Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :               32
Seite :                    1/6                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   CW3-9020
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                    Borbet Vertriebs GmbH               Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition:                      Vorderachse                         Hinterachse
Radausführung:                            112 D                                  112 D
Radgröße:                                9Jx20H2                            9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                        55 mm                              35 mm
Lochkreisdurchmesser:                    112 mm                              112 mm
Lochzahl:                                     5                                   5
Mittenlochdurchmesser:                  66,60 mm                            66,60 mm
Zentrierart:                         Mittenzentrierung                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                           ohne Ring                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                        1100 kg                             1100 kg
bei Reifenabrollumfang:                  2330 mm                            2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :       Mercedes-Benz, Daimler-Benz

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
164, 164G, 166                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             5253     130 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000646-E0-021-32~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :               32
Seite :                    2/6                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
164G                            e1*2001/116*0340*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         9.0x20,ET55          9.0x20,ET35
155 bis 285     Mercedes GL- Klasse      265/50R20            265/50R20            A01) bis A10)
                                                              K04)                 N275)

                                           265/50R20 M+S         265/50R20 M+S     A01) bis A10)
                                                                 K04)

                                           275/50R20             275/50R20         A01) bis A10)
                                                                 K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         9.0x20,ET55          9.0x20,ET35
190 bis 335     Mercedes GL- Klasse, GLS 265/50R20            265/50R20            A01) bis A10)
                (Ausführungen ohne                            K02)                 EF0)N275)
                serienmäßige
                Radhausverbreiterung)    275/45R20            275/45R20            A01) bis A10)
                                                              K02)                 EF0)

                                           275/50R20             275/50R20         A01) bis A10)
                                           K03)                  K02)K113)         EF0)

                                           285/45R20             285/45R20         A01) bis A10)
                                                                 K02)              EF0)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
166                               e1*2007/46*0598*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           9.0x20,ET55          9.0x20,ET35
190 bis 335     Mercedes GL- Klasse, GLS 265/50R20              265/50R20          A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                                  EF0)N275)
                serienmäßiger
                Radhausverbreiterung und 275/45R20              275/45R20          A02) bis A10)
                Serienreifen 295/40R21)                                            EF0)

                                           275/50R20             275/50R20         A01) bis A10)
                                                                 K04)K113)         EF0)

                                           285/45R20             285/45R20         A02) bis A10)
                                                                                   EF0)




RA-000646-E0-021-32~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :               32
Seite :                    3/6                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET55          9.0x20,ET35
190 bis 335     Mercedes GLE Coupe      265/50R20 M+S        265/50R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                                E109)W275)

                                          275/45R20           275/45R20         A02) bis A10)
                                                              N285)             E109)

                                          275/45R20 M+S       275/45R20 M+S     A02) bis A10)
                                                                                E109)

                                          275/50R20           275/50R20         A02) bis A10)
                                                              N285)             E109)

                                          275/50R20 M+S       275/50R20 M+S     A02) bis A10)
                                                                                E109)

                                          285/45R20           285/45R20         A02) bis A10)
                                                              N295)             E109)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164                            e1*2001/116*0315*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET55          9.0x20,ET35
140 bis 285     Mercedes ML-Klasse      255/45R20            255/45R20          A01) bis A10)
                                                             K04)

                                          265/45R20           265/45R20         A01) bis A10)
                                                              K04)

                                          275/40R20           275/40R20         A01) bis A10)
                                          K03)                K02)

                                          245/45R20           275/40R20         A01) bis A10)
                                          N255)               K02)              V00)

                                          245/45R20 M+S       275/40R20 M+S     A01) bis A10)
                                                              K02)              V00)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


RA-000646-E0-021-32~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :               32
Seite :                    4/6                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).



RA-000646-E0-021-32~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :               32
Seite :                    5/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
     Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000646-E0-021-32~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :               32
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 32 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 11.02.2019




RA-000646-E0-021-32~DB-5-112-66_5-ET35.docx