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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-F0-021
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 CW3-9020
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                     Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            114,3 N
Radausführungskennz.:                                     114,3 N
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1100 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   NISSAN

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                       120 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                       110 Nm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         5248        110 Nm
                Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-F0-021
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
S51                               e1*2001/116*0479*..
S51N                              e1*2007/46*0565*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
175 bis 287     Nissan Infiniti FX30d,     265/50R20                            A01) bis A10)
                FX37, FX50, QX70           K04)                                 BF1) EF0) K01)

                                           275/45R20

                                           285/45R20
                                           K04)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Y51                               e13*2007/46*1105*..
Y51H                              e13*2007/46*1148*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 235     Nissan Infiniti M, Infiniti M 255/35R20                         A02) bis A10)
                Hybrid, Infiniti Q70                                            A11) A94) BF2) ER1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                           e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157     Nissan Juke            235/30R20                                A01) bis A10)
                (Allrad)               K04) M00)                                BF2) K01)

                                           235/35R20
                                           G01) K04) K74)

                                           245/30R20
                                           K04)

                                           255/30R20
                                           K02) K74)

                                           265/30R20
                                           K02) K74)
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Nr. :                       RA-000646-F0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                             e11*2007/46*0132*..
F15                             e3*2007/46*0162*..
F15                             e5*2007/46*1031*..
F15-LPG                         e3*2007/46*0225*..
F15M                            e3*2007/46*0257*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160      Nissan Juke, Nissan Juke 235/30R20                         A01) bis A10)
                Bifuel                   K04) M00)                         BF2) E19) K01) K74)
                (Frontantrieb)
                                         235/35R20
                                         G01) K04)

                                         245/30R20
                                         K04)

                                         255/30R20
                                         K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
Z50                           e1*2001/116*0298*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
172             Nissan Murano          245/45R20                           A01) bis A10)
                                       ER1) K04)                           BF2) K01)

                                         255/45R20
                                         K02)

                                         265/45R20
                                         K02)

                                         275/40R20
                                         K02)

                                         275/45R20
                                         K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
Z51                           e1*2001/116*0478*..
Z51                           e3*2007/46*0073*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 188     Nissan Murano          255/50R20                           A01) bis A10)
                                                                           BF2) K01) K02)
                                         265/45R20

                                         275/45R20

                                         285/45R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-F0-021
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
J10                            e11*2001/116*0295*..
J10                            e3*2007/46*0067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110      Nissan Qashqai,         245/35R20                           A01) bis A10)
                Qashqai+2                                                   BF2) K01) K02)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
J11                              e11*2007/46*0963*..
J11                              e5*2007/46*1029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120      Nissan Qashqai            235/35R20                         A01) bis A10)
                (Frontantrieb + Allrad)                                     BF3) K01) K04)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127     Nissan X-Trail          245/35R20                           A01) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs-                                       BF2) K01) K02)
                Nr.:                    255/35R20
                e1*2001/116*0432*05)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Nissan X-Trail          255/35R20                           A01) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs-                                        BF2) K01) K02)
                Nr.:
                e1*2001/116*0432*06)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T32                            e13*2007/46*1456*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 130      Nissan X-Trail          235/45R20                           A01) bis A10)
                (Serie 225/65R17 ww.                                        BF1) ER1) K01) K04)
                225/55R19)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. :                       RA-000646-F0-021
Anlage-Nr. :                5a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-F0-021
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5248
       Anzugsmoment: 110 Nm

E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K74)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der
         Radmitte um 10 mm aufzuweiten,
       • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
         entsprechend zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-F0-021
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020



M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

Die Anlage 5a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.08.2021