Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487
Nr. : RA-000646-B0-021
Anlage-Nr. : 25
Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-9020
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 130 G
Radgröße: 9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 55 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 84,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 1100 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
463 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 160 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
RA-000646-B0-021-25~DB-5-130-84-ET55.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487
Nr. : RA-000646-B0-021
Anlage-Nr. : 25
Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
Typ: 463
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 218 G-Modell 265/45R20 A02)bis A10)
Serienreifen: E71)F35)
225/75R16 ww. 275/45R20
255/65R16 ww. A01)G01)K03)
235/70R16ww.
255/55R18
115 bis 218; 285 G-Modell 265/45R20 A02)bis A10)
Serienreifen: E71)F35)
265/70R16 ww. 275/45R20
265/60R18 oder A01)K03)
235/85R16
260; 350; 368; G 55 AMG 265/45R20 M+S A02)bis A10)
373 G 55 Kompressor E71)F35)
Serienreifen: 275/45R20 M+S
285/55R18 ww. A01)K03)
265/60R18 M+S
e1*96/79*0064*30 min 1320/1650(1750) 5/130/84
max.1670/1900(-)0
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48487
Nr. : RA-000646-B0-021
Anlage-Nr. : 25
Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-9020
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
F35) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Breitspurfahrwerk und Kotflügelverbreiterungen. Alle
Ausführungen, die serienmäßig mit Kotflügelverbreiterungen ausgerüstet werden haben
das Breitspurfahrwerk.
E71) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen beschussgeschützt (zulässige Achslast hinten
über 1900 kg .
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Anlage Nr. 25 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 25.01.2012
RA-000646-B0-021-25~DB-5-130-84-ET55.docx