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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065065-G0-015
Anlage-Nr. :              10
Seite :                   1/5                                                               Mo b i l i t ä t
Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                CW3-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   CW3-9020
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                      Vorderachse                         Hinterachse
Radausführung:                              120 X5                           120 X5
Radgröße:                               9Jx20H2                             9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                          45 mm                            35 mm
Lochkreisdurchmesser:                       120 mm                           120 mm
Lochzahl:                                     5                                  5
Mittenlochdurchmesser:                  74,10 mm                            74,10 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                           ohne Ring                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                           1100 kg                          1100 kg
bei Reifenabrollumfang:                 2330 mm                             2330 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
X5, X6, X70, X-N1                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                        140 Nm
                                 M14x1,25, Schaftlänge 35 mm




RZ-065065-G0-015-10~BM-5-120-74-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065065-G0-015
Anlage-Nr. :              10
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Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                CW3-9020


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X70                                e1*2001/116*0420*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            9.0x20,ET45          9.0x20,ET35
155 bis 330     BMW X5                      255/45R20            255/45R20          A02) bis A10)
                (Baureihe E70, Fahrzeuge                         A94)               E50)E68)N265)
                mit
                Kotflügelverbreiterungen) 265/45R20              265/45R20          A02) bis A10)
                                                                 A94)               E50)E68)N275)

                                            275/40R20            275/40R20          A02) bis A10)
                                                                 A94)N285)          E50)E68)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X70                                e1*2001/116*0420*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            9.0x20,ET45          9.0x20,ET35
155 bis 330     BMW X5                      255/45R20            255/45R20          A02) bis A10)
                (Baureihe E70, Fahrzeuge                                            E50)E68)N265)
                ohne
                Kotflügelverbreiterungen) 265/45R20              265/45R20          A01) bis A10)
                                                                 A94)K04)           E50)E68)N275)

                                            275/40R20            275/40R20          A01) bis A10)
                                                                 K04)N285)          E50)E68)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            9.0x20,ET45          9.0x20,ET35
155 bis 330     BMW X5                      255/45R20            255/45R20          A02) bis A10)
                (Baureihe F15, Fahrzeuge                         N265)              E68a)
                mit
                Kotflügelverbreiterungen) 265/40R20              265/40R20          A02) bis A10)
                                                                 N275)              E68a)

                                            265/45R20            265/45R20          A02) bis A10)
                                                                 N275)              E68a)

                                            275/40R20            275/40R20          A02) bis A10)
                                                                 N285)              E68a)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065065-G0-015
Anlage-Nr. :              10
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Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                CW3-9020


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                 e1*2007/46*0421*..
X-N1                               e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            9.0x20,ET45          9.0x20,ET35
155 bis 330     BMW X5                      255/45R20            255/45R20          A02) bis A10)
                (Baureihe F15, Fahrzeuge                         N265)              E68a)
                ohne
                Kotflügelverbreiterungen) 265/40R20              265/40R20          A01) bis A10)
                                                                 K04)N275)          E68a)

                                            265/45R20            265/45R20          A01) bis A10)
                                                                 K04)N275)          E68a)

                                            275/40R20            275/40R20          A01) bis A10)
                                                                 K04)N285)          E68a)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X6                             e1*2007/46*0412*..
X-N1                           e1*2007/46*0454*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET45          9.0x20,ET35
155 bis 330     BMW X6                  255/45R20            255/45R20              A02) bis A10)
                (Baureihe F16)                               N265)                  E69a)

                                            255/45R20 M+S        255/45R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                                    E69a)

                                            265/40R20            265/40R20          A02) bis A10)
                                                                 N275)              E69a)

                                            265/40R20 M+S        265/40R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                                    E69a)

                                            265/45R20            265/45R20          A02) bis A10)
                                                                 N275)              E69a)

                                            265/45R20 M+S        265/45R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                                    E69a)

                                            275/40R20            275/40R20          A02) bis A10)
                                                                 N285)              E69a)

                                            275/40R20 M+S        275/40R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                                    E69a)




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065065-G0-015
Anlage-Nr. :              10
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Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                CW3-9020


A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
     - Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10


RZ-065065-G0-015-10~BM-5-120-74-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065065-G0-015
Anlage-Nr. :              10
Seite :                   5/5                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                CW3-9020


E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
     - Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
     - Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
     - Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09

E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015:
     - Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14
     - Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-9020 des Herstellers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 15.11.2016




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