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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065065-G0-015
Anlage-Nr. :              3
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Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                CW3-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       CW3-9020
Art des Rades:                                       einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  114,3 K
Radgröße:                                                      9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                               38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          114,3 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         67,10 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  ohne Ring
geprüfte Radlast:                                               1100 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        2330 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :           Maserati

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
M156                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                        140 Nm
                                    M14x1,5, Schaftlänge 33 mm


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
M156                            e3*2007/46*0224*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
243             Maserati Ghibli          265/35R20                              A02) bis A10)B01)
                                         A01) K01)                              EF0)




RZ-065065-G0-015-03~MS-5-114_3-67-ET38.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065065-G0-015
Anlage-Nr. :              3
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Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                CW3-9020


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B01) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgenden Bremsanlagen an Achse 1 :
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø360x32 mm, 6-Kolben Festsattel.

RZ-065065-G0-015-03~MS-5-114_3-67-ET38.docx
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Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                CW3-9020


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 06.07.2015




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