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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                24a
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                   CW3-9021
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Borbet
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              120 RS
               Radausführungskennz.:                                       120 RS
               Radgröße:                                                  9Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
§22 49137*04




               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    72,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       1000 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2406 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   LAND-ROVER

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5                    140 Nm
               BF2       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5                    143 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                24a
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               LA                             e11*2001/116*0233*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 220     Land-Rover Discovery 3 265/40R21                          A01) bis A10)
                               (außer                  K03) T105)                        BF1) E45)
                               beschußgeschützte
                               Ausführung)             275/40R21
                                                       K01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               LA                             e11*2001/116*0233*..
               LA                             e11*2007/46*0135*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 276     Land-Rover Discovery 4 275/40R21                          A01) bis A10)
                               (außer                                                    BF1) E45) K01) K04)
§22 49137*04




                               beschußgeschützte
                               Ausführung)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LE                            e5*2007/46*0092*..
               LE                            e5*2007/46*0125*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147 bis 386     Land-Rover Defender 90 275/50R21                          A01) bis A10)
                               (3-Türer)                                                 A11) B37) BF1) EF0) K01)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               LE                             e5*2007/46*0092*..
               LE                             e5*2007/46*0125*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147 bis 386     Land-Rover Defender     275/50R21                         A02) bis A10)
                               110, Defender 130                                         A11) B37) BF1) EF0) ER1)
                               (5-Türer )
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                24a
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               LR                             e11*2007/46*3784*..
               LR                             e11*2007/46*4189*..
               LR                             e5*2007/46*1054*..
               LR                             e5*2007/46*1055*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 265     Land-Rover Discovery 5 255/45R21                          A02) bis A10)
                                                                                         A11) A94) BF1) EF0)
                                                       255/50R21

                                                       265/45R21

                                                       275/45R21

                                                       285/45R21


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 49137*04




               LM                            e11*98/14*0185*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               130 bis 375     Range Rover            275/40R21                          A01) bis A10)
                               (außer                                                    BF1) E45) K01) K40)
                               beschußgeschützte
                               Ausführungen)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LG                            e11*2007/46*0649*..
               LG                            e5*2007/46*1053*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 415     Range Rover            255/50R21                          A02) bis A10)
                                                      A01) K03)                          A11) A94) BF1) E45) EF0)

                                                       265/45R21

                                                       275/45R21

                                                       285/45R21
                                                       A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                24a
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LW                            e11*2007/46*0909*..
               LW                            e5*2007/46*1056*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 405     Range Rover Sport      255/50R21                         A02) bis A10)
                                                                                        A11) BF2) EF0)
                                                       265/45R21

                                                       275/45R21

                                                       285/45R21
                                                       A01) K03)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§22 49137*04




                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                24a
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.
§22 49137*04




               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               B37)   Nicht geprüft an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø363

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5
                      Anzugsmoment: 143 Nm

               E45)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als
                      der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1950 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 2000 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000710-E0-015
               Anlage-Nr. :                24a
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CW3-9021


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
§22 49137*04




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K40)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • im Bereich von 45° hinter Radmitte bis Türoberkante ist das Dichtungskederband von den
                         Radhausausschnittkanten zu entfernen
                      • im oben genannten Bereich ist die Radhausausschnittkante umzulegen
                      • im Bereich von Türoberkante bis seitlicher Beplankung sind die Radhausausschnittkanten
                         umzulegen
                      • im Bereich von 45° hinter Radmitte bis zur seitlichen Beplankung ist der
                         Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Kante zu klemmen.

               T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 24a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ CW3-9021 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 19.03.2024