Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO Nr. : RA-000646-H0-021 Anlage-Nr. : 12a Seite : 1/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-9020 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Vertriebs GmbH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 130 G Radausführungskennz.: 130 G Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 §22 48487*07 Mittenlochdurchmesser: 84,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1100 kg Reifenabrollumfang: 2330 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: SSANGYONG Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 150 Nm BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 130 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO Nr. : RA-000646-H0-021 Anlage-Nr. : 12a Seite : 2/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CJ e4*2001/116*0115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 102 bis 110 Ssangyong Actyon 265/45R20 A01) bis A10) A94) BF1) K04) 275/40R20 K03) 275/45R20 K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): QJ e11*2007/46*2512*.. QJ e4*2007/46*0330*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen §22 48487*07 104 bis 131 Ssangyong Actyon 265/45R20 A02) bis A10) Sports, Korando Sports A94) BF1) 275/40R20 A01) K03) T106) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DJ e4*2001/116*0107*.. KYRON DJ e1*2001/116*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 121 Ssangyong Kyron 265/45R20 A01) bis A10) A94) BF1) K03) K04) 275/40R20 275/45R20 285/45R20 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO Nr. : RA-000646-H0-021 Anlage-Nr. : 12a Seite : 3/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): QK e9*2007/46*6620*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 133 bis 149 Ssangyong Musso, 265/45R20 A01) bis A10) Musso Grand; KG A94) BF1) K04) Mobility Musso, Musso Grand 265/45R20 M+S (nicht zulässig bei A94) Fahrzeugen mit Blattfederung) 275/45R20 A94) 275/45R20 M+S A94) 285/45R20 A94a) K01) §22 48487*07 285/45R20 M+S A94a) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RJ e4*2001/116*0060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 bis 162 Ssangyong Rexton 265/45R20 A01) bis A10) (ab Genehmigung BF1) E46) EB1) K03) e4*2001/116*0060*08 bis e4*2001/116*0060*19; Radanschluss 5/130) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RJ e11*2007/46*3098*.. RJ e4*2001/116*0060*.. RJA e13*2007/46*1661*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 bis 131 Ssangyong Rexton 265/45R20 A02) bis A10) (Modell 2013 mit A94) BF2) E45) Mehrlenkerachse) 265/45R20 M+S Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO Nr. : RA-000646-H0-021 Anlage-Nr. : 12a Seite : 4/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RJ e11*2007/46*3098*.. RJ e4*2001/116*0060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 bis 131 Ssangyong Rexton 265/45R20 A02) bis A10) (Modell 2013, mit A94) BF2) E45) Starrachse) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): YK e9*2007/46*6541*.. YKA e6*2007/46*0237*.. YKUK e11*2007/46*4188*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 133 bis 165 Ssangyong Rexton; 265/45R20 A02) bis A10) KG Mobility Rexton A94) BF1) §22 48487*07 275/45R20 A94) 285/45R20 A01) K01) K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO Nr. : RA-000646-H0-021 Anlage-Nr. : 12a Seite : 5/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. §22 48487*07 A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Anzugsmoment: 150 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Anzugsmoment: 130 Nm E45) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2013: • EG-Genehmigung e4*2001/116*0060* ab Nachtrag 20 • EG-Genehmigung e11*2007/46*3098* ab Nachtrag 00 • EG-Genehmigung e13*2007/46*1661* ab Nachtrag 00 E46) Nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 2012: • EG Genehmigung e4*2001/116*0060*08 bis 19 und Randanschluss 5/130/84. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. BC 140112, Mondo 6B3N mit belüfteter Scheibe Ø294x28 mm K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO Nr. : RA-000646-H0-021 Anlage-Nr. : 12a Seite : 6/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 12a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ §22 48487*07 CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 12.03.2024