Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49137
Nr. :                      RA-000710-B0-015
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    1/4                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CW3-9021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    CW3-9021
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Borbet
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                108 F
Radgröße:                                                   9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     63,40 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2406 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
D, D-2D, D-N2D, D-N2E            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                         120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
L                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                        180 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000710-B0-015-15b~VO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49137
Nr. :                      RA-000710-B0-015
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    2/4                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CW3-9021


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
D                              e9*2001/116*0068*..
D-2D                           e1*2001/116*0507*..
D-N2D                          e1*2007/46*0339*..
D-N2E                          e13*2007/46*1213*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 242     Volvo XC60              255/35R21                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                         265/35R21
                                         A01)K01)K04)K47)

                                         275/35R21
                                         A01)K01)K04)K14)K47)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
L                              e4*2007/46*0929*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 235     Volvo XC90              245/40R21                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         255/40R21

                                         265/35R21

                                         265/40R21

                                         275/35R21

                                         275/40R21




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000710-B0-015-15b~VO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49137
Nr. :                      RA-000710-B0-015
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    3/4                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CW3-9021


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000710-B0-015-15b~VO-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49137
Nr. :                      RA-000710-B0-015
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CW3-9021


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K47) An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen.
     In diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen (z. B. durch
     ankleben).

Die Anlage Nr. 15b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-9021 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 07.04.2016




RA-000710-B0-015-15b~VO-5-108-63_3-ET40.docx