Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065169-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-9021
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 120 RS
Radgröße: 9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 1000 kg
bei Reifenabrollumfang: 2406 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Land Rover / Range Rover
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
LA, LG, LM, LW Serien-Flachbundradmuttern, Kalotte 140 Nm
beweglich, Gewinde M14x1,5
RZ-065169-C0-015-05~LR-5-120-72_5-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065169-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LM e11*98/14*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 375 Range Rover 275/40R21 A02) bis A10)
(außer beschußgeschützte A01) K01)K40) E45)
Ausführungen)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LA e11*2001/116*0233*..
LA e11*2007/46*0135*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 276 Land-Rover Discovery 4 275/40R21 A02) bis A10)
(außer beschußgeschützte A01) K01)K04) E45)
Ausführung)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LA e11*2001/116*0233*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 220 Land-Rover Discovery 3 265/40R21 A02) bis A10)
(außer beschußgeschützte A01) K03)T105) E45)
Ausführung)
275/40R21
A01) K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LG e11*2007/46*0649*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 375 Range Rover 255/50R21 A02) bis A10)
(außer Langversion) A01) A94)K03) EF0)
265/45R21
A94)
275/45R21
A94)
285/45R21
A01) A94)K01)
RZ-065169-C0-015-05~LR-5-120-72_5-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065169-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LW e11*2007/46*0909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 375 Range Rover Sport 255/50R21 A02) bis A10)
EF0)
265/45R21
T104)
275/45R21
285/45R21
A01) K03)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065169-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E45) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RZ-065169-C0-015-05~LR-5-120-72_5-ET40.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065169-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Hersteller : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- im Bereich von 45° hinter Radmitte bis Türoberkante ist das Dichtungskederband von
den Radhausausschnittkanten zu entfernen
- im oben genannten Bereich ist die Radhausausschnittkante umzulegen
- im Bereich von Türoberkante bis seitlicher Beplankung sind die
Radhausausschnittkanten umzulegen
- im Bereich von 45° hinter Radmitte bis zur seitlichen Beplankung ist der
Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Kante zu klemmen.
T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CW3-9021 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 30.09.2015
RZ-065169-C0-015-05~LR-5-120-72_5-ET40.docx