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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49137 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000710-A0-015
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        CW3-9021
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                    115 J
Radgröße:                                                       9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                               20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            115 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                          71,60 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                         2406 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                  : Chrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
LX                                   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                         140 Nm
                                     M14x1,5


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
LX                               e11*2001/116*0141*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 317     Chrysler 300C, bis NT13 245/35R21                              A02) bis A10)
                (FZ mit Heckantrieb)                                           E19)S01)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

RA-000710-A0-015-01~CH-5-115-71_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49137 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000710-A0-015
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.




RA-000710-A0-015-01~CH-5-115-71_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49137 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000710-A0-015
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CW3-9021 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 25.01.2013




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