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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      1 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     CW3-9020
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                112 D
               Radausführungskennz.:                                         112 D
               Radgröße:                                                    9Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 48487*07




               Mittenlochdurchmesser:                                       66,60 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         1100 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit      Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 5276             140 Nm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 5276             160 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      2 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2AT                          e1*2007/46*1675*..
               F2GT                          e1*2007/46*1677*..
               UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 170    BMW 2er Active          235/30R20                               A01) bis A10)
                             Tourer, Active Tourer                                           A11) BF1) ER1) K01) K02)
                             xDrive, Gran Tourer,                                            K18) K28) M00) T88)
                             Gran Tourer xDrive


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                         e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210   BMW 4er Gran Coupe 245/35R20                                    A02) bis A10)
                                                   A94a)                                     BF1)
§22 48487*07




                                                     255/35R20
                                                     A01) K01) K04)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     245/35R20           255/35R20           A01) bis A10)
                                                                         K04)                BF1)
                                                     255/30R20           265/30R20           A01) bis A10)
                                                     K01)                K04)                BF1) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                         e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne             hinten
               80 bis 105    BMW i4                 245/35R20         HL 255/35R20           A01) bis A10)
                                                                      A94) K04)              BF1) ER2) V00)
                                                    HL 245/35R20      HL 255/35R20           A01) bis A10)
                                                                      A94) K04)              BF1) ER2) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                         e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne             hinten
               125           BMW i4 M50             245/35R20         HL 255/35R20           A01) bis A10)
                                                                      A94) K04)              BF1) ER2) V00)
                                                    HL 245/35R20      HL 255/35R20           A01) bis A10)
                                                                      A94) K04)              BF1) ER2) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
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               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                         e1*2007/46*1676*..
               UKL-L                       e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 170    BMW X1 sDrive, X1     235/35R20                              A01) bis A10)
                             xDrive                                                       BF1) E72) K01) K02) K89)
                                                   255/30R20


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                         e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 221   BMW X1                235/40R20                              A01) bis A10)
                                                   A93) ER1) K04) N245)                   A11) BF1) K01)

                                                    245/40R20
§22 48487*07




                                                    A93a) K04)

                                                    255/35R20
                                                    A93a) K02)

                                                    265/35R20
                                                    K02)

                                                    275/35R20
                                                    K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      4 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                         e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 104    BMW iX1               235/40R20                                A01) bis A10)
                                                   A93) ER1) K04) N245)                     BF1) K01)

                                                    245/40R20
                                                    A93a) K04)

                                                    255/35R20
                                                    A93a) K02)

                                                    265/35R20
                                                    K02)

                                                    275/35R20
                                                    K02)
§22 48487*07




                                                    HL 255/35R20
                                                    A93a) K02)

                                                    HL 265/35R20
                                                    K02)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                         e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210   BMW X3                245/40R20                                A02) bis A10)
                                                   A94)                                     A11) BF1) ER2)

                                                    245/45R20
                                                    A94a)

                                                    255/40R20
                                                    A94a)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    245/45R20           275/40R20           A01) bis A10)
                                                                        K04)                A11) BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      5 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                         e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               240 bis 265   BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R20                                 A02) bis A10)
                                                   A94)                                     A11) BF1) EF0)

                                                    245/40R20 M+S
                                                    A94)

                                                    245/45R20
                                                    A94a)

                                                    245/45R20 M+S
                                                    A94a)

                                                    255/40R20
                                                    A94a)
§22 48487*07




                                                    255/40R20 M+S
                                                    A94a)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    245/45R20           275/40R20           A01) bis A10)
                                                                        K04)                A11) BF1) EF0)
                                                    245/45R20 M+S       275/40R20 M+S       A01) bis A10)
                                                                        K04)                A11) BF1) EF0)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3XE                        e1*2007/46*2130*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80            BMW iX3               255/40R20                                A02) bis A10)
                                                                                            A94) BF1) ER2) T101)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      6 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                         e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210   BMW X4                245/40R20                                A02) bis A10)
                                                                                            A11) A94) BF1)
                                                    245/45R20

                                                    255/40R20

                                                    265/40R20

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    245/45R20           275/40R20           A02) bis A10)
                                                                        A94a)               A11) BF1)
§22 48487*07




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                         e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               240 bis 265   BMW X4 M40d, X4 M40i 245/40R20 M+S                             A02) bis A10)
                                                                                            A11) A94) BF1)
                                                    245/45R20 M+S

                                                    255/40R20 M+S

                                                    265/40R20 M+S

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    245/45R20 M+S       275/40R20 M+S       A02) bis A10)
                                                                        A94a)               A11) BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      7 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5X                         e1*2007/46*1918*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 250   BMW X5                255/45R20                              A02) bis A10)
                                                   A93) N265) T105)                       A94) BF2) E71)

                                                    255/45R20 M+S
                                                    A93) T105) W265)

                                                    265/40R20
                                                    A93) G1W) N275) T104)

                                                    265/40R20 M+S
                                                    A93) G1W) T104) W275)

                                                    265/45R20
                                                    A93) N275)
§22 48487*07




                                                    265/45R20 M+S
                                                    A93) W275)

                                                    275/40R20
                                                    A93a) N285)

                                                    275/40R20 M+S
                                                    A93a)

                                                    275/45R20
                                                    A93a) N285)

                                                    275/45R20 M+S
                                                    A93a)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5X                         e1*2007/46*1918*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               294 bis 390   BMW X5 M50d, M50i     275/40R20 M+S                          A02) bis A10)
                                                                                          A93a) A94) BF2) E71)
                                                    275/45R20 M+S


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6X                         e1*2007/46*2020*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 280   BMW X6                275/40R20                              A02) bis A10)
                                                   A94)                                   A11a) BF1) N285)

                                                    275/45R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      8 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G7X                         e1*2007/46*1952*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 390   BMW X7                255/50R20 M+S                             A02) bis A10)
                                                   A94)                                      A11) BF2)

                                                     255/55R20 M+S
                                                     A94) ER4)

                                                     265/50R20 M+S
                                                     A94)

                                                     275/45R20
                                                     A94) N285)

                                                     275/50R20
                                                     A94) ER5) N285)
§22 48487*07




                                                     285/45R20
                                                     A94)

                                                     285/50R20
                                                     A01) A94a) ER3) K03)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                         e1*2007/46*1682*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 155    BMW Mini Countryman 245/30R20                                   A01) bis A10)
                                                                                             A11) BF1) K01) K02)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      9 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 48487*07




               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5276
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      10 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5276
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
                      nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
§22 48487*07




               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 2120 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 2140 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER5)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 2150 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/55R18, 265/50R19,
                    315/30R22 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      11 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
§22 48487*07




               K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten
                      Radhauskante zu kürzen.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der Radmitte
                        auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
                      • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
                      • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
                        Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
                      des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
                      Reifenherstellers nachzuweisen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      12 / 12
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
§22 48487*07




                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

               W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 2b mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.03.2024