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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-D0-021
Anlage-Nr. :               15c
Seite :                    1/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CW3-9020
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            108 F
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   108 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 63,40 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                       1100 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     : Volvo Car Corporation, Göteborg / Schweden

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
D, D-2D, D-N2D, D-N2E, F, P      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            5253     140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
L                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              5253   180Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-D0-021
Anlage-Nr. :               15c
Seite :                    2/5                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F                               e9*2007/46*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187     Volvo S60 Cross Country, 235/35R20                         A02) bis A10)
                V60 Cross Country



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
P                               e4*2007/46*1067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 235     Volvo S90, V90           245/35R20                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi; außer
                Cross Country)           255/35R20
                                         GEU)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
P                               e4*2007/46*1067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 235     Volvo V90 Cross Country 235/40R20                          A02) bis A10)

                                          235/45R20

                                          245/40R20
                                          A01)K03)




RA-000646-D0-021-15c~VO-5-108-63_3-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-D0-021
Anlage-Nr. :               15c
Seite :                    3/5                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
D-2D                           e1*2001/116*0507*..
D-N2D                          e1*2007/46*0339*..
D-N2E                          e13*2007/46*1213*..
D                              e9*2001/116*0068*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 242     Volvo XC60              235/45R20                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)

                                         245/45R20
                                         A01)K01)

                                         255/40R20
                                         A01)K01)K04)

                                         255/45R20
                                         A01)K01)K04)K46)

                                         265/40R20
                                         A01)K01)K04)

                                         265/45R20
                                         A01)K01)K04)K13)K22)K46)K47)

                                         275/40R20
                                         A01)K01)K04)K46)K47)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
L                              e4*2007/46*0929*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 235     Volvo XC90              235/45R20                         A02) bis A10)

                                         245/45R20

                                         255/45R20

                                         265/40R20

                                         265/45R20



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


RA-000646-D0-021-15c~VO-5-108-63_3-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-D0-021
Anlage-Nr. :               15c
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-000646-D0-021-15c~VO-5-108-63_3-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48487
Nr. :                      RA-000646-D0-021
Anlage-Nr. :               15c
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


GEU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/35R21, 255/35R20, 255/40R19, 255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K46) An Achse 1 ist der Filz-Innenkotflügel im Schwenkbereich vor der Vorderachse zur
     Fahrzeugmitte hin einzuformen (Kontrolle durch Kreisfahrt).

K47) An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen.
     In diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen (z. B. durch
     ankleben).

Die Anlage Nr. 15c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 18.07.2017




RA-000646-D0-021-15c~VO-5-108-63_3-ET45.docx