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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000710-C0-015
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         CW3-9021
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                     Borbet
Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                     108 F
Radgröße:                                                        9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                                40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             108 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                           63,4 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                              1000 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2406 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      JAGUAR

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                             moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                                140 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                                125 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DF                            e11*2007/46*4161*..
DF                            e5*2007/46*1050*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 221     Jaguar E-Pace          245/40R21                                 A02) bis A10)
                                                                                 B32) BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000710-C0-015
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DC                            e11*2007/46*3324*..
DC                            e5*2007/46*1047*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 280     Jaguar F-Pace          265/40R21                           A02) bis A10)
                                                                           BF1) EF0)
                                         265/45R21
                                         GE2)

                                         275/40R21
                                         A01) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DH                            e11*2007/46*4311*..
DH                            e5*2007/46*1052*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
172             Jaguar I-Pace          245/45R21                           A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         255/45R21
                                         A01) K01)

                                         265/40R21
                                         A01) K01) K02)

                                         275/40R21
                                         A01) K01) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CC9                           e11*2001/116*0323*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 283     Jaguar XF              255/30R21                           A01) bis A10)
                                                                           BF2) K04) K13) K22) S01)
                                                                           T93)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JB                             e11*2007/46*2981*..
JB                             e5*2007/46*1048*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 280     Jaguar XF, XF Sportbrake 255/30R21                         A01) bis A10)
                (Heckantrieb)                                              BF2) GFM) K03) K04) T93)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000710-C0-015
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B32)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
       • belüftete Bremsscheibe Ø325x30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000710-C0-015
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 125 Nm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GE2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/50R20,
     265/40R22 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GFM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000710-C0-015
Anlage-Nr. :                17a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-9021


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 17a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW3-9021 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 06.03.2020