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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-D0-021
Anlage-Nr. :               3a
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 CW3-9020
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          114,3 MM
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  67,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        1100 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Kia

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
JE, JES, JESG, QL, QLE, SL,       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              5340     120 Nm
SLS, XM, XMG                      M12x1,5




RA-000646-D0-021-03a~KI-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-D0-021
Anlage-Nr. :               3a
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JESG                              e11*2001/116*0346*..
JE                                e4*2001/116*0089*..
JES                               e4*2001/116*0120*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage                235/35R20                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterungen,
                Fahrzeugbreite 1840 mm) 245/35R20
                                            A01)K01)K04)

                                           255/35R20
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JESG                             e11*2001/116*0346*..
JE                               e4*2001/116*0089*..
JES                              e4*2001/116*0120*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage              235/35R20                           A02) bis A10)
                (ohne                     A01)K01)K04)
                Serienverbreiterungen,
                Fahrzeugbreite 1800 mm) 245/35R20
                                          A01)K01)K04)

                                           255/35R20
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XM                             e11*2001/116*0358*..
XM                             e11*2007/46*0141*..
XMG                            e13*2007/46*1098*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Kia Sorento             255/45R20                             A02) bis A10)
                                        A01)K03)K04)K53)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-D0-021
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
SLS                               e11*2007/46*0136*..
SL                                e11*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Kia Sportage               235/45R20                         A02) bis A10)
                (bis Modell 2013)          A01)G4C)K01)K58)                  E47)

                                           245/40R20
                                           A01)K01)K04)K58)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
QL                             e11*2007/46*3139*..
QLE                            e11*2007/46*3144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Kia Sportage            255/35R20                            A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-D0-021
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen

E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
     - Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
     - Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48487
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K53) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die im Bereich vor und hinter Radmitte befindlichen Schrauben zur Befestigung des
       Kunststoffinnenkotflügels sind zu entfernen und die dahinterliegende Blechlaschen
       nach oben zu biegen,
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der Radhausverbreiterung ist im Bereich
       von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter Radmitte um 8 mm zu kürzen,
     - die in diesem Bereich befindliche Blechradhauskante ist umzulegen und der
       Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen,
     - die Kunststoffausbuchtungen im Bereich vor und hinter Radmitte sind warm
       einzuformen und mit Karosseriekleber an den umgebogenen Blechlaschen zu
       befestigen.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der
         Stoßfängeroberkante bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm
         zu kürzen,
     - die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die
         Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten
         Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.

Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 18.07.2017




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