Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000646-H0-021
Anlage-Nr. : CG12b
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-9020
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: 130
Radausführungskennz.: 130
Radgröße: 9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 48 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
§22 48487*07
Mittenlochdurchmesser: 71,58 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1000 kg
Reifenabrollumfang: 2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades CW3-9020, 130 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene
Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den
Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: PORSCHE
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000646-H0-021
Anlage-Nr. : CG12b
Seite : 2 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9PA e13*2001/116*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET48 10½Jx20H2, ET48
176 bis 404 Porsche Cayenne 275/40R20 275/40R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF1)
275/45R20 275/45R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) G4L)
Die Verwendung des Rades CW3-9020, 130 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
92A e13*2007/46*1085*..
92AH e13*2007/46*1107*..
92AHN e13*2007/46*1108*..
92AN e13*2007/46*1106*..
§22 48487*07
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET48 10½Jx20H2, ET48
155 bis 419 Porsche Cayenne 275/40R20 275/40R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit A11) BF2)
Serien-Verbreiterung) 275/45R20 275/45R20 A02) bis A10)
A11) BF2)
285/45R20 285/45R20 A02) bis A10)
A11) BF2)
Die Verwendung des Rades CW3-9020, 130 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
92A e13*2007/46*1085*..
92AH e13*2007/46*1107*..
92AHN e13*2007/46*1108*..
92AN e13*2007/46*1106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET48 10½Jx20H2, ET48
155 bis 419 Porsche Cayenne 275/40R20 275/40R20 A01) bis A10)
(Ausführungen ohne K01) A11) BF2)
Serien-Verbreiterung) 275/45R20 275/45R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2)
285/45R20 285/45R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2)
Die Verwendung des Rades CW3-9020, 130 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000646-H0-021
Anlage-Nr. : CG12b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET48 10½Jx20H2, ET48
250 bis 404 Porsche Cayenne, 255/45R20 275/40R20 A01) bis A10)
Cayenne E-Hybrid N265) A11) B34a) BF2) E66) E67) EF0)
(mit 5mm V00)
Radhausverbreiterungen 255/45R20 315/35R20 A01) bis A10)
im Bereich Radmitte) N265) A11) B34a) BF2) E66) E67) EF0)
V00)
255/45R20 M+S 275/40R20 M+S A01) bis A10)
W265) A11) B34a) BF2) E66) E67) EF0)
V00)
255/50R20 275/45R20 A01) bis A10)
N265) A11) B34a) BF2) E66) E67) EF0)
V00)
255/50R20 M+S 275/45R20 M+S A01) bis A10)
§22 48487*07
W265) A11) B34a) BF2) E66) E67) EF0)
V00)
265/45R20 285/40R20 A01) bis A10)
N275) A11) B34a) BF2) E66) E67) EF0)
V00)
265/45R20 M+S 285/40R20 M+S A01) bis A10)
W275) A11) B34a) BF2) E66) E67) EF0)
V00)
275/45R20 305/40R20 A01) bis A10)
N285) A11) B34a) BF2) E66) E67) EF0)
275/45R20 M+S 305/40R20 M+S A01) bis A10)
A11) B34a) BF2) E66) E67) EF0)
Die Verwendung des Rades CW3-9020, 130 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000646-H0-021
Anlage-Nr. : CG12b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET48 10½Jx20H2, ET48
250 bis 404 Porsche Cayenne, 255/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
Cayenne E-Hybrid N265) A11) B34a) BF2) E66) E67) EF0)
(mit 15mm V00)
Radhausverbreiterungen 255/45R20 315/35R20 A01) bis A10)
im Bereich Radmitte) N265) A11) B34a) BF2) E66) E67) EF0)
V00)
255/45R20 M+S 275/40R20 M+S A02) bis A10)
W265) A11) B34a) BF2) E66) E67) EF0)
V00)
255/50R20 275/45R20 A02) bis A10)
N265) A11) B34a) BF2) E66) E67) EF0)
V00)
255/50R20 M+S 275/45R20 M+S A02) bis A10)
§22 48487*07
W265) A11) B34a) BF2) E66) E67) EF0)
V00)
265/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
N275) A11) B34a) BF2) E66) E67) EF0)
V00)
265/45R20 M+S 285/40R20 M+S A02) bis A10)
W275) A11) B34a) BF2) E66) E67) EF0)
V00)
275/45R20 305/40R20 A01) bis A10)
N285) A11) B34a) BF2) E66) E67) EF0)
275/45R20 M+S 305/40R20 M+S A01) bis A10)
A11) B34a) BF2) E66) E67) EF0)
Die Verwendung des Rades CW3-9020, 130 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET48 10½Jx20H2, ET48
250 bis 404 Porsche Cayenne 275/45R20 305/40R20 A02) bis A10)
Coupe, Cayenne N285) A11) B34a) BF2) EF0)
Coupe E-Hybrid 275/45R20 M+S 305/40R20 M+S A02) bis A10)
A11) B34a) BF2) EF0)
Die Verwendung des Rades CW3-9020, 130 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000646-H0-021
Anlage-Nr. : CG12b
Seite : 5 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET48 10½Jx20H2, ET48
224 bis 349 Porsche Cayenne, 255/50R20 305/40R20 A01) bis A10)
Cayenne E-Hybrid A11) B34a) BF2) E66) E67a)
(Modell 2023, mit V00)
5mm 255/55R20 295/45R20 A01) bis A10)
Radhausverbreiterungen A11) B34a) BF2) E66) E67a)
im Bereich Radmitte) 255/55R20 305/45R20 A01) bis A10)
A11) B34a) BF2) E66) E67a)
V00)
Die Verwendung des Rades CW3-9020, 130 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 48487*07
970 e13*2007/46*0970*..
970H e13*2007/46*1161*..
970HN e13*2007/46*1160*..
970N e13*2007/46*1143*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET48 10½Jx20H2, ET48
155 bis 405 Porsche Panamera, -4, 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
-4S, -Diesel, -S , -S E- EF1) N255) BF3) E63) V00)
Hybrid 245/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
(Ausf. mit kleinsten EF1) N255) BF3) E63) V00)
Serienrädern in 18Zoll) 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
EF1) K01) BF3) E63) V00)
255/40R20 295/35R20 A01) bis A10)
EF1) K01) BF3) E63) V00)
Die Verwendung des Rades CW3-9020, 130 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
970 e13*2007/46*0970*..
970N e13*2007/46*1143*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET48 10½Jx20H2, ET48
294 bis 405 Porsche Panamera S, - 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
4S, -GTS, -Turbo, - EF1) K01) BF3) E63) V00)
Turbo S
(Ausf. mit kleinsten 255/40R20 295/35R20 A01) bis A10)
Serienrädern in 19Zoll) EF1) K01) BF3) E63) V00)
Die Verwendung des Rades CW3-9020, 130 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000646-H0-021
Anlage-Nr. : CG12b
Seite : 6 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Y1A e13*2007/46*0919*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET48 10½Jx20H2, ET48
113 bis 140 Porsche Taycan 235/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
(Sport Limousine) BF2) EB1) V00)
235/45R20 305/35R20 A01) bis A10)
BF2) EB1) V00)
245/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
BF2) EB1) V00)
245/45R20 285/40R20 A01) bis A10)
BF2) EB1)
245/45R20 315/35R20 A01) bis A10)
BF2) EB1) V00)
255/40R20 295/35R20 A01) bis A10)
BF2) EB1)
§22 48487*07
265/40R20 305/35R20 A01) bis A10)
BF2) EB1) V00)
265/40R20 315/35R20 A01) bis A10)
BF2) EB1) V00)
275/40R20 315/35R20 A01) bis A10)
K01) BF2) EB1) V00)
Die Verwendung des Rades CW3-9020, 130 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000646-H0-021
Anlage-Nr. : CG12b
Seite : 7 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Y1A e13*2007/46*0919*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET48 10½Jx20H2, ET48
140 Porsche Taycan Cross 235/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
Turismo BF2) EB1) V00)
235/45R20 305/35R20 A02) bis A10)
BF2) EB1) V00)
245/40R20 285/35R20 A02) bis A10)
BF2) EB1) V00)
245/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
BF2) EB1)
245/45R20 315/35R20 A01) bis A10)
BF2) EB1) V00)
255/40R20 295/35R20 A02) bis A10)
BF2) EB1) V00)
265/40R20 305/35R20 A02) bis A10)
§22 48487*07
BF2) EB1) V00)
265/40R20 315/35R20 A01) bis A10)
BF2) EB1) V00)
275/40R20 315/35R20 A01) bis A10)
BF2) EB1) V00)
Die Verwendung des Rades CW3-9020, 130 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000646-H0-021
Anlage-Nr. : CG12b
Seite : 8 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
§22 48487*07
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
• PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse 2
Bremsscheiben- Ø 410 mm)
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
Anzugsmoment: 160 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
Anzugsmoment: 160 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Anzugsmoment: 160 Nm
E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor
Sonderrad-Anbau zu entfernen.
E66) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé
E67) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* bis NT12
E67a) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* ab NT13
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000646-H0-021
Anlage-Nr. : CG12b
Seite : 9 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. Porsche 9J1.615.105.S mit belüfteter Scheibe Ø420x40 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind oder/
und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
§22 48487*07
G4L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19, 275/45R20
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000646-H0-021
Anlage-Nr. : CG12b
Seite : 10 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage CG12b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
§22 48487*07
Geschäftsstelle Essen, 12.03.2024