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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-F0-021
Anlage-Nr. :                CC1
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    CW3-9020
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                    Borbet Vertriebs GmbH                 Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition:                       Vorderachse                           Hinterachse
Radausführung:                           120 X5                                   120 X5
Radausführungskennz:                     120 X5                                   120 X5
Radgröße:                               9Jx20H2                                   9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                       45 mm                                    35 mm
Lochkreisdurchmesser:                    120 mm                                   120 mm
Lochzahl:                                  5                                         5
Mittenlochdurchmesser:                  74,10 mm                              74,10 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                           ohne Ring                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                     1100 kg                                  1100 kg
 Reifenabrollumfang:                      2330 mm                         2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                           5276        140 Nm
                Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-F0-021
Anlage-Nr. :                CC1
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                               e1*2007/46*0421*..
X70                              e1*2001/116*0420*..
X-N1                             e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9Jx20H2, ET45    9Jx20H2, ET35
155 bis 330     BMW X5                    255/45R20        255/45R20         A02) bis A10)
                (Baureihe E70,                             A94)              BF1) E50) E68) N265)
                Fahrzeuge mit             265/45R20        265/45R20         A02) bis A10)
                Kotflügelverbreiterungen)                  A94)              BF1) E50) E68) N275)
                                          275/40R20        275/40R20         A02) bis A10)
                                                           A94) N285)        BF1) E50) E68)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                               e1*2007/46*0421*..
X70                              e1*2001/116*0420*..
X-N1                             e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9Jx20H2, ET45    9Jx20H2, ET35
155 bis 330     BMW X5                    255/45R20        255/45R20         A02) bis A10)
                (Baureihe E70,                                               BF1) E50) E68) N265)
                Fahrzeuge ohne            265/45R20        265/45R20         A01) bis A10)
                Kotflügelverbreiterungen)                  A94) K04)         BF1) E50) E68) N275)
                                          275/40R20        275/40R20         A01) bis A10)
                                                           K04) N285)        BF1) E50) E68)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                               e1*2007/46*0421*..
X-N1                             e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9Jx20H2, ET45    9Jx20H2, ET35
155 bis 330     BMW X5                    255/45R20        255/45R20         A02) bis A10)
                (Baureihe F15,                                               A11) BF1) E68a) N265)
                Fahrzeuge mit             265/40R20        265/40R20         A02) bis A10)
                Kotflügelverbreiterungen)                                    A11) BF1) E68a) N275)
                                          265/45R20        265/45R20         A02) bis A10)
                                                                             A11) BF1) E68a) N275)
                                       275/40R20           275/40R20         A02) bis A10)
                                                           N285)             A11) BF1) E68a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-F0-021
Anlage-Nr. :                CC1
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                               e1*2007/46*0421*..
X-N1                             e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9Jx20H2, ET45    9Jx20H2, ET35
155 bis 330     BMW X5                    255/45R20        255/45R20         A02) bis A10)
                (Baureihe F15,                                               A11) BF1) E68a) N265)
                Fahrzeuge ohne            265/40R20        265/40R20         A01) bis A10)
                Kotflügelverbreiterungen)                  K04)              A11) BF1) E68a) N275)
                                          265/45R20        265/45R20         A01) bis A10)
                                                           K04)              A11) BF1) E68a) N275)
                                          275/40R20        275/40R20         A01) bis A10)
                                                           K04) N285)        A11) BF1) E68a)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X6                             e1*2007/46*0412*..
X70                            e1*2001/116*0420*..
X-N1                           e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        9Jx20H2, ET45     9Jx20H2, ET35
155 bis 330     BMW X6                  255/45R20         255/45R20          A02) bis A10)
                (Baureihe E71)                                               BF1) E69) EF0) N265)
                                        265/45R20         265/45R20          A02) bis A10)
                                                                             BF1) E69) EF0) N275)
                                       275/40R20           275/40R20         A02) bis A10)
                                                           N285)             BF1) E69) EF0)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Nr. :                       RA-000646-F0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5276
       Anzugsmoment: 140 Nm

E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
       • Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
       • Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
       • Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09

E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
      • Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
      • Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10

E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014:
       • Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
       • Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*13
       • Typ X6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*07
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000646-F0-021
Anlage-Nr. :                CC1
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-9020


EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage CC1 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.08.2021