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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 21
               Seite :                      1/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        CW3-9020
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                            Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                    108 F
               Radausführungskennz.:                                             108 F
               Radgröße:                                                       9Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                               45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           108 mm
               Lochzahl:                                                           5
§22 48487*07




               Mittenlochdurchmesser:                                         63,40 mm
               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                  ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                            1100 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    FORD

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                            moment
               BF1       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                           200 Nm
               BF2       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                           130 Nm
               BF3       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                           120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 21
               Seite :                      2/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               SBF                         e1*2007/46*1524*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 175   Ford Edge             235/45R20                              A02) bis A10)
                                                   A93a)                                  BF1)

                                                     245/45R20
                                                     A93a)

                                                     255/45R20
                                                     A93a)

                                                     265/40R20
                                                     A01) A93a) K03)

                                                     265/45R20
                                                     A01) K03)
§22 48487*07




                                                     275/40R20
                                                     A01) A93a) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM2                           e13*2001/116*0109*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 147   Ford Kuga               235/35R20                            A02) bis A10)
                             (1. Generation)         A93)                                 BF2) E61) S01)

                                                     245/35R20
                                                     A01) A93) K03)

                                                     255/30R20
                                                     A01) A93) K03)

                                                     255/35R20
                                                     A01) A93a) K03)

                                                     265/30R20
                                                     A01) A93a) K03) K04)

                                                     265/35R20
                                                     A01) K03) K04)

                                                     275/30R20
                                                     A01) K01) K04)

                                                     275/35R20
                                                     A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 21
               Seite :                      3/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM2                           e13*2001/116*0109*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 178    Ford Kuga               245/35R20                            A02) bis A10)
                             (2. Generation)                                              BF2) E62)
                                                     255/35R20
                                                     A01) K01) K04) K77)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DFK                           e13*2007/46*2188*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 140    Ford Kuga               235/45R20                            A02) bis A10)
                             (3. Generation)                                              A11) A93) BF3)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 48487*07




               LSK                         e13*2007/46*2387*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 154   Ford Mustang Mach-E 235/45R20                                A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                     245/45R20
                                                     A01) K04)

                                                     255/40R20
                                                     A01) K01) K04)

                                                     255/45R20
                                                     A01) G0F) K01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               LSK                         e13*2007/46*2387*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               200           Ford Mustang Mach-E 245/45R20                                A01) bis A10)
                             GT                                                           BF1) K04)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               WA6                          e13*2001/116*0185*..
               WA6-N                        e13*2007/46*1340*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 176    Ford S-Max 1.           235/35R20                            A01) bis A10)
                             Generation; Ford Galaxy                                      BF1) E69) ER1) GAG) K38)
                             2. Generation                                                L24) S01) T92)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 21
               Seite :                      4/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               WA6                            e13*2001/116*0185*..
               WAH6                           e13*2007/46*2374*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 177    Ford S- Max 2.             235/35R20                            A02) bis A10)
                             Generation; Ford Galaxy ER1) T92)                               A11c) BF1) E69a)
                             3. Generation
                             (Nur zulässig an           245/35R20
                             Fahrzeugausführungen T95)
                             bis einschließlich 18 Zoll
                             Serienbereifung)           255/35R20
                                                        A01) K03) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               WA6                            e13*2001/116*0185*..
               WAH6                           e13*2007/46*2374*..
§22 48487*07




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 177    Ford S- Max 2.            235/35R20                             A02) bis A10)
                             Generation; Ford Galaxy ER1) T92)                               A11c) BF1) E69a)
                             3. Generation
                             (Nur zulässig an          245/35R20
                             Fahrzeugausführungen T95)
                             die mit 19 Zoll Bereifung
                             ausgerüstet sind)         245/40R20
                                                       A01) G2F) K13) K22) K25) K80) K81)
                                                       K82)

                                                       255/35R20
                                                       A01) K03) K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 21
               Seite :                      5/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 48487*07




               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A11c) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Voll-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Anzugsmoment: 200 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 130 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 21
               Seite :                      6/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
                      • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
                      • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

               E69)   Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0185*23.

               E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e13*2001/116*0185*24.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
§22 48487*07




                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G2F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GAG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/45R18,
                    245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 21
               Seite :                      7/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K38)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
                      eng an das Blechradhaus anzulegen.
§22 48487*07




               K77)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer Länge von
                        100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
                      • der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter befindliche
                        Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben, warm
                        einzuformen oder auszuschneiden.

               K80)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante Stoßfänger um
                      20 mm warm nach innen einzuformen

               K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist zu
                        entfernen,
                      • der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
                        auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung nach
                        hinten zu versetzen.

               K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis zum Schweller eng an das
                        Radhaus zu kleben,
                      • die Befestigungsschrauben des Filzinnenkotflügels im Bereich 30° vor, 50° hinter Radmitte sowie im
                        Bereich der Radmitte sind inkl. Stehbolzen zu entfernen.

               L24)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet sind
                      ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1451390 einzubauen.
                      Überprüfungsmöglichkeit :
                      • mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen ,
                      • ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,75 Lenkradumdrehungen .

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu
                      entfernen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 21
               Seite :                      8/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 21 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.03.2024
§22 48487*07
						
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