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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     CW3-9020
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                              114,3 MM
Radgröße:                                                    9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      67,10 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast:                                            1100 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2330 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke         :   Kia

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
SL, SLS, XM, XMG                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
                                      M12x1,5

Typ:                         XM
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0358*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 145   Kia Sorento            255/45R20                               A02) bis A10)
                                      A01)K03)K04)K53)

e11*2001/116*0358*05   1350/1450(-)                                           5/114.3/67,0



Typ:                         XM
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0141*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 145  Kia Sorento             255/45R20                               A02) bis A10)
                                      A01)K03)K04)K53)

e11*2007/46*0141**02   1350/1450(0                                            5/114.3/67




RA-000646-A0-021-03a~KI-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     2/4                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ:                          XMG
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1098*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 128          Kia Sorento LPG          255/45R20                         A02) bis A10)
                                       A01)K03)K04)K53)

e13*2007/46*1098*00   1350/1450(0)                                       5/114.3/67



Typ:                         SLS
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 135    Kia Sportage           245/35R20                          A01) bis A10)
                                      K04)                               K01)K58)

                                         245/40R20
                                         K04)

                                         255/35R20
                                         K02)
e11*2007/46*0136*03   1200/1090(-)                                       5/114.3/67,0


Typ:                         SL
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 135   Kia Sportage           245/35R20                          A01) bis A10)
                                      K04)                               K01)K58)

                                         245/40R20
                                         K04)

                                         255/35R20
                                         K02)
e11*2007/46*0166*01   1200/1090(-)                                       5/114.3/67,0




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000646-A0-021-03a~KI-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens)
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000646-A0-021-03a~KI-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     4/4                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020



K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K53) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die im Bereich vor und hinter Radmitte befindlichen Schrauben zur Befestigung des
       Kunststoffinnenkotflügels sind zu entfernen und die dahinterliegende Blechlaschen nach
       oben zu biegen,
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der Radhausverbreiterung ist im Bereich von
       Stoßfängeroberkante bis 45° hinter Radmitte um 8 mm zu kürzen,
     - die in diesem Bereich befindliche Blechradhauskante ist umzulegen und der
       Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen,
     - die Kunststoffausbuchtungen im Bereich vor und hinter Radmitte sind warm einzuformen
       und mit Karosseriekleber an den umgebogenen Blechlaschen zu befestigen.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
       bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm zu kürzen
     - die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die
       Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten
       Kunststoffverbreiterung zu kürzen.
     - Der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen..




Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 28.11.2011




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