Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48487 Nr. : RA-000646-D0-021 Anlage-Nr. : 14a Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-9020 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 115 A Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 115 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 70,27 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1100 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment L-A, Z-B Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 5340 120 Nm M12x1,5 P-J, P-J/SW, P-J/SW/V, P-J/V Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 5340 110 Nm M12x1,5 RA-000646-D0-021-14a~OP-5-115-70-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48487 Nr. : RA-000646-D0-021 Anlage-Nr. : 14a Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): L-A e4*2001/116*0118*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 190 Opel Antara 245/40R20 A02) bis A10) A01)K04) 255/40R20 A01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): P-J e1*2007/46*0141*.. P-J/SW e4*2007/46*0204*.. P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. P-J/V e4*2007/46*0309*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 143 Opel Astra, Astra Sports 235/30R20 A02) bis A10) Tourer A01)GBP)K04)K28)K77)M00)T88) (Limousine, Kombi) 245/30R20 A01)GBT)K04)K28)K77) RA-000646-D0-021-14a~OP-5-115-70-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48487 Nr. : RA-000646-D0-021 Anlage-Nr. : 14a Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): P-J/SW e4*2007/46*0204*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 206 Opel Astra GTC 235/35R20 A02) bis A10) N245) 245/35R20 A01)K03)K04) 245/40R20 A01)G6C)K03)K04)K82) 255/35R20 A01)GBW)K01)K04)K28) 265/30R20 A01)K01)K04)K28) 265/35R20 A01)G7H)K01)K04)K28)K82) 275/30R20 A01)K01)K02)K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/35R20 265/30R20 A01) bis A10) N245) K04)K28) V00) 235/35R20 275/30R20 A01) bis A10) N245) K02)K28) V00) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K03) K02)K28) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): P-J/SW e4*2007/46*0204*.. P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 147 Opel Zafira Tourer, Zafira 235/30R20 A02) bis A10) Tourer CNG A01)K03)K04)M00)T88) 245/30R20 A01)K01)K04)K85)T90) RA-000646-D0-021-14a~OP-5-115-70-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48487 Nr. : RA-000646-D0-021 Anlage-Nr. : 14a Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): P-J/SW e4*2007/46*0204*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 147 Opel Cascada 235/35R20 A02) bis A10) (Fahrzeugausführungen die E63) serienmäßig mit 20 Zoll 245/35R20 Rädern ausgestattet sind) A01)K89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): P-J/SW e4*2007/46*0204*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 147 Opel Cascada 235/35R20 A02) bis A10) (Fahrzeugausführungen die A01)K89) E64) serienmäßig NICHT mit 20 Zoll Rädern ausgestattet 245/35R20 sind) A01)K89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z-B e8*2007/46*0264*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 125 Opel Insignia Grand Sport, 235/30R20 A02) bis A10) Insignia Sports Tourer A01)G6S)K04)M00)T88) (Limousine, Kombi) 235/35R20 A01)GEX)K04) 245/30R20 A01)K04) 255/30R20 A01)K01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000646-D0-021-14a~OP-5-115-70-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48487 Nr. : RA-000646-D0-021 Anlage-Nr. : 14a Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E63) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit 20 Zoll Rädern ausgerüstet sind. E64) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit 17, 18 oder 19 Zoll Rädern ausgerüstet sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000646-D0-021-14a~OP-5-115-70-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48487 Nr. : RA-000646-D0-021 Anlage-Nr. : 14a Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 G6C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/40R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 215/60R16, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 235/50R18, 235/55R17, 245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GBP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 205/65R16, 215/50R17, 215/60R16, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GBT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 205/65R16, 215/60R16, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GBW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/45R19, 235/50R18, 235/55R17, 245/35R20, 245/40R19, 245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/55R17, 235/45R18, 245/35R20, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000646-D0-021-14a~OP-5-115-70-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48487 Nr. : RA-000646-D0-021 Anlage-Nr. : 14a Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 30° nach vorne eng an das Blechradhaus anzulegen. K82) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die Ausbuchtung vom Kunststoffspritzschutz auszuschneiden oder um 5mm warm einzuformen. K85) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von 45° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von 55 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen. K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - im gesamten Radhauskantenverlauf ist der Filzinnenkotflügel um einen 100mm breiten Streifen zu kürzen, der Rest ist eng an das Innenradhaus zu kleben, - die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger¬oberkante ist um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist so weit wie möglich nach hinten zu versetzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000646-D0-021-14a~OP-5-115-70-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48487 Nr. : RA-000646-D0-021 Anlage-Nr. : 14a Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 14a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 18.07.2017 RA-000646-D0-021-14a~OP-5-115-70-ET40.docx