Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49137
Nr. : RA-000710-B0-015
Anlage-Nr. : 23
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-9021
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 120 X5
Radgröße: 9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 74,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 1000 kg
bei Reifenabrollumfang: 2406 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : BMW - Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
X5, X6, X70, X-N1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
RA-000710-B0-015-23~BM-5-120-74-ET40.docx
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Nr. : RA-000710-B0-015
Anlage-Nr. : 23
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X70 e1*2001/116*0420*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW X5 255/40R21 A02) bis A10)
(Baureihe E70, Fahrzeuge N265)T102) E50)E68)
ohne
Kotflügelverbreiterungen) 265/40R21
A94)N275)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X70 e1*2001/116*0420*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW X5 255/40R21 A02) bis A10)
(Baureihe E70, Fahrzeuge A94)N265)T102) E50)E68)
mit
Kotflügelverbreiterungen) 265/40R21
A94)N275)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW X5 255/40R21 A02) bis A10)
(Baureihe F15, Fahrzeuge N265)T102) E68a)
mit
Kotflügelverbreiterungen) 265/35R21
N275)T101)
265/40R21
N275)
275/35R21
N285)T103)
RA-000710-B0-015-23~BM-5-120-74-ET40.docx
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Nr. : RA-000710-B0-015
Anlage-Nr. : 23
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X5 e1*2007/46*0421*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW X5 255/40R21 A02) bis A10)
(Baureihe F15, Fahrzeuge N265)T102) E68a)
ohne
Kotflügelverbreiterungen) 265/35R21
N275)T101)
265/40R21
N275)
275/35R21
A01)K03)N285)T103)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X6 e1*2007/46*0412*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330 BMW X6 255/40R21 A02) bis A10)
(Baureihe F16) N265) E69a)
255/40R21 M+S
265/35R21
N275)
265/35R21 M+S
265/40R21
N275)
265/40R21 M+S
275/35R21
N285)
275/35R21 M+S
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Nr. : RA-000710-B0-015
Anlage-Nr. : 23
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
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Nr. : RA-000710-B0-015
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
- Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
- Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
- Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
- Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
- Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09
E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015:
- Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14
- Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000710-B0-015-23~BM-5-120-74-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49137
Nr. : RA-000710-B0-015
Anlage-Nr. : 23
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CW3-9021 des Auftraggebers Borbet
GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 07.04.2016
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