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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                33
               Seite :                     1 / 13
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                   CW3-9021
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Borbet
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              112 G
               Radausführungskennz.:                                       112 G
               Radgröße:                                                  9Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
§22 49137*04




               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       1000 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2406 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                         150 Nm
                               Schaftlänge 45 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                        140 Nm
                               Schaftlänge 45 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                      150 Nm
                               Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
               BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                        150 Nm
                               Schaftlänge 44 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                33
               Seite :                     2 / 13
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      245/35R21                            A01) bis A10)
                                                      T96)                                 BF1) K01) K02) K120)

                                                        255/35R21
                                                        T98)

                                                        275/30R21
                                                        T98)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQEW                         e1*2018/858*00036*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 49137*04




               109 bis 135     Mercedes EQE              265/35R21                         A01) bis A10)
                               (V295, ohne und mit                                         BF1) E130) K01) K02)
                               Hinterachslenkung bis 5°, 275/35R21
                               SA Code 201, nicht für    G01)
                               AMG)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQEW                          e1*2018/858*00036*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135     Mercedes EQE             265/35R21                          A01) bis A10)
                               (V295, Hinterachslenkung                                    BF1) E130a) K01) K02)
                               10°, SA Code 216, nicht 275/35R21
                               für AMG)                 G01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               164G                          e1*2001/116*0340*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 285     Mercedes GL- Klasse    265/45R21                            A01) bis A10)
                                                      N275)                                BF2) K01)

                                                        265/45R21 M+S

                                                        275/45R21

                                                        285/45R21
                                                        K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                33
               Seite :                     3 / 13
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                            e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,    265/45R21                           A01) bis A10)
                               GLS                     N275)                               BF1) EF0) K01) K04)
                               (Ausführungen ohne
                               serienmäßige            275/45R21
                               Radhausverbreiterung)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                             e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,     265/45R21                          A02) bis A10)
                               GLS                      N275)                              BF1) EF0)
                               (Ausführungen mit
                               serienmäßiger            275/45R21
§22 49137*04




                               Radhausverbreiterung
                               und Serienreifen
                               295/40R21)



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               410             Mercedes GL 63 AMG, 275/45R21 M+S                           A01) bis A10)
                               GLS 63 AMG                                                  BF1) EF0) K112)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243     Mercedes GLC            245/40R21                           A02) bis A10)
                               (X253, ohne                                                 A11) BF1)
                               Verbreiterung)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 243     Mercedes GLC              245/40R21                         A02) bis A10)
                               (X253, mit Verbreiterung) N255)                             A11) BF1)

                                                        245/40R21 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                33
               Seite :                     4 / 13
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                          e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 287     Mercedes GLC 43        245/40R21 M+S                      A02) bis A10)
                               AMG, GLC 43 AMG                                           BF1)
                               Coupe                  255/35R21
                               (X253, C253)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      245/40R21                         A02) bis A10)
                               (C253, ohne                                               A11) BF1)
                               Radhausverbreiterungen
                               an Achse 2)
§22 49137*04




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      245/40R21                         A02) bis A10)
                               (C253, mit              N255)                             A11) BF1)
                               Radhausverbreiterungen
                               an Achse 2)             245/40R21 M+S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               410 bis 430     Mercedes GLE AMG       255/40R21 M+S                      A02) bis A10)
                               63, AMG 63S                                               BF1) E108)
                                                      265/35R21

                                                       265/40R21

                                                       275/35R21

                                                       275/40R21
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                33
               Seite :                     5 / 13
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               180 bis 270     Mercedes GLE              245/45R21                               A01) bis A10)
                               (ohne                     G01) K03) K04) N255)                    A11) BF3) E124)
                               Radhausverbreiterungen,
                               nur                       265/40R21
                               Fahrzeugausführungen K01) K02)
                               mit Serienreifen bis
                               265/..)                   275/40R21
                                                         G01) K01) K02)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         245/45R21            275/40R21          A01) bis A10)
                                                         K03) N255)           K02)               A11) BF3) E124) G01) V00)
                                                         245/45R21 M+S        275/40R21 M+S      A01) bis A10)
§22 49137*04




                                                         K03) W255)           K02)               A11) BF3) E124) G01) V00)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               143 bis 380     Mercedes GLE, GLE           275/45R21                             A02) bis A10)
                               Coupe                                                             A11) BF3) E124a) EF0) ER2)
                               (mit                        285/45R21
                               Radhausverbreiterungen, A01) K03)
                               nur
                               Fahrzeugausführungen
                               mit Serienreifen ab 275/..)



               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               H1GLE                             e1*2007/46*1885*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 360     Mercedes GLS               275/45R21                              A01) bis A10)
                               (ohne Verbreiterung,       N285)                                  A11) BF3) E125a) K01) K02)
                               Serie bis 21Zoll)
                                                          285/45R21
                                                          N295)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                33
               Seite :                     6 / 13
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 360     Mercedes GLS              275/45R21                         A02) bis A10)
                               (mit Verbreiterung,       N285)                             A11) BF3) E125a)
                               Serie bis 21Zoll )
                                                         285/45R21
                                                         N295)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 450     Mercedes GLS              275/50R21 M+S                     A02) bis A10)
                               (mit Verbreiterung,                                         A11) BF3) E125) EF0) ER1)
                               Serie auch 22Zoll oder
§22 49137*04




                               23Zoll)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 335     Mercedes M-Klasse,     255/40R21                            A01) bis A10)
                               GLE-Klasse             K04) N265)                           A11) BF4) E107) E108) K01)
                               (W166)
                                                      265/40R21
                                                      K02)

                                                        275/40R21
                                                        G5K) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               386 bis 410     Mercedes ML63 AMG      265/40R21                            A02) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                                        275/40R21
                                                        A01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                33
               Seite :                     7 / 13
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               251                           e1*2001/116*0341*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 285     Mercedes R-Klasse      245/40R21                          A01) bis A10)
                                                      K04) N255) T100)                   A94) BF1) K01)

                                                       245/40R21 M+S
                                                       K04) T100)

                                                       255/40R21
                                                       K02)

                                                       265/35R21
                                                       K02) T101)

                                                       265/40R21
                                                       K02)
§22 49137*04




                                                       275/35R21
                                                       K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               251                           e1*2001/116*0341*..
               251 AMG                       e1*2001/116*0404*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               375             Mercedes R63 AMG       255/40R21 M+S                      A01) bis A10)
                                                                                         A94) BF1) K01) K02)
                                                       265/35R21

                                                       265/40R21

                                                       275/35R21


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                            e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 450     Mercedes S-Klasse       255/35R21                         A02) bis A10)
                               (W223, mit                                                A11) A94a) BF1) E130) T98)
                               Hinterachslenkung bis
                               4,5°)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                33
               Seite :                     8 / 13
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                            e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 450     Mercedes S-Klasse       255/35R21                                A02) bis A10)
                               (W223, mit                                                       A11) A94a) BF1) T98)
                               Hinterachslenkung bis
                               10°)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                         e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135     Mercedes EQS            255/40R21                                A02) bis A10)
                               (V297,                  A94)                                     BF1) E134a)
                               Hinterachslenkung
                               4,5° SA Code 201)       265/40R21
                                                       A94a)
§22 49137*04




                                                        275/35R21
                                                        A94)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/40R21            275/35R21          A02) bis A10)
                                                                             A94)               BF1) E134a) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                          e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135     Mercedes EQS             255/40R21                               A02) bis A10)
                               (V297, Hinterachslenkung A94)                                    BF1) E130a)
                               10° SA Code 216)
                                                        265/40R21
                                                        A94a)

                                                        275/35R21
                                                        A94)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/40R21            275/35R21          A02) bis A10)
                                                                             A94)               BF1) E130a) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                33
               Seite :                     9 / 13
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
§22 49137*04




                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                33
               Seite :                     10 / 13
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
§22 49137*04




                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 44 mm
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

               E124) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen bis zu einer Nennbreite von
                     265/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
                     zugelassen sind.

               E124a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen ab einer Nennbreite von 275/..
                     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
                     zugelassen sind.

               E125) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit 22Zoll oder 23Zoll Rädern
                     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
                     zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                33
               Seite :                     11 / 13
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               E125a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll Rädern ausgerüstet
                     sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 201) ausgerüstet sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als
                      der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
§22 49137*04




                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1950 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 2000 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                33
               Seite :                     12 / 13
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021



               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
§22 49137*04




                     • im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
                        befindliche Blechsteg umzulegen,
                     • das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
                     • die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller
                        zu versetzen.

               K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                     Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                33
               Seite :                     13 / 13
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021



               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 49137*04




               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich
                      um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 33 mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ CW3-9021 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 19.03.2024