20
                                          A94)

                                         255/45R20
                                         A94)

                                         265/40R20
                                         A01) A94) K01)

                                         275/40R20
                                         A01) A94a) K01)
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Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi SQ5                  255/45R20                         A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-      A94)                              BF5)
                Flaps vorne u. hinten)
                                          265/40R20
                                          A01) A94) K01)

                                         275/40R20
                                         A01) A94a) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                            e1*2001/116*0350*..
4L                            e1*2001/116*0367*..
4L1                           e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 245     Audi Q7                255/45R20                            A02) bis A10)
                                       A93) N265)                           B59) BF6) E78a)

                                         255/50R20
                                         N265)

                                         265/45R20
                                         A93a) N275)

                                         275/45R20
                                         N285)

                                         285/45R20


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.
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A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B59)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
       • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 140 Nm
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BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5284
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5284
       Anzugsmoment: 180 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
       • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
         'C' stehen

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
      • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
         'C' stehen

E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen
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EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Ate 4HK Audi-Emblem mit belüfteter Scheibe
          Ø345,5x34 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
     265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
     265/35R20, 275/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     14 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K62)   An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich über der Radmitte nachzuarbeiten,
       bzw. eng an das Radhausblech anzulegen.

K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
       eng an das Blechradhaus anzulegen.

K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
         eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
         Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
         abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
       an das Blechradhaus anzulegen.

K72)   An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der
       Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen.

K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
       Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
       Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
       Freigängigkeit herzustellen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     15 / 15
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020



N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 2 mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 11.02.2019