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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 30
               Seite :                      1/7
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     CW3-9020
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                120 RS
               Radausführungskennz.:                                         120 RS
               Radgröße:                                                    9Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            38 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        120 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 48487*07




               Mittenlochdurchmesser:                                       72,60 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         1100 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   LAND-ROVER

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5                          140 Nm
               BF2       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5                          143 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 30
               Seite :                      2/7
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               LA                          e11*2001/116*0233*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 220   Land-Rover Discovery 3 255/50R20                             A01) bis A10)
                             (außer                                                       BF1) E45) K01) K04)
                             beschußgeschützte      265/45R20
                             Ausführung)
                                                    275/45R20


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               LA                          e11*2001/116*0233*..
               LA                          e11*2007/46*0135*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 276   Land-Rover Discovery 4 255/50R20                             A01) bis A10)
                             (außer                                                       BF1) E45) K01) K04)
§22 48487*07




                             beschußgeschützte      265/45R20
                             Ausführung)
                                                    275/45R20

                                                    285/45R20


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               LE                          e5*2007/46*0092*..
               LE                          e5*2007/46*0125*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147 bis 386   Land-Rover Defender 90 255/60R20                             A02) bis A10)
                             (3-Türer)              A97a)                                 A11) B37) BF1) EF0)

                                                    275/55R20
                                                    A01) A97a) K01)

                                                    285/50R20
                                                    A01) K01) K04)

                                                    285/55R20
                                                    A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 30
               Seite :                      3/7
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               LE                           e5*2007/46*0092*..
               LE                           e5*2007/46*0125*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147 bis 386   Land-Rover Defender    255/60R20                             A02) bis A10)
                             110, Defender 130      A97a)                                 A11) B37) BF1) EF0)
                             (5-Türer )
                                                    275/55R20
                                                    A97a)

                                                    285/50R20

                                                    285/55R20
                                                    ER1)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 48487*07




               LR                          e11*2007/46*3784*..
               LR                          e11*2007/46*4189*..
               LR                          e5*2007/46*1054*..
               LR                          e5*2007/46*1055*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 265   Land-Rover Discovery 5 255/50R20                             A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF1) EF0)
                                                    255/55R20

                                                    265/50R20
                                                    A01) K01)

                                                    275/50R20
                                                    A01) K01)

                                                    285/45R20
                                                    A01) K01)

                                                    285/50R20
                                                    A01) K01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               LM                          e11*98/14*0185*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               130 bis 375   Range Rover           255/50R20                              A01) bis A10)
                             (außer                                                       BF1) E45) K01) K04) K40)
                             beschußgeschützte     275/45R20
                             Ausführungen)
                                                   285/45R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 30
               Seite :                      4/7
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               LG                          e11*2007/46*0649*..
               LG                          e5*2007/46*1053*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 415   Range Rover           255/50R20                              A01) bis A10)
                                                   K03)                                   A11) BF1) E45) EF0)

                                                    255/55R20
                                                    K03)

                                                    265/50R20
                                                    K01)

                                                    275/45R20
                                                    K03)

                                                    275/50R20
                                                    K01) K04)
§22 48487*07




                                                    285/45R20
                                                    K01)

                                                    285/50R20
                                                    K01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               LW                          e11*2007/46*0909*..
               LW                          e5*2007/46*1056*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 405   Range Rover Sport     255/50R20                              A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF2) EB1) EF0)
                                                    255/55R20

                                                    265/50R20
                                                    A01) K01)

                                                    275/45R20
                                                    G7W)

                                                    275/50R20
                                                    A01) K01) K04)

                                                    285/45R20
                                                    A01) K03)

                                                    285/50R20
                                                    A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 30
               Seite :                      5/7
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
§22 48487*07




                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A97a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 30
               Seite :                      6/7
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               B37)   Nicht geprüft an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø363

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5
                      Anzugsmoment: 143 Nm

               E45)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Brembo mit belüfteter Scheibe Ø380x34 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
§22 48487*07




                      nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 2060 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/40R22, 275/45R21,
                    285/40R22 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 30
               Seite :                      7/7
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K40)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • im Bereich von 45° hinter Radmitte bis Türoberkante ist das Dichtungskederband von den
                        Radhausausschnittkanten zu entfernen
                      • im oben genannten Bereich ist die Radhausausschnittkante umzulegen
                      • im Bereich von Türoberkante bis seitlicher Beplankung sind die Radhausausschnittkanten
                        umzulegen
                      • im Bereich von 45° hinter Radmitte bis zur seitlichen Beplankung ist der Kunststoffinnenkotflügel
                        hinter die umgelegte Kante zu klemmen.

               Die Anlage 30 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
§22 48487*07




               Geschäftsstelle Essen, 12.03.2024