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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 CG6c
               Seite :                      1/7
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     CW3-9020
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                         Vorderachse **)
               Radausführung:                                                 130 P
               Radausführungskennz.:                                          130 P
               Radgröße:                                                    9Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            55 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        130 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 48487*07




               Mittenlochdurchmesser:                                       71,58 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         1100 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades CW3-9020, 130 P ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene
               Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) an der
               Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den
               Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                             160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                            160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 CG6c
               Seite :                      2/7
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               92A                          e13*2007/46*1085*..
               92AH                         e13*2007/46*1107*..
               92AHN                        e13*2007/46*1108*..
               92AN                         e13*2007/46*1106*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx20H2, ET55     10½Jx20H2, ET55
               155 bis 419   Porsche Cayenne        275/40R20         275/40R20                                 A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit                                                                  A11) BF1)
                             Serien-Verbreiterung)  275/45R20         275/45R20                                 A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1)
                                                               285/45R20               285/45R20                A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades CW3-9020, 130 P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 48487*07




               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               92A                          e13*2007/46*1085*..
               92AH                         e13*2007/46*1107*..
               92AHN                        e13*2007/46*1108*..
               92AN                         e13*2007/46*1106*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx20H2, ET55     10½Jx20H2, ET55
               155 bis 419   Porsche Cayenne        275/40R20         275/40R20                                 A01) bis A10)
                             (Ausführungen ohne                                                                 A11) BF1)
                             Serien-Verbreiterung)  275/45R20         275/45R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1)
                                                               285/45R20               285/45R20                A01) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades CW3-9020, 130 P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 CG6c
               Seite :                      3/7
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               970                            e13*2007/46*0970*..
               970H                           e13*2007/46*1161*..
               970HN                          e13*2007/46*1160*..
               970N                           e13*2007/46*1143*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      9Jx20H2, ET55     10½Jx20H2, ET55
               155 bis 405   Porsche Panamera, -4, 245/40R20            275/35R20                               A02) bis A10)
                             -4S, -Diesel, -S , -S E- EF1) N255)                                                BF2) E63) V00)
                             Hybrid                   245/40R20         285/35R20                               A02) bis A10)
                             (Ausf. mit kleinsten     EF1) N255)                                                BF2) E63) V00)
                             Serienrädern in 18Zoll) 255/40R20          285/35R20                               A02) bis A10)
                                                      EF1)                                                      BF2) E63) V00)
                                                      255/40R20         295/35R20                               A02) bis A10)
                                                      EF1)                                                      BF2) E63) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-9020, 130 P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
§22 48487*07




               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               970                            e13*2007/46*0970*..
               970N                           e13*2007/46*1143*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      9Jx20H2, ET55     10½Jx20H2, ET55
               294 bis 405   Porsche Panamera S, - 255/40R20            285/35R20                               A02) bis A10)
                             4S, -GTS, -Turbo, -      EF1)                                                      BF2) E63) V00)
                             Turbo S
                             (Ausf. mit kleinsten     255/40R20         295/35R20                               A02) bis A10)
                             Serienrädern in 19Zoll)  EF1)                                                      BF2) E63) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-9020, 130 P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               971                         e13*2007/46*0971*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                                   9Jx20H2, ET55      10½Jx20H2, ET55
               243 bis 324   Porsche Panamera      275/40R20          315/35R20         A01) bis A10)
                                                   EF1) K01)                            A11) BF1) EB1)
               Die Verwendung des Rades CW3-9020, 130 P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 CG6c
               Seite :                      4/7
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               Y1A                          e13*2007/46*0919*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx20H2, ET55     10½Jx20H2, ET55
               113 bis 140   Porsche Taycan         235/45R20         275/40R20                                 A02) bis A10)
                             (Sport Limousine)                                                                  BF1) EB2) V00)
                                                    235/45R20         305/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                                BF1) EB2) V00)
                                                               245/40R20               285/35R20                A02) bis A10)
                                                                                                                BF1) EB2) V00)
                                                               245/45R20               285/40R20                A02) bis A10)
                                                                                                                BF1) EB2)
                                                               245/45R20               315/35R20                A01) bis A10)
                                                                                                                BF1) EB2) V00)
                                                               255/40R20               295/35R20                A02) bis A10)
                                                                                                                BF1) EB2)
                                                               265/40R20               305/35R20                A01) bis A10)
§22 48487*07




                                                                                                                BF1) EB2) V00)
                                                               265/40R20               315/35R20                A01) bis A10)
                                                                                                                BF1) EB2) V00)
                                                               275/40R20               315/35R20                A01) bis A10)
                                                                                                                BF1) EB2) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-9020, 130 P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 CG6c
               Seite :                      5/7
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               Y1A                         e13*2007/46*0919*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                                   9Jx20H2, ET55      10½Jx20H2, ET55
               140           Porsche Taycan Cross 235/45R20           275/40R20                                 A02) bis A10)
                             Turismo                                                                            BF1) EB2) V00)
                                                   235/45R20          305/35R20                                 A02) bis A10)
                                                                                                                BF1) EB2) V00)
                                                               245/40R20               285/35R20                A02) bis A10)
                                                                                                                BF1) EB2) V00)
                                                               245/45R20               285/40R20                A02) bis A10)
                                                                                                                BF1) EB2)
                                                               245/45R20               315/35R20                A02) bis A10)
                                                                                                                BF1) EB2) V00)
                                                               255/40R20               295/35R20                A02) bis A10)
                                                                                                                BF1) EB2) V00)
                                                               265/40R20               305/35R20                A02) bis A10)
§22 48487*07




                                                                                                                BF1) EB2) V00)
                                                               265/40R20               315/35R20                A02) bis A10)
                                                                                                                BF1) EB2) V00)
                                                               275/40R20               315/35R20                A02) bis A10)
                                                                                                                BF1) EB2) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-9020, 130 P ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10520, Lk 130 (ABE-Nr. 53913*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Auflagen und Hinweise

               A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                        oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                        entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                        durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                        die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                        enthält.

               A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                        Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                        befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                        die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                        Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                        Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                        Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 CG6c
               Seite :                      6/7
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
§22 48487*07




                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E63)   Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor
                      Sonderrad-Anbau zu entfernen.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. Porsche mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø420x40 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. Porsche 9J1.615.105.S mit belüfteter Scheibe Ø420x40 mm

               EF1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
                      ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind oder/
                      und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 CG6c
               Seite :                      7/7
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage CG6c mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
§22 48487*07




               Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.03.2024