Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000646-A0-021 Anlage-Nr. : 24a Seite : 1/6 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-9020 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 130 P Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 55 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,58 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1100 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Porsche Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 9PA Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm 92A, 92AN, 92AH, 92AHN Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm RA-000646-A0-021-24a~PO-5-130-71_5-ET55.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000646-A0-021 Anlage-Nr. : 24a Seite : 2/6 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Typ: 9PA ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 368 Cayenne 265/45R20 A02) bis A10) Cayenne S, Cayenne Turbo 275/40R20 A01)K01)K04) 383 bis 404 Cayenne Turbo, 265/45R20 M+S A02) bis A10)B26) Cayenne Turbo S E51a) 275/40R20 A01)K01)K04) e13*2001/116*0089*13E 1490/1700(1800) 5/130/71.5 Typ: 92A ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1085*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 397 Cayenne 255/45R20 A02) bis A10) E56) 255/50R20 E56) 265/45R20 275/45R20 285/40R20 M00) 285/45R20 e13*2007/46*1085*04 1400/1535(1675) 5/130/71.5 RA-000646-A0-021-24a~PO-5-130-71_5-ET55.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000646-A0-021 Anlage-Nr. : 24a Seite : 3/6 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Typ: 92AN ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 397 Cayenne 255/45R20 A02) bis A10) E56) 255/50R20 E56) 265/45R20 275/45R20 285/40R20 M00) 285/45R20 e13*2007/46*1106*04 1400/1535(1675) 5/130/71.5 Typ: 92AH ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1107*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 245 Cayenne S Hybrid 255/45R20 A02) bis A10) 255/50R20 265/45R20 275/45R20 285/40R20 M00) 285/45R20 e13*2007/46*1107*02 1375/1600(1735) 5/130/71.5 RA-000646-A0-021-24a~PO-5-130-71_5-ET55.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000646-A0-021 Anlage-Nr. : 24a Seite : 4/6 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Typ: 92AHN ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1108*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 245 Cayenne S Hybrid 255/45R20 A02) bis A10) 255/50R20 265/45R20 275/45R20 285/40R20 M00) 285/45R20 e13*2007/46*1108*01 1375/1600(1735) 5/130/71.5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000646-A0-021-24a~PO-5-130-71_5-ET55.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000646-A0-021 Anlage-Nr. : 24a Seite : 5/6 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B26) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake E51a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 275/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße 295/35R21 ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E56) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 265/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens) in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000646-A0-021-24a~PO-5-130-71_5-ET55.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48487 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000646-A0-021 Anlage-Nr. : 24a Seite : 6/6 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9020 Die Anlage Nr. 24a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 28.11.2011 RA-000646-A0-021-24a~PO-5-130-71_5-ET55.docx