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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     1/5                                                      M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CW3-9020
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                            120
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                       1100 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2330 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
0G-A, GMIK                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                         120 Nm
                              M14x1,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     2/5                                                             M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ:                             0G-A
ABE / EG-Genehmigung:            e1*2001/116*0475*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 191   Insignia,                   235/35R20                         A02) bis A10)E26)
              Insignia Sports Tourer      A01)K04)T92)
              (4-, 5-türig und Kombi)
                                          245/35R20
                                          A01)K04)

                                                255/30R20
                                                A01)K03)K04)T92)

                                                255/35R20
                                                A01)K03)K04)K64)
 239                  Insignia,                 235/35R20 M+S               A02) bis A10)E26)
                      Insignia Sports Tourer    A01)K04)T92)
                      (4-, 5-türig und Kombi)
                                                245/35R20
                                                A01)K04)

                                                255/30R20
                                                A01)K03)K04)T92)

                                                255/35R20
                                                A01)K03)K04)K64)
e1*2001/116*0475*06   1215/1160(1250) Lim.                                  5/120/67
                      1240/1270(1355) Kombi




RA-000646-A0-021-06~OP-5-120-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     3/5                                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ:                             0G-A
ABE / EG-Genehmigung:            e1*2007/46*0374*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 191   Insignia,                   235/35R20                                     A02) bis A10)E26)
              Insignia Sports Tourer      A01)K04)T92)
              (4-, 5-türig und Kombi)
                                          245/35R20
                                          A01)K04)

                                                                     255/30R20
                                                                     A01)K03)K04)T92)

                                                                     255/35R20
                                                                     A01)K03)K04)K64)
 239                  Insignia,                                      235/35R20 M+S      A02) bis A10)E26)
                      Insignia Sports Tourer                         A01)K04)T92)
                      (4-, 5-türig und Kombi)
                                                                     245/35R20
                                                                     A01)K04)

                                                                     255/30R20
                                                                     A01)K03)K04)T92)

                                                                     255/35R20
                                                                     A01)K03)K04)K64)
e1*2007/46*0374*03                                                                      5/120/67


Typ:                             GMIK
ABE / EG-Genehmigung:            e50*2007/46*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 101 bis 103  Insignia,                   235/35R20                                     A02) bis A10)
              Insignia Sports Tourer      A01)K04)T92)
              (4-, 5-türig und Kombi)
                                          245/35R20
                                          A01)K04)

                                                                     255/30R20
                                                                     A01)K03)K04)T92)

                                                                     255/35R20
                                                                     A01)K03)K04)K64)
e50*2007/46*0009*01   1110/1070(1160) Lim. | 1020/1180(1265) Kombi                      4/100/56,5




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

RA-000646-A0-021-06~OP-5-120-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     4/5                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
     bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1300 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
     bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung
     erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
     Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000646-A0-021
Anlage-Nr. :                6
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K64) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
     Kunststoffinnenkotflügels auszuschneiden und die dahinterliegende Befestigungslasche
     des Stoßfängers zu kürzen.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 28.11.2011




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