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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     1/4
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                   CW3-9021
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Borbet
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                            114,3 MM
               Radausführungskennz.:                                     114,3 MM
               Radgröße:                                                  9Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          30 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
§22 49137*04




               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    67,10 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       1000 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2406 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   KIA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                      120 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                      140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     2/4
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CV                            e9*2018/858*11073*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               143             Kia EV6GT              255/40R21                          A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K01) K02)
                                                       265/35R21

                                                       275/35R21


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XM                            e11*2001/116*0358*..
               XM                            e11*2007/46*0141*..
               XMG                           e13*2007/46*1098*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 145     Kia Sorento            265/35R21                          A01) bis A10)
§22 49137*04




                                                                                         BF2) K01) K04) K54)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               MQ4                           e4*2007/46*1530*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 148     Kia Sorento            245/40R21                          A01) bis A10)
                                                                                         A11) BF1) K01) K02)
                                                       255/40R21

                                                       265/40R21


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               SL                             e11*2007/46*0166*..
               SLS                            e11*2007/46*0136*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 135      Kia Sportage            255/30R21                         A01) bis A10)
                               (ab Modell 2014)                                          BF1) E47a) K01) K02) K58)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     3/4
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021



               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
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                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                5a
               Seite :                     4/4
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
                     • Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06
                     • Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
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               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K54)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die im Bereich der Türhinterkante befindliche Lasche (Blech und Kunststoff) zur Befestigung der
                         Kunststoffradhausverbreiterung ist bis zur Blechradhauskante zu kürzen,
                      • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der Radhausverbreiterung ist von 45° vor Radmitte
                         bis zur Stoßfängeroberkante um 9 mm zu kürzen,
                      • in diesem Bereich ist der Kunststoffinnenkotflügel warm einzuformen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel sowie die Radhausverbreiterung sind mit Karosseriekleber an der
                         Blechradhauskante zu befestigen

               K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
                         150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm zu kürzen,
                      • die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die Befestigungslasche
                         des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.

               Die Anlage 5a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               CW3-9021 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 19.03.2024