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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 6e
               Seite :                      1/7
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                       CW3-9020
               Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                           Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                114,3 MM
               Radausführungskennz.:                                         114,3 MM
               Radgröße:                                                      9Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                              35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
               Lochzahl:                                                             5
§22 48487*07




               Mittenlochdurchmesser:                                        67,10 mm
               Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                 ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                           1100 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    MAZDA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                           moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                              110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                              120 Nm

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               DJ1                         e1*2007/46*1335*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 115    Mazda CX-3            235/30R20                               A01) bis A10)
                                                                                           BF1) K01) K04) M00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 6e
               Seite :                      2/7
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                          e1*2001/116*0448*..
               GHE                         e13*2007/46*1075*..
               KE                          e13*2007/46*1247*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 141   Mazda CX-5            235/45R20                              A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01)
                                                    245/45R20
                                                    K02)

                                                    255/40R20
                                                    K02)

                                                    255/45R20
                                                    G0F) K02) K66)

                                                    265/40R20
                                                    K02)
§22 48487*07




                                                    275/40R20
                                                    K02)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               KF                          e13*2007/46*1803*..
               KFE                         e13*2007/46*1832*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 143   Mazda CX-5            235/45R20                              A01) bis A10)
                                                   K04)                                   BF1) K01)

                                                    245/40R20
                                                    K02)

                                                    245/45R20
                                                    K02)

                                                    255/40R20
                                                    K02)

                                                    255/45R20
                                                    G0F) K02)

                                                    265/40R20
                                                    K02)

                                                    275/40R20
                                                    K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 6e
               Seite :                      3/7
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               ER                          e11*2001/116*0308*..
               ERE                         e13*2007/46*1109*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 191   Mazda CX-7            235/45R20                              A01) bis A10)
                                                   ER1) K04)                              BF1) K01)

                                                    245/45R20
                                                    ER1) K04) K51)

                                                    255/45R20
                                                    K04) K51)

                                                    265/40R20
                                                    K02) K51)
§22 48487*07




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               TB1                         e13*KS07/46*0005*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               204           Mazda CX-9            255/45R20                              A02) bis A10)
                                                                                          BF2)
                                                    255/50R20
                                                    A01) K01)

                                                    265/45R20

                                                    275/45R20
                                                    A01) K01)

                                                    285/45R20
                                                    A01) K01) K04) K61)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM                          e13*2007/46*2041*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 143    Mazda CX-30           235/35R20                              A01) bis A10)
                             (2WD)                 A93a) K04)                             BF2) K01)

                                                    235/40R20
                                                    K04)

                                                    245/35R20
                                                    A93a) K04)

                                                    255/35R20
                                                    K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 6e
               Seite :                      4/7
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM                          e13*2007/46*2041*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 137    Mazda CX-30           235/40R20                                 A01) bis A10)
                             (4WD)                 K04)                                      BF2) K01)

                                                     245/35R20
                                                     A93a) K04)

                                                     255/35R20
                                                     K02)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               DR                          e13*2007/46*2300*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
§22 48487*07




               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 81     Mazda MX-30           235/40R20                                 A01) bis A10)
                                                   K04)                                      BF2) K01)

                                                     245/35R20
                                                     A93a) K02)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               KH01                        e13*2018/858*00255*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               141 bis 187   Mazda CX-60           255/45R20                                 A01) bis A10)
                                                   A94a)                                     BF2) K01) K02)

                                                     265/45R20


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 6e
               Seite :                      5/7
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
§22 48487*07




               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 6e
               Seite :                      6/7
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
§22 48487*07




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K51)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung bis zur
                      Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K61)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist von 100 mm unterhalb der
                        Türhinterkante bis zur Stoßfängeroberkante um 15 mm auf eine Restdicke von 25 mm zu kürzen,
                      • im Bereich der gekürzten Kunststoffverbreiterung ist die darüberliegende Blechradhauskante
                        entsprechend umzulegen.

               K66)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine Restbreite
                        von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu verkleben,
                      • der an der KS Verbreiterung befindliche Kunststoff- Befestigungssteg samt Kunststoffniet im
                        Bereich Radmitte sind zu entfernen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
                      des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
                      Reifenherstellers nachzuweisen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 6e
               Seite :                      7/7
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Die Anlage 6e mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.03.2024
§22 48487*07