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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                AB10
               Seite :                     1/5
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                   CW3-9021
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Borbet
               Montageposition:                                       Vorderachse **)
               Radausführung:                                            114,3 MM
               Radausführungskennz.:                                     114,3 MM
               Radgröße:                                                  9Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
§22 49137*04




               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    67,10 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       1000 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2406 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades CW3-9021, 114,3 MM ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp CW3-10521, 114,3 MM (ABE-Nr.
               49138*03) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp CW3-10521, 114,3 MM (ABE-Nr. 49138*03) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MASERATI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5253        160 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5253       180 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                AB10
               Seite :                     2/5
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               M156                             e3*2007/46*0224*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         9Jx21H2, ET40    10½Jx21H2, ET35
               184 bis 316      Maserati Ghibli          245/35R21        285/30R21                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF1)
               Die Verwendung des Rades CW3-9021, 114,3 MM ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 114,3 MM (ABE-Nr. 49138*03) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               M156                            e3*2007/46*0224*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9Jx21H2, ET40     10½Jx21H2, ET35
               184 bis 316      Maserati Levante        265/40R21         265/40R21                        A02) bis A10)
§22 49137*04




                                                                                                           BF2) S07)
                                                            265/40R21 M+S           265/40R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) S07)
                                                            275/35R21               275/35R21              A01) bis A10)
                                                                                                           BF2) S07)
                                                            275/35R21 M+S           275/35R21 M+S          A01) bis A10)
                                                                                                           BF2) S07)
                                                            255/40R21               285/35R21              A01) bis A10)
                                                            N265)                                          BF2) S07) V00)
                                                            255/40R21 M+S           285/35R21 M+S          A01) bis A10)
                                                                                                           BF2) S07) V00)
                                                            265/40R21               295/35R21              A01) bis A10)
                                                                                                           BF2) S07) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-9021, 114,3 MM ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 114,3 MM (ABE-Nr. 49138*03) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                AB10
               Seite :                     3/5
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               M156                             e3*2007/46*0224*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         9Jx21H2, ET40    10½Jx21H2, ET35
               184 bis 427      Maserati Quattroporte    275/30R21        275/30R21                        A01) bis A10)
                                                         K01)                                              BF1) S07)
                                                         275/30R21 M+S    275/30R21 M+S                    A01) bis A10)
                                                         K01)                                              BF1) S07)
                                                         245/35R21        285/30R21                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) S07) V00)
                                                            245/35R21 M+S           285/30R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) S07) V00)
                                                            255/35R21               295/30R21              A01) bis A10)
                                                                                                           BF1) S07) V00)
                                                            255/35R21 M+S           295/30R21 M+S          A01) bis A10)
                                                                                                           BF1) S07) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-9021, 114,3 MM ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
§22 49137*04




               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-10521, 114,3 MM (ABE-Nr. 49138*03) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                       nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                       der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                AB10
               Seite :                     4/5
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
§22 49137*04




                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S07)   Vor Montage der Sonderräder sind die auf den Radanlageflächen an Achse 2 befindlichen
                      Halteschrauben zu entfernen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                AB10
               Seite :                     5/5
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich
                      um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB10 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ CW3-9021 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 19.03.2024
§22 49137*04