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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-B0-021
Anlage-Nr. :               3b
Seite :                    1/7                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   CW3-9020
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                            114,3 MM
Radgröße:                                                  9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    67,10 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                          1100 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
ER, SE, ERE, TB1, KE, GJ, GH, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                            110 Nm
                              M12x1,5
GHE




RA-000646-B0-021-03b~MA-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-B0-021
Anlage-Nr. :               3b
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


Typ:                         SE
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 141 bis 170  Mazda RX8               235/30R20                                  A01) bis A10)
                                      K04)M00)                                   K01)K39)

                                                245/30R20
                                                K02)

e11*2001/116*0199*05   860/1030(-)                                               5/114.3/67,0



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                                    e11*2001/116*0308*..
ERE                                   e13*2007/46*1109*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191            Mazda CX-7              245/45R20                         A02) bis A10)
                                               A01) K01)K04) K51)

                                                255/45R20
                                                A01) K01)K04) K51)

                                                265/40R20
                                                A01) K01)K02) K51)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
TB1                                   e13*KS07/46*0005*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
204                    Mazda CX-9              255/45R20                         A02) bis A10)

                                                255/50R20
                                                A01) K01)

                                                265/45R20

                                                275/45R20
                                                A01) K01)

                                                285/45R20
                                                A01) K01)K04) K61)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-B0-021
Anlage-Nr. :               3b
Seite :                    3/7                                                                    Mobilität
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                             e1*2001/116*0448*..
GHE                            e13*2007/46*1075*..
KE                             e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 138     Mazda CX-5              235/45R20                                 A02) bis A10)
                                        A01) K01)

                                         245/45R20
                                         A01) K01)K02)

                                         255/40R20
                                         A01) K01)K02)

                                         255/45R20
                                         A01) G0F)K01) K02) K66)

                                         265/40R20
                                         A01) K01)K02)

                                         275/40R20
                                         A01) K01)K02)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  235/35R20                                A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur          A01) K01)K04) K12) K68)                  E51a)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         245/35R20
                e1*2001/116*0448*14, bei A01) K01)K04) K12) K25) K28) K67) K68)
                Typ GHE nur Ausführungen
                ab EG-Genehmigungs-Nr. 255/30R20
                e13*2007/46*1075*06)
                                         A01) K01)K02) K12) K28) K68)

                                         255/35R20
                                         A01) K01)K02) K12) K25) K28) K67) K68)

                                         265/30R20
                                         A01) K01)K02) K12) K28) K68)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-B0-021
Anlage-Nr. :               3b
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000646-B0-021-03b~MA-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-B0-021
Anlage-Nr. :               3b
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.




RA-000646-B0-021-03b~MA-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-B0-021
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Teiletyp :                 CW3-9020


K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 250 mm vor der Radmitte bis
         zur Oberkante des hinteren Stoßfängers nach oben umzulegen (Restdicke ca. 10 mm)
     - das hintere Kunststoffinnenradhaus ist oberhalb der oberen Führungsklammer
         komplett zu kürzen,
     - die Befestigungslaschen (Kunststoff/Blech) im Übergangsbereich zum hinteren
         Stoßfänger sind zu kürzen bzw. nach oben zu biegen.

K51) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung
     bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K61) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist von 100 mm
         unterhalb der Türhinterkante bis zur Stoßfängeroberkante um 15 mm auf eine
         Restdicke von 25 mm zu kürzen,
     - im Bereich der gekürzten Kunststoffverbreiterung ist die darüberliegende
         Blechradhauskante entsprechend umzulegen.

K66) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
         Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu
         verkleben,
     - der an der KS Verbreiterung befindliche Kunststoff- Befestigungssteg samt
         Kunststoffniet im Bereich Radmitte sind zu entfernen.

K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist
        zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
        Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




RA-000646-B0-021-03b~MA-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-B0-021
Anlage-Nr. :               3b
Seite :                    7/7                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


Die Anlage Nr. 3b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 30.01.2015




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