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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 CC1
               Seite :                      1/5
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                       CW3-9020
               Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                      Borbet Vertriebs GmbH                    Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                        Vorderachse                                  Hinterachse
               Radausführung:                              120 X5                                     120 X5
               Radausführungskennz:                        120 X5                                     120 X5
               Radgröße:                                  9Jx20H2                                    9Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                          45 mm                                      35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                      120 mm                                      120 mm
               Lochzahl:                                     5                                          5
§22 48487*07




               Mittenlochdurchmesser:                    74,10 mm                                    74,10 mm
               Zentrierart:                           Mittenzentrierung                       Mittenzentrierung
               Zentrierring:                             ohne Ring                                   ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                       1100 kg                                     1100 kg
                Reifenabrollumfang:                        2330 mm                            2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 5276        140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 CC1
               Seite :                      2/5
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X5                            e1*2007/46*0421*..
               X70                           e1*2001/116*0420*..
               X-N1                          e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx20H2, ET45    9Jx20H2, ET35
               155 bis 330   BMW X5                   255/45R20        255/45R20          A02) bis A10)
                             (Baureihe E70,                            A94)               BF1) E50) E68) N265)
                             Fahrzeuge mit            265/45R20        265/45R20          A02) bis A10)
                             Kotflügelverbreiterungen                  A94)               BF1) E50) E68) N275)
                             )                        275/40R20        275/40R20          A02) bis A10)
                                                                       A94) N285)         BF1) E50) E68)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X5                            e1*2007/46*0421*..
               X70                           e1*2001/116*0420*..
§22 48487*07




               X-N1                          e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx20H2, ET45    9Jx20H2, ET35
               155 bis 330   BMW X5                   255/45R20        255/45R20          A02) bis A10)
                             (Baureihe E70,                                               BF1) E50) E68) N265)
                             Fahrzeuge ohne           265/45R20        265/45R20          A01) bis A10)
                             Kotflügelverbreiterungen                  A94) K04)          BF1) E50) E68) N275)
                             )                        275/40R20        275/40R20          A01) bis A10)
                                                                       K04) N285)         BF1) E50) E68)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X5                            e1*2007/46*0421*..
               X-N1                          e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx20H2, ET45    9Jx20H2, ET35
               155 bis 330   BMW X5                   255/45R20        255/45R20          A02) bis A10)
                             (Baureihe F15,                                               A11) BF1) E68a) N265)
                             Fahrzeuge mit            265/40R20        265/40R20          A02) bis A10)
                             Kotflügelverbreiterungen                                     A11) BF1) E68a) N275)
                             )                        265/45R20        265/45R20          A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF1) E68a) N275)
                                                    275/40R20          275/40R20          A02) bis A10)
                                                                       N285)              A11) BF1) E68a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 CC1
               Seite :                      3/5
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X5                            e1*2007/46*0421*..
               X-N1                          e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx20H2, ET45    9Jx20H2, ET35
               155 bis 330   BMW X5                   255/45R20        255/45R20             A02) bis A10)
                             (Baureihe F15,                                                  A11) BF1) E68a) N265)
                             Fahrzeuge ohne           265/40R20        265/40R20             A01) bis A10)
                             Kotflügelverbreiterungen                  K04)                  A11) BF1) E68a) N275)
                             )                        265/45R20        265/45R20             A01) bis A10)
                                                                       K04)                  A11) BF1) E68a) N275)
                                                      275/40R20        275/40R20             A01) bis A10)
                                                                       K04) N285)            A11) BF1) E68a)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               X6                           e1*2007/46*0412*..
§22 48487*07




               X70                          e1*2001/116*0420*..
               X-N1                         e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     9Jx20H2, ET45    9Jx20H2, ET35
               155 bis 330   BMW X6                  255/45R20        255/45R20              A02) bis A10)
                             (Baureihe E71)                                                  BF1) E69) EF0) N265)
                                                     265/45R20        265/45R20              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E69) EF0) N275)
                                                     275/40R20           275/40R20           A02) bis A10)
                                                                         N285)               BF1) E69) EF0)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 CC1
               Seite :                      4/5
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 48487*07




               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5276
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

               E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
                      • Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
                      • Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
                      • Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09

               E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
                     • Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
                     • Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 CC1
               Seite :                      5/5
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014:
                      • Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
                      • Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*13
                      • Typ X6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*07

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
                      nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
§22 48487*07




                     Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage CC1 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.03.2024