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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 6f
               Seite :                      1/5
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     CW3-9020
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                               114,3 MM
               Radausführungskennz.:                                        114,3 MM
               Radgröße:                                                    9Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 48487*07




               Mittenlochdurchmesser:                                       67,10 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         1100 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MITSUBISHI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                            110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                            135 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 6f
               Seite :                      2/5
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA0                           e1*2007/46*0368*..
               GA0N                          e50*2007/46*0059*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 110    Mitsubishi ASX          235/40R20                            A01) bis A10)
                             (ab Facelift 2016, mit  K03)                                 BF1) E51a)
                             Serienverbreiterungen)
                                                     245/35R20
                                                     G01) K03)

                                                     245/40R20
                                                     K03)

                                                     255/35R20
                                                     K01) K04)
§22 48487*07




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA0                           e1*2007/46*0368*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 110    Mitsubishi ASX          235/40R20                            A01) bis A10)
                             (ab Facelift 2016,                                           BF1) E51a) K01) K02)
                             ohne                    245/35R20
                             Serienverbreiterungen) G01)

                                                     245/40R20

                                                     255/35R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CW0                           e1*2001/116*0406*..
               CWB                           e1*2001/116*0482*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89 bis 130    Mitsubishi Outlander    245/40R20                            A01) bis A10)
                             (2. Generation)                                              A11) BF1) E50) ER1) K01) K04)
                                                     255/35R20

                                                     255/40R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 6f
               Seite :                      3/5
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CW0                           e1*2001/116*0406*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89 bis 110    Mitsubishi Outlander    235/40R20                               A01) bis A10)
                             (3. Generation)         A93a) ER1) K04)                         A11) BF2) E50a) K01)

                                                     245/40R20
                                                     ER1) K04)

                                                     255/35R20
                                                     ER1) K02)

                                                     255/40R20
                                                     ER1) K02)

                                                     265/35R20
                                                     K02)
§22 48487*07




               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 6f
               Seite :                      4/5
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
§22 48487*07




               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 135 Nm

               E50)   Bei Fahrzeugausführungen des Typs CW0 nur zulässig bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e1*2001/116*0406*22

               E50a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0406*23

               E51a) Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0368*10

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 6f
               Seite :                      5/5
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
§22 48487*07




               Die Anlage 6f mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.03.2024