Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066513-A0-021
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    1/4
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    CW3-9020
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                        Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            120, 6-Loch
Radausführungskennz.:                                          120
Radgröße:                                                   9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           51 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       120 mm
Lochzahl:                                                       6
Mittenlochdurchmesser:                                     74,58 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        1100 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                    moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                       204 Nm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066513-A0-021
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    2/4
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
NRN                             e5*2018/858*00192*..
NXN                             e5*2018/858*00191*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 125      Ford Transit Custom      HL 245/35R20                      A02) bis A10)
                (mit 215/65R16C oder     T98)                              A11) BF1) E19a) E26) K01)
                215/60R17C
                Serienreifen)            HL 255/35R20
                                         K04) T100)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
NRN                             e5*2018/858*00192*..
NXN                             e5*2018/858*00191*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
87 bis 125      Ford Transit Custom      HL 255/40R20                      A02) bis A10)
                (Ausstattungspaket                                         A11) BF1) E19a) E26) E100)
                Sport,19-Zoll Serie und                                    K01) K04)
                ww. 215/65R16C oder
                215/60R17C
                Serienreifen)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
NRN                             e5*2018/858*00192*..
NXN                             e5*2018/858*00191*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
87 bis 125      Ford Transit Custom      HL 255/40R20                      A02) bis A10)
                (Ausstattungspaket                                         A11) BF1) E19a) E26) E100a)
                Sport und NUR19-Zoll                                       K01) K04) T104)
                Serie)


Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066513-A0-021
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    3/4
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
       der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 204 Nm

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E26)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.

E100) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 235/50R19
      und ww. mit 215/65R16 und/oder 215/60R17C ausgerüstet sind.

E100a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 235/50R19
      ausgerüstet sind.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066513-A0-021
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    4/4
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-9020


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 06.06.2024