Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000646-F0-021
Anlage-Nr. : CC1
Seite : 1/5
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-9020
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet Vertriebs GmbH Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: 120 X5 120 X5
Radausführungskennz: 120 X5 120 X5
Radgröße: 9Jx20H2 9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm 120 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 74,10 mm 74,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1100 kg 1100 kg
Reifenabrollumfang: 2330 mm 2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 5276 140 Nm
Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000646-F0-021
Anlage-Nr. : CC1
Seite : 2/5
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X70 e1*2001/116*0420*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET45 9Jx20H2, ET35
155 bis 330 BMW X5 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(Baureihe E70, A94) BF1) E50) E68) N265)
Fahrzeuge mit 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
Kotflügelverbreiterungen) A94) BF1) E50) E68) N275)
275/40R20 275/40R20 A02) bis A10)
A94) N285) BF1) E50) E68)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X70 e1*2001/116*0420*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET45 9Jx20H2, ET35
155 bis 330 BMW X5 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(Baureihe E70, BF1) E50) E68) N265)
Fahrzeuge ohne 265/45R20 265/45R20 A01) bis A10)
Kotflügelverbreiterungen) A94) K04) BF1) E50) E68) N275)
275/40R20 275/40R20 A01) bis A10)
K04) N285) BF1) E50) E68)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET45 9Jx20H2, ET35
155 bis 330 BMW X5 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(Baureihe F15, A11) BF1) E68a) N265)
Fahrzeuge mit 265/40R20 265/40R20 A02) bis A10)
Kotflügelverbreiterungen) A11) BF1) E68a) N275)
265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
A11) BF1) E68a) N275)
275/40R20 275/40R20 A02) bis A10)
N285) A11) BF1) E68a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000646-F0-021
Anlage-Nr. : CC1
Seite : 3/5
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET45 9Jx20H2, ET35
155 bis 330 BMW X5 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(Baureihe F15, A11) BF1) E68a) N265)
Fahrzeuge ohne 265/40R20 265/40R20 A01) bis A10)
Kotflügelverbreiterungen) K04) A11) BF1) E68a) N275)
265/45R20 265/45R20 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E68a) N275)
275/40R20 275/40R20 A01) bis A10)
K04) N285) A11) BF1) E68a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X6 e1*2007/46*0412*..
X70 e1*2001/116*0420*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET45 9Jx20H2, ET35
155 bis 330 BMW X6 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(Baureihe E71) BF1) E69) EF0) N265)
265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
BF1) E69) EF0) N275)
275/40R20 275/40R20 A02) bis A10)
N285) BF1) E69) EF0)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000646-F0-021
Anlage-Nr. : CC1
Seite : 4/5
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5276
Anzugsmoment: 140 Nm
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
• Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
• Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
• Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09
E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
• Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
• Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10
E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014:
• Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
• Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*13
• Typ X6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*07
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000646-F0-021
Anlage-Nr. : CC1
Seite : 5/5
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage CC1 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 16.08.2021