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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065065-G0-015
Anlage-Nr. :              2
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Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                CW3-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      CW3-9020
Art des Rades:                                       einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 120 RS
Radgröße:                                                     9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                             45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         120 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       72,60 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast:                                             1100 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2330 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke :          Rover / Land Rover / Range Rover

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
LA, LS, LM, LG, LW                   Serien-Flachbundradmuttern, Kalotte                   140 Nm
                                     beweglich, Gewinde M14x1,5

Typ:                         LS
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140 bis 375  Range Rover Sport       255/45R20                                 A02) bis A10)

                                         275/40R20
                                         A01)K03)
e1*2001/116*0243*09   1540/1710(0)                                              5/120/72,6




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065065-G0-015
Anlage-Nr. :              2
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Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                CW3-9020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LA                              e11*2001/116*0233*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 220     Land-Rover Discovery 3   255/50R20                         A02) bis A10)
                (außer beschußgeschützte A01) K03)                         E45)
                Ausführung)
                                         265/45R20
                                         A01) K03)

                                          275/45R20
                                          A01) K03)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LA                              e11*2001/116*0233*..
LA                              e11*2007/46*0135*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 276     Land-Rover Discovery 4   255/50R20                         A02) bis A10)
                (außer beschußgeschützte A01) K04)                         E45)
                Ausführung)
                                         275/45R20
                                         A01) K04)

                                          285/45R20
                                          A01) K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LM                             e11*98/14*0185*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 375     Range Rover              255/50R20                         A02) bis A10)
                (außer beschußgeschützte A01) K01)K40)                     E45)
                Ausführungen)
                                         275/45R20
                                         A01) K03)

                                          285/45R20
                                          A01) K01)K40)




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Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                CW3-9020


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
LG                               e11*2007/46*0649*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 375     Range Rover               255/50R20                         A02) bis A10)
                (außer Langversion)       A94)                              EF0)

                                          255/55R20
                                          A94)

                                          265/50R20
                                          A94)

                                          275/45R20
                                          A94)

                                          275/50R20
                                          A01) A94)K03)

                                          285/45R20
                                          A94)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                             e11*2007/46*0909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 375     Range Rover Sport       255/50R20                           A02) bis A10)
                                                                            EF0)
                                          255/55R20

                                          265/50R20

                                          275/45R20

                                          275/50R20

                                          285/45R20




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                CW3-9020


A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E45) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Anlage-Nr. :              2
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Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                CW3-9020


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - im Bereich von 45° hinter Radmitte bis Türoberkante ist das Dichtungskederband von
         den Radhausausschnittkanten zu entfernen
     - im oben genannten Bereich ist die Radhausausschnittkante umzulegen
     - im Bereich von Türoberkante bis seitlicher Beplankung sind die
         Radhausausschnittkanten umzulegen
     - im Bereich von 45° hinter Radmitte bis zur seitlichen Beplankung ist der
         Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Kante zu klemmen.


Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 01.10.2014




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