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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 CW3-9021
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             112 A
Radausführungskennz.:                                      112 A
Radgröße:                                                9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                        29 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1000 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2406 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                        140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GE                                e1*2007/46*1914*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
158             Audi e-tron, e-tron        255/45R21                         A02) bis A10)
                Sportback                                                    BF1)
                                           265/45R21

                                         275/40R21


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                              e1*2001/116*0473*..
8R                              e1*2001/116*0497*..
8R1                             e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                  245/40R21                           A01) bis A10)
                (ohne                    N255)                               A94) BF2) K01) K04)
                Serienverbreiterung)
                                         255/40R21

                                         265/35R21

                                         275/35R21


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                              e1*2001/116*0473*..
8R                              e1*2001/116*0497*..
8R1                             e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                   245/40R21                          A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) N255)                              A94) BF2)

                                         255/40R21

                                         265/35R21
                                         A01) K01)

                                         275/35R21
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                              e1*2001/116*0473*..
8R1                             e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 260     Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 255/40R21                              A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                    A94) BF2)
                                          265/35R21
                                          A01) K01)

                                         275/35R21
                                         A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                              e1*2007/46*1550*..
FY                              e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21                             A01) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-                                       A11) BF2) E44) K01) K04)
                Flaps vorne u. hinten)   255/40R21

                                         265/35R21

                                         265/40R21

                                         275/35R21


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                              e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260     Audi SQ5, SQ5            255/40R21                          A01) bis A10)
                Sportback                                                   BF2) K01) K04)
                (ohne Verbreiterungs-    265/35R21
                Flaps vorne u. hinten)
                                         265/40R21

                                         275/35R21


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
FY                               e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21                             A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-                                        A11) BF2) E44)
                Flaps vorne u. hinten)    255/40R21
                                          A01) K01)

                                         265/35R21
                                         A01) K01) K04)

                                         265/40R21
                                         A01) K01) K04)

                                         275/35R21
                                         A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260     Audi SQ5, SQ5             255/40R21                         A01) bis A10)
                Sportback                                                   BF2) K01)
                (mit Verbreiterungs-      265/35R21
                Flaps vorne u. hinten)    K04)

                                         265/40R21
                                         K04)

                                         275/35R21
                                         K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                              e1*2001/116*0350*..
4L                              e1*2001/116*0367*..
4L1                             e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     Audi Q7                  255/45R21                          A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-    N265)                              BF1) E78a)
                Flaps)
                                         255/45R21 M+S

                                         265/40R21
                                         N275)

                                         265/40R21 M+S

                                         265/45R21
                                         G2Z) N275)

                                         265/45R21 M+S
                                         G2Z)

                                         275/40R21
                                         N285)

                                         275/40R21 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                               e1*2001/116*0350*..
4L                               e1*2001/116*0367*..
4L1                              e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     Audi Q7                   255/45R21                         A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-      N265)                             BF1) E78a)
                Flaps)
                                          255/45R21 M+S

                                         265/40R21
                                         N275)

                                         265/40R21 M+S

                                         265/45R21
                                         G2Z) N275)

                                         265/45R21 M+S
                                         G2Z)

                                         275/40R21
                                         N285)

                                         275/40R21 M+S


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                              e1*2001/116*0350*..
4L1                             e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373     Audi SQ7                 255/45R21 M+S                      A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-                                       BF1) E78a) EB1)
                Flaps)                   265/40R21 M+S

                                         265/45R21 M+S

                                         275/40R21 M+S


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                               e1*2001/116*0350*..
4L1                              e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373     Audi SQ7                  255/45R21 M+S                     A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-                                        BF1) E78a) EB1)
                Flaps)                    265/40R21 M+S

                                         265/45R21 M+S

                                         275/40R21 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
       mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
       mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø420x40 mm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/50R20,
     285/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000710-D0-015
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021



N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 3 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW3-9021 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2022