Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487 Nr. : RA-000646-B0-021 Anlage-Nr. : 5 Seite : 1/7 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-9020 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 114,3 N Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1100 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Nissan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment F15, F15-LPG, F15M, J10, J11, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde - 110 Nm S51, S51N, T32, T31, Y51, M12x1,25 Y51H, Z50, Z51 J11 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 110 M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Nm RA-000646-B0-021-05~NI-5-114_3-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487 Nr. : RA-000646-B0-021 Anlage-Nr. : 5 Seite : 2/7 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T31 e1*2001/116*0432*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 bis 127 Nissan X-Trail 245/35R20 A02) bis A10) (bis EG-Genehmigungs-Nr.: A01) K01)K02) e1*2001/116*0432*05) 255/35R20 A01) K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T31 e1*2001/116*0432*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 127 Nissan X-Trail 255/35R20 A02) bis A10) (ab EG-Genehmigungs-Nr.: A01) K01)K02) e1*2001/116*0432*06) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J10 e11*2001/116*0295*.. J10 e3*2007/46*0067*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 76 bis 110 Nissan Qashqai, Qashqai+2 245/35R20 A02) bis A10) A01) K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z50 e1*2001/116*0298*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 172 Nissan Murano 245/45R20 A02) bis A10) A01) K01)K04) 255/45R20 A01) K01)K02) 265/45R20 A01) K01)K02) 275/40R20 A01) K01)K02) 275/45R20 A01) K01)K02) RA-000646-B0-021-05~NI-5-114_3-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487 Nr. : RA-000646-B0-021 Anlage-Nr. : 5 Seite : 3/7 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z51 e1*2001/116*0478*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 188 Nissan Murano 255/50R20 A02) bis A10) A01) K01)K02) 265/45R20 A01) K01)K02) 275/45R20 A01) K01)K02) 285/45R20 A01) K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. F15 e3*2007/46*0162*.. F15-LPG e3*2007/46*0225*.. F15M e3*2007/46*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 69 bis 160 Nissan Juke, Nissan Juke 235/30R20 A02) bis A10) Bifuel A01) K01)K04) K74) M00) E19) (Frontantrieb) 235/35R20 A01) G0Z)K01) K04) K74) 245/30R20 A01) K01)K04) K74) 255/30R20 A01) G1Y)K01) K02) K74) RA-000646-B0-021-05~NI-5-114_3-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487 Nr. : RA-000646-B0-021 Anlage-Nr. : 5 Seite : 4/7 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 157 Nissan Juke 235/30R20 A02) bis A10) (Allrad) A01) K01)K04) M00) 235/35R20 A01) K01)K04) K74) 245/30R20 A01) K01)K04) 255/30R20 A01) K01)K02) K74) 265/30R20 A01) K01)K02) K74) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Y51 e13*2007/46*1105*.. Y51H e13*2007/46*1148*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 235 Infiniti M, Infinity M Hybrid, 255/35R20 A02) bis A10) Infiniti Q70 A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S51 e1*2001/116*0479*.. S51N e1*2007/46*0565*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 175 bis 287 Nissan Infiniti FX30d, FX37, 265/50R20 A02) bis A10) FX50, QX70 A01) K01)K04) 275/45R20 A01) K01) 285/45R20 A01) K01)K04) RA-000646-B0-021-05~NI-5-114_3-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487 Nr. : RA-000646-B0-021 Anlage-Nr. : 5 Seite : 5/7 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J11 e11*2007/46*0963*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 120 Nissan Qashqai 235/35R20 A02) bis A10) (Frontantrieb + Allrad) A01) K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T32 e13*2007/46*1456*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Nissan X-Trail 235/45R20 A02) bis A10) A01) K01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000646-B0-021-05~NI-5-114_3-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487 Nr. : RA-000646-B0-021 Anlage-Nr. : 5 Seite : 6/7 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend zu kürzen. RA-000646-B0-021-05~NI-5-114_3-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487 Nr. : RA-000646-B0-021 Anlage-Nr. : 5 Seite : 7/7 Mobilität Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 215/60R16, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 30.01.2015 RA-000646-B0-021-05~NI-5-114_3-66-ET35.docx