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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                AB8a
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                   CW3-9021
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Borbet
               Montageposition:                                       Vorderachse **)
               Radausführung:                                              112 D
               Radausführungskennz.:                                       112 D
               Radgröße:                                                  9Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
§22 49137*04




               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    66,60 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       1000 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2406 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades CW3-9021, 112 D ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp CW3-10521, 112 D (ABE-Nr. 49138*03)
               an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
               für den Radtyp CW3-10521, 112 D (ABE-Nr. 49138*03) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                AB8a
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                                        moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                            5255-0      150 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                            5284            150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                            5253            150 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                            5255-0          130 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                            5255-0          200 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                            e1*2001/116*0501*..
§22 49137*04




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2, ET40      10½Jx21H2, ET45
               110 bis 270      Mercedes E-Klasse      255/30R21          295/25R21                       A01) bis A10)
                                (W213, Limousine)      K01)                                               A11) BF1) E111a) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-9021, 112 D ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 112 D (ABE-Nr. 49138*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                           e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2, ET40      10½Jx21H2, ET45
               110 bis 270      Mercedes E-Klasse      255/30R21          295/25R21                       A01) bis A10)
                                (S213, Kombi)          K01)                                               A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-9021, 112 D ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 112 D (ABE-Nr. 49138*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQEW                          e1*2018/858*00036*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          9Jx21H2, ET40   10½Jx21H2, ET45
               109 bis 135      Mercedes EQE              255/35R21       285/30R21                       A01) bis A10)
                                (V295, ohne und mit       K01)                                            BF2) E130)
                                Hinterachslenkung bis 5°,
                                SA Code 201, nicht für
                                AMG)
               Die Verwendung des Rades CW3-9021, 112 D ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 112 D (ABE-Nr. 49138*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                AB8a
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                            e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2, ET40      10½Jx21H2, ET45
               410              Mercedes GL 63 AMG,    275/45R21 M+S      275/45R21 M+S                   A01) bis A10)
                                GLS 63 AMG             EF1) K112)                                         BF3)
               Die Verwendung des Rades CW3-9021, 112 D ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 112 D (ABE-Nr. 49138*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
§22 49137*04




                                                       9Jx21H2, ET40      10½Jx21H2, ET45
               100 bis 225      Mercedes GLK           245/35R21          275/30R21                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               BF4) V00)
                                                       245/35R21          285/30R21                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               BF4) V00)
                                                       245/35R21          295/30R21                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               BF4) V00)
                                                       255/35R21          285/30R21                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               BF4) V00)
                                                       255/35R21          295/30R21                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               BF4) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-9021, 112 D ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 112 D (ABE-Nr. 49138*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                            e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2, ET40      10½Jx21H2, ET45
               140 bis 285      Mercedes ML-Klasse     265/40R21          265/40R21                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               BF3)
                                                       275/35R21          275/35R21                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               BF3)
                                                       275/40R21          275/40R21                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               BF3) G5K)
               Die Verwendung des Rades CW3-9021, 112 D ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 112 D (ABE-Nr. 49138*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                AB8a
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                             e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9Jx21H2, ET40     10½Jx21H2, ET45
               210 bis 450      Mercedes S-Klasse       255/35R21         285/30R21                       A02) bis A10)
                                (W223, mit                                                                A11) BF3) E130)
                                Hinterachslenkung bis
                                4,5°)
               Die Verwendung des Rades CW3-9021, 112 D ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 112 D (ABE-Nr. 49138*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1SLAMG                         e1*2018/858*00137*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
§22 49137*04




                                                        9Jx21H2, ET40     10½Jx21H2, ET45
               280 bis 430      Mercedes AMG SL         265/35R21         295/30R21                       A01) bis A10)
                                (Baureihe R232)         K01) K95)                                         BF5)
                                                        265/35R21         305/30R21                       A01) bis A10)
                                                        K01) K95)                                         BF5) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-9021, 112 D ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 112 D (ABE-Nr. 49138*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                       nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                AB8a
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 49137*04




                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5284
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 150 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                AB8a
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 200 Nm

               E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die
                     mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.
§22 49137*04




               EF1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
                      ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind
                      oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K95)   An Achse 1 sind die Radhauskanten im Bereich von ca. 100 mm vor bis 100 mm hinter der
                      Radmittenebene komplett umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich
                      entsprechend anzupassen.

               K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
                        befindliche Blechsteg umzulegen,
                     • das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
                     • die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller
                        zu versetzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                AB8a
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021



               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich
                      um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB8a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ CW3-9021 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 19.03.2024
§22 49137*04