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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 CW3-9020
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                     Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              120
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,5 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1100 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm        5276        140 Nm
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm         5248        120 Nm
BF3         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm         5253        140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                              e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive      235/30R20                         A01) bis A10)
                (Limousine, ab EG-       K04) M00) T88)                    BF1) E66a) ER1)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05,      245/30R20
                mit kleinsten            K01) K04) K82) T90)
                Serienreifen 205/..)
                                         255/30R20
                                         K01) K02) K82)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                              e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive      245/30R20                         A01) bis A10)
                (Limousine, ab EG-       K04) T90)                         BF1) E66a) ER1) K01) K82)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05,      255/30R20
                mit kleinsten            K02)
                Serienreifen 225/.. )

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                              e1*2007/46*0315*..
3K-N1                           e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive      245/30R20                         A01) bis A10)
                (Kombi, ab EG-           K04) T90)                         BF1) E66b) ER1) K01) K82)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 255/30R20
                e24*2007/46*0022*03,     K02) T92)
                mit kleinsten
                Serienreifen 205/..)




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                              e1*2007/46*0315*..
3K-N1                           e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive      245/30R20                         A01) bis A10)
                (Kombi, ab EG-           K04) N255) T90)                   BF1) E66b) ER1) K01) K82)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 255/30R20
                e24*2007/46*0022*03,     K02) T92)
                mit kleinsten
                Serienreifen 225/..)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
3K-N1                         e24*2007/46*0022*..
3-V                           e1*2007/46*0559*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 3er Gran Turismo 235/35R20                                  A02) bis A10)
                                       N245) T92)                               BF1) ER1)

                                        245/35R20
                                        N255)

                                        255/35R20
                                        A01) K03) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        235/35R20          275/30R20          A02) bis A10)
                                                                              BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                          e1*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200     BMW 5er XDrive         245/30R20                                A01) bis A10)
                                       A94) T90)                                BF2) ER1) K01)

                                        255/30R20
                                        K04) T92)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                             e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er        245/35R20                               A02) bis A10)
                xDrive                                                          BF1) ER1)
                (Limousine, außer 550i  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                und M550D)              vorne              hinten
                                        235/35R20          275/30R20            A02) bis A10)
                                                                                BF1) V00)
                                        245/35R20          275/30R20            A02) bis A10)
                                                                                BF1) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne            hinten
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er         245/35R20        275/30R20        A02) bis A10)
                xDrive                                                     BF1) V00)
                (Limousine, nur 550i
                und M550D)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                             e1*2007/46*0455*..
K-N1                           e1*2007/46*0508*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne            hinten
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er        235/35R20        275/30R20           A02) bis A10)
                xDrive                                                       BF1) V00)
                (Kombi, außer 550i und 245/35R20         275/30R20           A02) bis A10)
                M550D)                                                       BF1) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                              e1*2007/46*0455*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne            hinten
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er         245/35R20        275/30R20        A02) bis A10)
                xDrive                                                     BF1) V00)
                (Kombi, nur 550i und
                M550D)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                           e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                 245/35R20                             A01) bis A10)
                                                                             BF3) ER1) K01) K02)
                                        255/35R20


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                             e1*2007/46*0512*..
X-N1                           e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3, X4              245/35R20                            A01) bis A10)
                (kleinste               A94) ER1) K03)                       BF1) K04)
                Serienradgröße 17Zoll)
                                        245/40R20
                                        ER1) K03)

                                        255/35R20
                                        ER1) K03)

                                        265/35R20
                                        K01)

                                        275/35R20
                                        K01)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        245/40R20          275/35R20          A01) bis A10)
                                        K03)               K04)               BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                             e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265     BMW X3, X4              245/35R20                            A01) bis A10)
                (kleinste               A94) ER1) K03)                       BF1) K04)
                Serienradgröße 18Zoll)
                                        245/40R20
                                        ER1) K03)

                                        255/35R20
                                        ER1) K03)

                                        265/35R20
                                        K01)

                                        275/35R20
                                        K01)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                        vorne              hinten
                                        245/40R20          275/35R20          A01) bis A10)
                                        K03)               K04)               BF1) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020



A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5276
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5248
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 140 Nm

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
      • Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
      • Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
      • Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020



K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor
          Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das
          äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
       • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
          auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
          Befestigungsschraube zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 10 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 11.02.2019