Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000646-A0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 1/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-9020 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 120 Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1100 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 390L, 390X, 392C, 3C, 3L, 3K, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm X1 M12x1,5, Schaftlänge 30 mm X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm X53 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte 140 Nm beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm 5L, 5K, X3, K-N1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,25, Schaftlänge 35 mm RA-000646-A0-021-07~BM-5-120-72-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000646-A0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 2/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Typ: X53 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0153*.. , e1*2001/116*0153*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 235 BMW X5 265/45R20 A01) bis A10) K03) X99) 275/40R20 255 bis 265 BMW X5 265/45R20 M+S A01) bis A10) K03) X99) 275/40R20 M+S e1*2001/116*0153*12E 1305/1530(1660) 5/120/72.5 Typ: X83 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 210 BMW X3 245/35R20 A01) bis A10) E26) K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R20 255/35R20 A01) bis A10)E26) K03)K04)V00n) e1*2001/116*0249*14E 1177/1284(1393) 5/120/72.5 Typ: 390L ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0308*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 225 BMW 3 er 245/30R20 A01) bis A10) E26)E47a) (Limousine, Kombi) G01) K03) e1*2001/116*0308*12E 1015 / 1120 (1235) –Lim. 5/120/72,5 1020 / 1200 (1315)-Kombi Typ: 3L ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3 ’er Limousine, 245/30R20 A01) bis A10) E26)E47a) BMW 3 ’er Allrad Lim. G01) K03) e1*2007/46*0314*04 1020/1105(1220) 5/120/72,5 RA-000646-A0-021-07~BM-5-120-72-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000646-A0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 3/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Typ: 3K ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3 ’er Kombi, 245/30R20 A01) bis A10) E26)E47a) BMW 3 ’er Allrad Kombi G01) K03) e1*2007/46*0315*04 1085/1200(1315) 5/120/72,5 Typ: 390X ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0344*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 240 BMW 3 er Allrad, 245/30R20 A01) bis A10) E26)E47a) (Limousine, Kombi, Coupé) G01) K03) e1*2001/116*0344*09E 1090/1200(1315) 5/120/72,5 Typ: 392C ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 240 BMW 3 ’er Coupé, 245/30R20 A01) bis A10) E26)E47a) BMW 3 ’er Cabrio G01) K03) e1*2001/116*0346*11 1005/1200(1315) 5/120/72,5 Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 240 BMW 3 ’er Coupé, 245/30R20 A01) bis A10) E26)E47a) BMW 3 ’er Cabrio G01) K03) e1*2007/46*0316*04 970/1185(1300) 5/120/72,5 Typ: X1 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0275*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 BMW X1 235/35R20 A02) bis A10) A01)G01)K04) 245/30R20 A01)K03)K04) 255/30R20 A01)K03)K04) e1*2007/46*0275*04 1030/1180(1295) 5/120/72.5 RA-000646-A0-021-07~BM-5-120-72-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000646-A0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 4/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Typ: 5L ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 BMW 5 ’er 245/35R20 A02) bis A10)E24) (Limousine) 255/35R20 A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K04)V00) e1*2007/46*0363*04 1195/1310(1440) 5/120/72.5 Typ: 5K ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0455*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 120 bis 225 BMW 5 ’er 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) (Kombi) K04)V00) e1*2007/46*0455*02 1160/1415(1560) 5/120/72.5 Typ: K-N1 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0508*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 120 bis 220 BMW 5 ’er 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) (Kombi) K04)V00) e1*2007/46*0508*02 1290/1500(1650) 5/120/72.5 Typ: X3 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0512*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 225 BMW X3 245/40R20 A01) bis A10)E26) K03) K04) 255/35R20 K03) 265/35R20 K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K01) K03)K04)V00) e1*2007/46*0512*03 1140/1290(1440) 5/120/72.5 Auflagen und Hinweise RA-000646-A0-021-07~BM-5-120-72-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000646-A0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 5/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000646-A0-021-07~BM-5-120-72-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000646-A0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 6/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1300 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E47a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße ab Nennbreite 255/.. (Achse 2 bei BMW 3) ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens) in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000646-A0-021-07~BM-5-120-72-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000646-A0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 7/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. X99) Entgegen Auflage A06) dürfen zur Befestigung der Sonderräder nur die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 28.11.2011 RA-000646-A0-021-07~BM-5-120-72-ET35.docx