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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49137 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000710-A0-015
Anlage-Nr. :                6
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      CW3-9021
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                114,3 MM
Radgröße:                                                      9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                              30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        67,10 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 ohne Ring
geprüfte Radlast:                                              1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2406 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
EL, ELH, EN, LM                     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                         110 Nm
                                    M12x1,5


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
EN                             e9*2001/116*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 184     Hyundai iX55            265/40R21                             A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K50)K51)




RA-000710-A0-015-06~HY-5-114_3-67-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49137 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000710-A0-015
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     2/4                                                           Mobilität
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                             e11*2007/46*0104*..
ELH                            e11*2007/46*0192*..
LM                             e11*2007/46*0128*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Hyundai IX35            255/30R21                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




RA-000710-A0-015-06~HY-5-114_3-67-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49137 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000710-A0-015
Anlage-Nr. :                6
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die auf der Radhauskante angebrachte Kunststoffverbreiterung ist bis zur
       Blechradhauskante zu kürzen,
     - der im Bereich zwischen Radmitte und Stoßfängeroberkante befindliche Kunststoffniet
       zur Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels ist zu entfernen und die
       dahinterliegende Blechlasche nach außen zu biegen,
     - die Kunststoffausbuchtungen im Bereich der Stoßfängeroberkante und im Bereich
       zwischen Stoßfängeroberkante und Radmitte sind warm einzuformen,
     - der eingeformte Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante
       und Radmitte mit Karosseriekleber an der umgebogenen Blechlasche zu befestigen




RA-000710-A0-015-06~HY-5-114_3-67-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49137 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000710-A0-015
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     4/4                                                          Mobilität
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
       auszuschneiden,
     - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel unterhalb der Stoßfängeroberkante ist
       bis 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante warm einzuformen
     - die im Bereich der Radmitte befindliche Befestigungslasche der auf der Radhauskante
       aufgesetzten Kunststoffverbreiterung (inklusive der dahinterliegenden Blechlasche) ist
       entsprechend der restlichen Kunststoffverbreiterung zu kürzen
     - die Kunststoffverbreiterung ist mit Karosseriekleber an der Blechradhauskante zu
       befestigen.


Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CW3-9021 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 25.01.2013




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