Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065065-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-9020 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-9020 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 120 RS Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1100 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Rover / Land Rover / Range Rover Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment LA, LS, LM, LG, LW Serien-Flachbundradmuttern, Kalotte 140 Nm beweglich, Gewinde M14x1,5 Typ: LS ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0243*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 375 Range Rover Sport 255/45R20 A02) bis A10) 275/40R20 A01)K03) e1*2001/116*0243*09 1540/1710(0) 5/120/72,6 RZ-065065-G0-015-02~LR-5-120-72_5-ET45.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065065-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LA e11*2001/116*0233*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 220 Land-Rover Discovery 3 255/50R20 A02) bis A10) (außer beschußgeschützte A01) K03) E45) Ausführung) 265/45R20 A01) K03) 275/45R20 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LA e11*2001/116*0233*.. LA e11*2007/46*0135*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 276 Land-Rover Discovery 4 255/50R20 A02) bis A10) (außer beschußgeschützte A01) K04) E45) Ausführung) 275/45R20 A01) K04) 285/45R20 A01) K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LM e11*98/14*0185*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 375 Range Rover 255/50R20 A02) bis A10) (außer beschußgeschützte A01) K01)K40) E45) Ausführungen) 275/45R20 A01) K03) 285/45R20 A01) K01)K40) RZ-065065-G0-015-02~LR-5-120-72_5-ET45.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065065-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-9020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LG e11*2007/46*0649*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 375 Range Rover 255/50R20 A02) bis A10) (außer Langversion) A94) EF0) 255/55R20 A94) 265/50R20 A94) 275/45R20 A94) 275/50R20 A01) A94)K03) 285/45R20 A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LW e11*2007/46*0909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 375 Range Rover Sport 255/50R20 A02) bis A10) EF0) 255/55R20 265/50R20 275/45R20 275/50R20 285/45R20 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RZ-065065-G0-015-02~LR-5-120-72_5-ET45.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065065-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-9020 A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E45) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. RZ-065065-G0-015-02~LR-5-120-72_5-ET45.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065065-G0-015 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-9020 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - im Bereich von 45° hinter Radmitte bis Türoberkante ist das Dichtungskederband von den Radhausausschnittkanten zu entfernen - im oben genannten Bereich ist die Radhausausschnittkante umzulegen - im Bereich von Türoberkante bis seitlicher Beplankung sind die Radhausausschnittkanten umzulegen - im Bereich von 45° hinter Radmitte bis zur seitlichen Beplankung ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Kante zu klemmen. Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 01.10.2014 RZ-065065-G0-015-02~LR-5-120-72_5-ET45.docx