Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000646-H0-021
Anlage-Nr. : CC1
Seite : 1/5
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-9020
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet Vertriebs GmbH Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: 120 X5 120 X5
Radausführungskennz: 120 X5 120 X5
Radgröße: 9Jx20H2 9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm 120 mm
Lochzahl: 5 5
§22 48487*07
Mittenlochdurchmesser: 74,10 mm 74,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1100 kg 1100 kg
Reifenabrollumfang: 2330 mm 2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 5276 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000646-H0-021
Anlage-Nr. : CC1
Seite : 2/5
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X70 e1*2001/116*0420*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET45 9Jx20H2, ET35
155 bis 330 BMW X5 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(Baureihe E70, A94) BF1) E50) E68) N265)
Fahrzeuge mit 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
Kotflügelverbreiterungen A94) BF1) E50) E68) N275)
) 275/40R20 275/40R20 A02) bis A10)
A94) N285) BF1) E50) E68)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X70 e1*2001/116*0420*..
§22 48487*07
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET45 9Jx20H2, ET35
155 bis 330 BMW X5 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(Baureihe E70, BF1) E50) E68) N265)
Fahrzeuge ohne 265/45R20 265/45R20 A01) bis A10)
Kotflügelverbreiterungen A94) K04) BF1) E50) E68) N275)
) 275/40R20 275/40R20 A01) bis A10)
K04) N285) BF1) E50) E68)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET45 9Jx20H2, ET35
155 bis 330 BMW X5 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(Baureihe F15, A11) BF1) E68a) N265)
Fahrzeuge mit 265/40R20 265/40R20 A02) bis A10)
Kotflügelverbreiterungen A11) BF1) E68a) N275)
) 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
A11) BF1) E68a) N275)
275/40R20 275/40R20 A02) bis A10)
N285) A11) BF1) E68a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000646-H0-021
Anlage-Nr. : CC1
Seite : 3/5
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET45 9Jx20H2, ET35
155 bis 330 BMW X5 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(Baureihe F15, A11) BF1) E68a) N265)
Fahrzeuge ohne 265/40R20 265/40R20 A01) bis A10)
Kotflügelverbreiterungen K04) A11) BF1) E68a) N275)
) 265/45R20 265/45R20 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E68a) N275)
275/40R20 275/40R20 A01) bis A10)
K04) N285) A11) BF1) E68a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X6 e1*2007/46*0412*..
§22 48487*07
X70 e1*2001/116*0420*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET45 9Jx20H2, ET35
155 bis 330 BMW X6 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(Baureihe E71) BF1) E69) EF0) N265)
265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
BF1) E69) EF0) N275)
275/40R20 275/40R20 A02) bis A10)
N285) BF1) E69) EF0)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000646-H0-021
Anlage-Nr. : CC1
Seite : 4/5
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 48487*07
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5276
Anzugsmoment: 140 Nm
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
• Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
• Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
• Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09
E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
• Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
• Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000646-H0-021
Anlage-Nr. : CC1
Seite : 5/5
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014:
• Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
• Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*13
• Typ X6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*07
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
§22 48487*07
Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage CC1 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 12.03.2024