Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                12a
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         CW3-9020
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                     130 G
Radgröße:                                                        9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                                35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            130 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                           84,1 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                              1100 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      SSANGYONG

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                                 150 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                                 130 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CJ                            e4*2001/116*0115*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
102 bis 110     Ssangyong Actyon       265/45R20                            A01) bis A10)
                                                                            A94) BF1) K04)
                                        275/40R20
                                        K03)

                                        275/45R20
                                        K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                12a
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
QJ                             e11*2007/46*2512*..
QJ                             e4*2007/46*0330*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 131     Ssangyong Actyon        265/45R20                         A02) bis A10)
                Sports, Korando Sports                                    A94) BF1)
                                        275/40R20
                                        A01) K03) T106)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ                            e4*2001/116*0107*..
KYRON DJ                      e1*2001/116*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121     Ssangyong Kyron        265/45R20                          A01) bis A10)
                                       A94)                               BF1) K03) K04)

                                        275/40R20

                                        275/45R20

                                        285/45R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
QK                            e9*2007/46*6620*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
133             Ssangyong Musso        265/45R20                          A01) bis A10)
                                       A94)                               BF1) K04)

                                        275/45R20
                                        A94)

                                        285/45R20
                                        A94a) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RJ                            e4*2001/116*0060*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 162     Ssangyong Rexton        265/45R20                         A01) bis A10)
                (ab Genehmigung                                           BF1) E46) K03)
                e4*2001/116*0060*08 bis
                e4*2001/116*0060*19;
                Radanschluss 5/130)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                12a
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RJ                             e11*2007/46*3098*..
RJ                             e4*2001/116*0060*..
RJA                            e13*2007/46*1661*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 131     Ssangyong Rexton        265/45R20                         A02) bis A10)
                (Modell 2013 mit                                          A94) BF2) E45)
                Mehrlenkerachse)        265/45R20 M+S


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RJ                             e11*2007/46*3098*..
RJ                             e4*2001/116*0060*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 131     Ssangyong Rexton        265/45R20                         A02) bis A10)
                (Modell 2013, mit                                         A94) BF2) E45)
                Starrachse)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
YK                            e9*2007/46*6541*..
YKA                           e6*2007/46*0237*..
YKUK                          e11*2007/46*4188*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 165     Ssangyong Rexton       265/45R20                          A02) bis A10)
                                       A94)                               BF1)

                                        275/45R20
                                        A94)

                                        285/45R20
                                        A01) K01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                12a
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020



A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 130 Nm

E45)   Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2013:
       • EG-Genehmigung e4*2001/116*0060* ab Nachtrag 20
       • EG-Genehmigung e11*2007/46*3098* ab Nachtrag 00
       • EG-Genehmigung e13*2007/46*1661* ab Nachtrag 00

E46)   Nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 2012:
       • EG Genehmigung e4*2001/116*0060*08 bis 19 und Randanschluss 5/130/84.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-E0-021
Anlage-Nr. :                12a
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 12a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 11.02.2019