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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                1a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                             CW3-9020
Art des Sonderrades:                     einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                        112 D
Radgröße:                                            9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                    35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                112 mm
Lochzahl:                                               5
Mittenlochdurchmesser:                              66,60 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                    1100 kg
bei Reifenabrollumfang:                             2330 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller           : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
207, 211, 212                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    130 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
216, 218, 215, 220, 221       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   150 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
163                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   150 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000646-A0-021-01a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                1a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ:                         163
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 173  ML Klasse                265/45R20                                 A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)
                                         275/40R20

 184 bis 200        ML Klasse            265/45R20 M+S                           A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)
                                         275/40R20
 255                ML Klasse            265/45R20 M+S                           A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)
                                         275/40R20 M+S
e1*96/79*0083*14E   1430/1600(1750)                                              5/112/66,5



Typ:                         220
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne                hinten
 145 bis 326   Mercedes S-Klasse,      245/35R20            275/30R20            A01) bis A10)E24)
               S55 AMG; S63 AMG                                                  K04)K83)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne                hinten
 368           S 55 AMG,               245/35R20            275/30R20            A01) bis A10)E24)
               S 600                                                             K04)K83)V00)
e1*97/27*0099*15E   1255/1325(1360)                                              5/112/66,5


Typ:                         215
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 220 bis 326   CL-Klasse,              245/35R20                                 A01) bis A10)E24)
               CL 63 AMG                                                         K53)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                                                 K04)K53)V00)
 368                 CL-Klasse,          245/35R20                               A01) bis A10)E24)
                     CL 55 AMG600        E55)                                    K53)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                                                 K04)K53)V00)
e1*98/14*0113*12    1230/1325(1355)                                              5/112/66,5




RA-000646-A0-021-01a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     3/7                                                                            M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ:                         211
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 200    E-Klasse                245/30R20                                           A01) bis A10)
                                       T90)                                                K03)

e1*2001/1116*0183*21   1005-1225/1140-1255(1305)                                           5/112/66,5



Typ:                         221
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne                hinten
 150 bis 320   S-Klasse               255/35R20            275/35R20                       A01) bis A10)E24)
                                                                                           K01)K83)V00)
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne                hinten
 380 bis 450            S-Klasse,                  255/35R20 M+S        275/35R20 M+S      A01) bis A10)E24)
                        S63 AMG,                                                           K01)K83)V00)
                        S65 AMG
                                                                                           5/112/66.5



Typ:                         216
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne                hinten
 285 bis 320   CL-Klasse              255/35R20            275/35R20                       A01) bis A10)E24)
                                                                                           K03)K04)K21)V00)
e1*2001/116*0372*06    1310/1390(0)                                                        5/112/66.5


Typ:                         212
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 200   E-Klasse               245/30R20                                            A01) bis A10)E24)
                                      T90)                                                 K01)K04)K97)K27)
e1*2001/116*0501*08    1190/1220(1265)                                                     5/112/66,5



Typ:                          207
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 215   E-Klasse Coupe          235/30R20                                           A01) bis A10)
                                       M00)T88)                                            K01)K04)K28)

e1*2001/116*0502*07    1110/1130 (1170)                                                    5/112/66,5




RA-000646-A0-021-01a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     4/7                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ:                           218
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150 bis 225  CLS                       245/30R20                         A02) bis A10)
              (ab Serie 245/45R17)      A94)

                                             255/30R20
                                             A94)
 300                  CLS                    255/30R20                    A02) bis A10)
                      (ab Serie 255/40R18)   A94)
e1*2001/116*0502*07   1110/1130 (1170)                                    5/112/66,5




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



RA-000646-A0-021-01a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     5/7                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen :
      - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge haben serienmäßig zulässige Achslasten von
      mehr als 1400 kg an Achse 2 )

E55) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen(z.B. E55 AMG), die serienmäßig nur mit
     (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 265/.. an der Hinterachse ausgerüstet sind oder
     nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.



RA-000646-A0-021-01a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     6/7                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten aufzuweiten.

K53) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 :
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum
       hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu
       kürzen.
     - Die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2
       mm zu kürzen.

K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
       komplett um- und eng anzulegen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
       komplett bis zur Schraube zu kürzen.

K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
     umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die
     ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des
     jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination
     ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
     entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.


RA-000646-A0-021-01a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                1a
Seite :                     7/7                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020




Die Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 28.11.2011




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