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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-B0-021
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    1/9                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  CW3-9020
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                              120
Radgröße:                                                 9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         1100 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
3L, 3K                           ab Nachtrag 05:                                      120 Nm
                                 Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
X1, 560X                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
X83                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
X53                              Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte              140 Nm
                                 beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 32 mm
5L, 5K, X3, K-N1, X-N1, 3-V      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     140 Nm
                                 M14x1,25, Schaftlänge 35 mm


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-B0-021
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020



Typ:                         X53
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0153*.. , e1*2001/116*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 135 bis 235   BMW X5                  265/45R20                                 A01) bis A10) K03)
                                                                                 X99)
                                                275/40R20

 255 bis 265           BMW X5                   265/45R20 M+S                    A01) bis A10) K03)
                                                                                 X99)
                                                275/40R20 M+S
e1*2001/116*0153*12E   1305/1530(1660)                                           5/120/72.5



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                                   e1*2001/116*0249*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210            BMW X3                  245/35R20                         A02) bis A10)ER1)
                                               A01) K01)K02)

                                                255/35R20
                                                A01) K01)K02)



Typ:                         X1
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0275*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 190   BMW X1                 235/35R20                                  A02) bis A10)
                                      A01)G01)K04)

                                                245/30R20
                                                A01)K03)K04)

                                                255/30R20
                                                A01)K03)K04)

e1*2007/46*0275*04     1030/1180(1295)                                           5/120/72.5



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                                  e1*2001/116*0322*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200            BMW 5er XDrive          245/30R20                         A02) bis A10)
                                               A01) A94)K01) T90)

                                                255/30R20
                                                A01) K01)K04) T92)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-B0-021
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20                                  A02) bis A10)ER1)
                (Limousine, außer 550i und
                M550D)                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                                K04)               V00)

                                           245/35R20             275/30R20         A01) bis A10)
                                                                 K04)              V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
K-N1                            e1*2007/46*0508*..
5K                              e1*2007/46*0455*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne                hinten
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20             275/30R20            A01) bis A10)
                (Kombi, außer 550i und                        K04)                 V00)
                M550D)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                                e1*2007/46*0455*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne                hinten
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/35R20               275/30R20          A01) bis A10)
                (Kombi, nur 550i und                            K04)               V00)
                M550D)




RA-000646-B0-021-07~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-B0-021
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    4/9                                                                     Mobilität
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3, X4                 245/35R20                               A02) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße   A01) A94)ER1)K03) K04)
                17Zoll)
                                           245/40R20
                                           A01)ER1) K03)K04)

                                           255/35R20
                                           A01)ER1) K03)K04)

                                           265/35R20
                                           A01) K01)K04)

                                           275/35R20
                                           A01) K01)K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                           K03)                 K04)               V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 230     BMW X3, X4                 245/35R20                               A02) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße   A01) A94)ER1)K03) K04)
                18Zoll)
                                           245/40R20
                                           A01)ER1) K03)K04)

                                           255/35R20
                                           A01) ER1)K03)K04)

                                           265/35R20
                                           A01) K01)K04)

                                           275/35R20
                                           A01) K01)K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                           K03)                 K04)               V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-B0-021
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    5/9                                                                   Mobilität
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147      BMW 3er, 3er xDrive            235/30R20                         A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-             A01) K04)M00) T88)                E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 245/30R20
                kleinsten Serienreifen 205/..) A01) K01)K04) K82)

                                             255/30R20
                                             A01) K01)K02) K82)




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240      BMW 3er, 3er xDrive            235/30R20                         A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-             A01) G01)K04) M00) T88)           E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 245/30R20
                kleinsten Serienreifen 225/..) A01) K01)K04) K82) T90)

                                             255/30R20
                                             A01) K01)K02) K82)




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147      BMW 3er, 3er xDrive            245/30R20                         A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                 A01) K01)K04) K82) T90)           E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06, mit 255/30R20
                kleinsten Serienreifen 205/..) A01) ER1)K01)K02) K82)




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240      BMW 3er, 3er xDrive            255/30R20                         A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                 A01) ER1)K01)K02) K82)            E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06, mit
                kleinsten Serienreifen 225/..)



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-B0-021
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    6/9                                                                     Mobilität
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3-V                               e1*2007/46*0559*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 3er Gran Turismo       235/35R20                               A02) bis A10)
                (nur Fz. mit Heckantrieb)  T92)

                                           245/35R20
                                           ER1)

                                           255/35R20
                                           A01) ER1)K03)K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                                K04)               V00)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-B0-021
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    7/9                                                        Mobilität
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05


E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1300 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-000646-B0-021-07~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-B0-021
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    8/9                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
         vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
         an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
     - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
         auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
         Befestigungsschraube zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



RA-000646-B0-021-07~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-B0-021
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    9/9                                                           Mobilität
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

X99) Entgegen Auflage A06) dürfen zur Befestigung der Sonderräder nur die serienmäßigen
     Befestigungsteile verwendet werden.



Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 30.01.2015




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