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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     1/7                                                      M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CW3-9020
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                            120
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                       1100 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2330 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller            : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
390L, 390X, 392C, 3C, 3L, 3K, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       120 Nm
X1                            M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
X83                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      140 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
X53                           Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte               140 Nm
                              beweglich, Gewinde M14x1,5,
                              Schaftlänge 32 mm
5L, 5K, X3, K-N1              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      140 Nm
                              M14x1,25, Schaftlänge 35 mm




RA-000646-A0-021-07~BM-5-120-72-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     2/7                                                                            M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ:                         X53
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0153*.. , e1*2001/116*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 135 bis 235   BMW X5                  265/45R20                                          A01) bis A10) K03)
                                                                                          X99)
                                                  275/40R20

 255 bis 265           BMW X5                     265/45R20 M+S                           A01) bis A10) K03)
                                                                                          X99)
                                                  275/40R20 M+S
e1*2001/116*0153*12E   1305/1530(1660)                                                    5/120/72.5



Typ:                         X83
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 210  BMW X3                  245/35R20                                           A01) bis A10) E26)
                                                                                          K03)K04)

                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  245/35R20            255/35R20          A01) bis A10)E26)
                                                                                          K03)K04)V00n)
e1*2001/116*0249*14E   1177/1284(1393)                                                    5/120/72.5



Typ:                          390L
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0308*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 225    BMW 3 er                245/30R20                                          A01) bis A10) E26)E47a)
              (Limousine, Kombi)       G01)                                               K03)

e1*2001/116*0308*12E   1015 / 1120 (1235) –Lim.                                           5/120/72,5
                       1020 / 1200 (1315)-Kombi



Typ:                           3L
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 240    BMW 3 ’er Limousine,     245/30R20                                         A01) bis A10) E26)E47a)
               BMW 3 ’er Allrad Lim.    G01)                                              K03)


e1*2007/46*0314*04     1020/1105(1220)                                                    5/120/72,5




RA-000646-A0-021-07~BM-5-120-72-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                7
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ:                           3K
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2007/46*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 240    BMW 3 ’er Kombi,         245/30R20                         A01) bis A10) E26)E47a)
               BMW 3 ’er Allrad Kombi   G01)                              K03)


e1*2007/46*0315*04     1085/1200(1315)                                    5/120/72,5



Typ:                          390X
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0344*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 240   BMW 3 er Allrad,         245/30R20                         A01) bis A10) E26)E47a)
              (Limousine, Kombi, Coupé) G01)                              K03)

e1*2001/116*0344*09E   1090/1200(1315)                                    5/120/72,5


Typ:                          392C
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 240    BMW 3 ’er Coupé,        245/30R20                          A01) bis A10) E26)E47a)
               BMW 3 ’er Cabrio        G01)                               K03)

e1*2001/116*0346*11    1005/1200(1315)                                    5/120/72,5



Typ:                          3C
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 240    BMW 3 ’er Coupé,        245/30R20                          A01) bis A10) E26)E47a)
               BMW 3 ’er Cabrio        G01)                               K03)

e1*2007/46*0316*04     970/1185(1300)                                     5/120/72,5



Typ:                         X1
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0275*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 190   BMW X1                 235/35R20                           A02) bis A10)
                                      A01)G01)K04)

                                         245/30R20
                                         A01)K03)K04)

                                         255/30R20
                                         A01)K03)K04)
e1*2007/46*0275*04     1030/1180(1295)                                    5/120/72.5




RA-000646-A0-021-07~BM-5-120-72-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                7
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ:                         5L
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 300   BMW 5 ’er              245/35R20                                  A02) bis A10)E24)
              (Limousine)
                                      255/35R20
                                      A01)K03)
                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
                                      vorne                hinten
                                      245/35R20            275/30R20             A01) bis A10)
                                                                                 K04)V00)
e1*2007/46*0363*04   1195/1310(1440)                                             5/120/72.5



Typ:                         5K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0455*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne                hinten
120 bis 225   BMW 5 ’er               245/35R20            275/30R20             A01) bis A10)
              (Kombi)                                                            K04)V00)
e1*2007/46*0455*02   1160/1415(1560)                                             5/120/72.5


Typ:                         K-N1
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne                hinten
120 bis 220   BMW 5 ’er               245/35R20            275/30R20             A01) bis A10)
               (Kombi)                                                           K04)V00)
e1*2007/46*0508*02   1290/1500(1650)                                             5/120/72.5


Typ:                         X3
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 225   BMW X3                 245/40R20                                  A01) bis A10)E26)
                                      K03)                                       K04)

                                         255/35R20
                                         K03)

                                         265/35R20
                                         K01)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                                              K01)               K03)K04)V00)
e1*2007/46*0512*03   1140/1290(1440)                                             5/120/72.5




Auflagen und Hinweise




RA-000646-A0-021-07~BM-5-120-72-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     5/7                                                      M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000646-A0-021-07~BM-5-120-72-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     6/7                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
     bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1300 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
     bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung
     erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
     Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E47a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße ab
     Nennbreite 255/.. (Achse 2 bei BMW 3) ausgerüstet sind oder nur solche in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens)
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




RA-000646-A0-021-07~BM-5-120-72-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                7
Seite :                     7/7                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die
     ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des
     jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination
     ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
     entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
      Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
      wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
      Fahrzeugherstellers.
      Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
      Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
      entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

X99) Entgegen Auflage A06) dürfen zur Befestigung der Sonderräder nur die serienmäßigen
     Befestigungsteile verwendet werden.




Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 28.11.2011




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